…1. Das Ergebnis jedes unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedes (§ 9 Abs. 2) ist mit Bescheid (§ 92 Abs. 1 lit. b der Bundesabgabenordnung) festzustellen. In diesem Bescheid ist abzusprechen über: - Das eigene Einkommen gemäß § 9 Abs. 6 Z 1, - die zu berücksichtigenden Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder…
…verstoße und somit gemeinschaftsrechtswidrig sei, weshalb auch für die ausländische Beteiligung an Z (Slowakei) eine Firmenwertabschreibung in Höhe von 366.666,67 € (1/15 von 5.500.000,00 €) geltend gemacht worden sei. 3. Mit Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2006, E H GmbH RNF GM…
…Feststellungsbescheide Gruppenmitglied 2005 und 2006 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe 1. Anlässlich einer Betriebsprüfung (BP) bei der RILG (Bw.) wurde im Besprechungsprogramm vom 30. Mai 2008 folgende Feststellung getroffen: a. Verlustumrechnung Gruppenbesteuerung, Umrechnung des ausländischen Verlustes nach…
…der ausländischen Verluste eine Zusammenrechnung mit den inländischen Einkünften. Es gilt die Isolationstheorie. Inländische Betriebsstättenergebnisse und die Einkünfte aus inländischem unbeweglichem Vermögen sind unmittelbar in die Gruppenbesteuerung einzubeziehen, andere inländische außerbetriebliche Einkünfte bleiben außer Ansatz und sind im Rahmen der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht des Gruppenmitglieds zu…
…Abs. 1 Z 2 KStG) unter Abzug "zu berücksichtigender Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder" von 2,002.888,00 € und der Körperschaftsteuerbescheid Gruppe 2005. Im Zuge einer Betriebsprüfung betreffend die Jahre 2004 bis 2006 wurde in der Niederschrift der Schlussbesprechung vom 17. März…
…konkretisierte Berufung vom 26. August 2010 gegen den Feststellungsbescheid Gruppenträger und Körperschaftsteuer Gruppe für das Jahr 2005 macht ausschließlich die Berücksichtigung des Verlustes des ausländischen Gruppenmitgliedes LD geltend und setzt damit die Einbeziehung von LD in die Gruppe im Jahr 2005 voraus. Diesbezügliche Einwendungen hätten…
…9 Abs. 6 Z 2 KStG 1988 (§ 24a Abs. 1 Z 2 KStG) unter Abzug "zu berücksichtigender Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder" von 2,002.888,00 € und der Körperschaftsteuerbescheid Gruppe 2005. Mit Gruppenfeststellungsbescheid 2005 vom 2. April 2010 gemäß § 9 Abs. 9…
…XY (als zustellungsbevollmächtigter Geschäftsführer) + Adresse Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2007 Y GmbH RNF X-AGSt.Nr. Einkommen des Gruppenmitgliedes im Jahr 2007 beträgt 243.108,29 € Zu berücksichtigende Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder - 673.688,69 € Hinweis: Gruppenträger/ Hauptbeteiligter der Beteiligungsgemeinschaft : FA+St.NrX…
…wohingegen von ausländischen Gruppenmitgliedern nur Verluste in Höhe der Beteiligung zuzurechnen sind, die zugleich gemäß § 9 Abs. 6 Z 6 KStG 1988 der Nachversteuerung unterliegen. Dem ist aber laut Tumpel/Tissot, a.a.O., 477, zu Recht entgegenzuhalten, dass die Gruppenmitglieder ihre Steuersubjektivität beibehalten und…
…Abs. 1 dieser Bestimmung ist das Ergebnis jedes unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedes mit Bescheid gemäß § 92 Abs. 1 lit. b BAO festzustellen. In diesem Bescheid ist abzusprechen über: - Das eigene Einkommen gemäß § 9 Abs. 6 Z 1, - die zu berücksichtigenden Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder…
…1. Das Ergebnis jedes unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedes (§ 9 Abs. 2) ist mit Bescheid ( § 92 Abs. 1 lit. b der Bundesabgabenordnung ) festzustellen. In diesem Bescheid ist abzusprechen über: Das eigene Einkommen gemäß § 9 Abs. 6 Z 1, die zu berücksichtigenden Verluste nicht unbeschränkt steuerpflichtiger ausländischer Gruppenmitglieder…
…der Verlust der ausländischen LD gem. § 9 Abs. 6 Z 6 KStG 1988 bei deren Alleingesellschafter, dem Gruppenträger (Bw), zu berücksichtigen war und deshalb die Feststellung betreffend LD im Feststellungsbescheid nach § 9 Abs. 9 vierter Teilstrich nur die Bw als Gruppenträger und kein (sonstiges) Gruppenmitglied…
…Rechtslage wie im Schreiben vom 16. Oktober 2002 dargestellt, dargelegt wird. Dem Schreiben ist eine Darstellung der Verrechnung von Gewinnen und Verlusten der ausländischen Betriebsstätten der Gesellschaft-C . betreffend die Jahre 1999 bis 2001 beigelegt. Nach Ansicht der Bw. ist die inhaltliche Richtigkeit der in…
…für jedes einzelne Gruppenmitglied ausgehend von dem ersten Wirtschaftsjahr zu erfolgen, in dem sein Ergebnis seinem unmittelbaren Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger zugerechnet wurde. Bei Ausscheiden nach Ablauf der Dreijahresfrist verbleiben die bis zum Austritt zuzurechnenden Ergebnisse des ausscheidenden Gruppenmitglieds - von der möglichen Nachversteuerung ausländischer Verluste abgesehen …
…für jedes einzelne Gruppenmitglied ausgehend von dem ersten Wirtschaftsjahr zu erfolgen, in dem sein Ergebnis seinem unmittelbaren Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger zugerechnet wurde. Bei Ausscheiden nach Ablauf der Dreijahresfrist verbleiben die bis zum Austritt zuzurechnenden Ergebnisse des ausscheidenden Gruppenmitglieds - von der möglichen Nachversteuerung ausländischer Verluste abgesehen …
…für jedes einzelne Gruppenmitglied ausgehend von dem ersten Wirtschaftsjahr zu erfolgen, in dem sein Ergebnis seinem unmittelbaren Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger zugerechnet wurde. Bei Ausscheiden nach Ablauf der Dreijahresfrist verbleiben die bis zum Austritt zuzurechnenden Ergebnisse des ausscheidenden Gruppenmitglieds - von der möglichen Nachversteuerung ausländischer Verluste abgesehen …
…für jedes einzelne Gruppenmitglied ausgehend von dem ersten Wirtschaftsjahr zu erfolgen, in dem sein Ergebnis seinem unmittelbaren Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger zugerechnet wurde. Bei Ausscheiden nach Ablauf der Dreijahresfrist verbleiben die bis zum Austritt zuzurechnenden Ergebnisse des ausscheidenden Gruppenmitglieds - von der möglichen Nachversteuerung ausländischer Verluste abgesehen …
…3.535.017,36. Strittig ist die Frage, ob ein GT in der Unternehmensgruppe bei eigenen Verlusten Quellensteuern von eigenen ausländischen Einkünften anrechnen kann, wenn sich nach Hinzurechnung des "Einkommens" der Gruppenmitglieder ein positives Gesamteinkommen der Gruppe beim GT als Besteuerungsgrundlage ergibt. Fraglich ist also…
…Z 4 (vortragsfähige Verluste). Gemäß § 24 a Abs. 1 KStG 1988 ist das Ergebnis jedes unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitglieds (§ 9 Abs. 2) mit Bescheid (§ 92 Abs. 1 lit. b der Bundesabgabenordnung) festzustellen. In diesem Bescheid ist gemäß Teilstrich 4 auch über die anrechenbaren ausländischen Steuern abzusprechen.…
…3.436.763,68. Strittig ist die Frage, ob ein GT in der Unternehmensgruppe bei eigenen Verlusten Quellensteuern von eigenen ausländischen Einkünften anrechnen kann, wenn sich nach Hinzurechnung des "Einkommens" der Gruppenmitglieder ein positives Gesamteinkommen der Gruppe beim GT als Besteuerungsgrundlage ergibt. Fraglich ist also…