… 30.10.2003, 99/15/0098). Auch 'prophylaktische' Amtshandlungen (zB die Zusendung einer Abgabenerklärung) verlängern die Verjährungsfrist (vgl. Ritz, BAO, 4. Auflage, § 209 Tz 6, mwN). Es ist weder erforderlich, dass der Amtshandlung eine zutreffende Rechtsansicht zugrunde liegt, noch dass die behördlichen Schritte zum Beweisthema…
…dienen der Kontrolle und entbinden die Empfänger der Zahlungen nicht von einer Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung gemäß §§ 42, 44 EStG 1988. Somit erfolgte im (bisher) letzten Jahr der verlängerten Verjährungsfrist eine Verlängerungshandlung, sodass gemäß § 209 Abs 1 BAO nF eine abermalige Verlängerung der Verjährungsfrist…
…6.2008, 2008/15/0090). Auch "prophylaktische" Amtshandlungen (wie zB die Zusendung einer Abgabenerklärung) verlängern die Verjährungsfrist (vgl. VwGH 1.12.1987, 86/16/0008). Es ist weder erforderlich, dass der Amtshandlung eine zutreffende Rechtsansicht zugrunde liegt (VwGH 12.8.1994, 94/14/0055), noch…
…Der Bf begehrte die Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 10 AlSaG. Die Abgabenbehörde hat hierzu am 1. Juni 2007 eine Gegenschrift an den VwGH erstellt. Wie daraus hervorgeht, umfasste die Gegenschrift alle in Betracht kommenden Anmeldungszeiträume und die gesamte Abfallmenge. Amtshandlungen verlängern die Verjährungsfrist auch dann…
…infolge der Versendung des Formulars KBG 1 an den Bw. und dessen Hinterlegung durch die Post am 16. Dezember 2009 im Sinne des § 209 Abs 1 BAO eine nach außen erkennbare Amtshandlung gesetzt hat. Dadurch hat die Abgabenbehörde erster Instanz eine Verlängerung der Verjährungsfrist um…
…die Verjährungsfrist verlängernde Amtshandlungen dar (vgl. VwGH 26.1.1993, 92/14/0175; VwGH 3.7.1996, 93/13/0040; VwGH 12.9.2002, 98/15/0134; VwGH 4.12.2003, 2003/16/0133). Abgabenbehördliche Prüfungen, deren Gegenstand Feststellungsverfahren (Feststellungsbescheide) sind, verlängern die Verjährungsfrist der…
…die Verjährungsfrist verlängernde Amtshandlungen dar (vgl. VwGH 26.1.1993, 92/14/0175; VwGH 3.7.1996, 93/13/0040; VwGH 12.9.2002, 98/15/0134; VwGH 4.12.2003, 2003/16/0133). Abgabenbehördliche Prüfungen, deren Gegenstand Feststellungsverfahren (Feststellungsbescheide) sind, verlängern die Verjährungsfrist der…
…für den Berufungswerber im Jahr 2006 vor. Dies sei ersichtlich aus: 1. Der Berufungsentscheidung des UFS vom 26.6.2007, RV/0230-S/05, in welcher Folgendes ausgeführt ist: "Feststellungsbescheide verlängern zudem die Verjährungsfrist für jene Abgabenbescheide, die von den Feststellungsbescheiden abgeleitet worden sind (Ritz…
…vor. Gemäß § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist grundsätzlich 5 Jahre. Nach § 208 Abs. 1 lit. a BAO beginnt die Verjährung in den Fällen des § 207 Abs. 2 BAO mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist, soweit nicht im § 208…
…8. Februar 2008 und die damalige Vorlage der Berufung betreffend ua. Umsatzsteuer 2003 an den UFS mit Vorlagebericht vom 1. August 2008, der zeitgleich auch dem Bw. zur Kenntnis gebracht wurde, stellen keine Amtshandlungen dar, die zu einer weiteren Verlängerung der Verjährungsfrist führen würden, da…
…304 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Eintritt der Verjährung grundsätzlich ausgeschlossen. Im gegenständlichen Fall ist daher zu prüfen, ob es sich um hinterzogene Abgaben handelt, für die gemäß § 207 Abs. 2 zweiter Satz BAO eine siebenjährige Verjährungsfrist gilt. Die Abgabenbehörde ist nicht daran…
…im Falle der Bw. entsprechend der vorhin zitierten aktuellen Stellungnahme des BMF eine neue Amtshandlung nach dem 1. Jänner 2005 mit Ausdehnung des Prüfungszeitraumes auf die Jahre 1992 bis 1999 vorliege, und infolgedessen für diesen ausgedehnten Prüfungszeitraum die auf zehn Jahre verkürzte absolute Verjährungsfrist zu…
…zur Verlängerung der Verjährungsfrist. Im vorliegenden Berufungsfall steht dagegen keine solche Aufforderung des Finanzamtes gem. § 82 Abs. 1 FinStrG in Streit, sondern erfolgte seit dem Jahr 2002 bis zum Prüfungsabschluss im Jahr 2006 eine abgabenbehördliche Prüfung, die ihren Grund, wie die Bw. selbst in der…
…Frist zur Festsetzung der Abgabenschuld gegen den Bf am 1. Mai 2001 geendet. Der österreichische Gesetzgeber hat von der in Art. 221 ZK eingeräumten Möglichkeit der Verlängerung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre in § 74 Abs. 2 ZollR-DG Gebrauch gemacht. In der Gerichtsanzeige des Zollamtes…
…zweiter Satz BAO idF. des AbgÄG erfolgten Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches im Jahr 2005 (Jahr bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist) zu einer weiteren Verlängerung um ein Jahr (hier 2006). Es ist daher zu untersuchen, ob der schriftliche Vorhalt vom 15. 7…
…Mangels einer Berufung der Amtsbeauftragten ist es dem Berufungssenat unter Beachtung des Verböserungsverbotes nach § 161 Abs.3 FinStrG verwehrt, dem Beschuldigten eine vorsätzliche Begehungsweise zu unterstellen. Hat jedoch H lediglich fahrlässig gehandelt, kommt es also hinsichtlich einzelner Fakten zu keiner Verlängerung der fünfjährigen Verjährungsfrist: Die…
…daher die Verjährungsfrist bis 31. Dezember 2007 verlängert worden. Danach seien seitens des FAes keine Unterbrechungshandlungen mehr gesetzt worden. Daher sei die Möglichkeit, das Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO wiederaufzunehmen nach dem Stichtag 31. Dezember 2007 nicht mehr möglich. Umsatzsteuer 2001: Hinsichtlich der Unternehmereigenschaft…
…Verjährungsfrist verlängert ist. Gemäß § 209 Abs. 3 BAO (StRefG 2005, BGBl. 57/2004) verjährt das Recht auf Festsetzung einer Abgabe spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4). Die bisherige Judikatur zu Unterbrechungshandlungen (Verjährungsbestimmungen alte Fassung) ist auf die Definition der für die zur Verlängerung…
…die im geltenden Recht festgesetzt sind, noch nach Ablauf der Dreijahresfrist nach Absatz 3 erfolgen (Abs. 4 leg.cit.). Gemäß § 74 Abs. 2 ZollR-DG beträgt die Verjährungsfrist bei hinterzogenen Eingangs- oder Ausgangsabgaben zehn Jahre, wenn im Zusammenhang mit diesen Abgabenansprüchen ein ausschließlich vor einem…
…die im geltenden Recht festgesetzt sind, noch nach Ablauf der Dreijahresfrist nach Absatz 3 erfolgen (Abs. 4 leg.cit.). Gemäß § 74 Abs. 2 ZollR-DG beträgt die Verjährungsfrist bei hinterzogenen Eingangs- oder Ausgangsabgaben zehn Jahre, wenn im Zusammenhang mit diesen Abgabenansprüchen ein ausschließlich vor einem…