…am 27. März 2006 (Akt 1999 Seite 12f) Berufung mit der Begründung, die Bescheidberichtigung sei wegen Verjährung unzulässig. Das FA gab der Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 29. März 2006 (Akt 1999 Seite 18f) statt und hob den angefochtenen Bescheid vom 28. Dezember 2000 auf. Es…
…2006 Verjährungsverzichtsvereinbarung bis 31.12.2007 abgeschlossen zwischen den Erben und der Bw. 20.02.2007 Unternehmensbewertung durch eine Steuerberatungsgesellschaft. In der Folge seien ca. bis Ende 2007 weitere Stellungnahmen durch die Vertreter der Bw sowie durch die Steuerberatungsgesellschaft erfolgt. 12.12.2007 Verlängerung Verjährungsverzicht…
… VwGH 23.1.2003, 2002/16/0027; VwGH 25.6.2008, 2008/15/0090). Auch "prophylaktische" Amtshandlungen (wie zB die Zusendung einer Abgabenerklärung) verlängern die Verjährungsfrist (vgl. VwGH 1.12.1987, 86/16/0008). Es ist weder erforderlich, dass der Amtshandlung eine zutreffende Rechtsansicht zugrunde…
… 33 Abs. 1 FinStrG vorliegt. Trotzdem darf angemerkt werden, dass es entgegen der Ansicht des Bf keines abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens bedarf und die Abgabenhinterziehung auch nicht vom Bf begangen sein muss, um eine Verlängerung der Verjährungsfrist zu bewirken (vgl. Ritz, aaO, § 209 Tz15f mwN). Das Entstehen…
…und einwandfrei nach außen erkennbar sein (vgl. VwGH 10.06.1991, 90/15/0115; 14.11.1996, 92/16/0217; 30.10.2003, 99/15/0098). Auch 'prophylaktische' Amtshandlungen (zB die Zusendung einer Abgabenerklärung) verlängern die Verjährungsfrist (vgl. Ritz, BAO, 4. Auflage, § 209 Tz 6…
…des § 209 Abs 1 BAO eine nach außen erkennbare Amtshandlung gesetzt hat. Dadurch hat die Abgabenbehörde erster Instanz eine Verlängerung der Verjährungsfrist um ein Jahr bewirkt, weshalb die Abgabenfestsetzung im Jahr 2010, noch innerhalb der Verjährungsfrist, als zulässig zu beurteilen war. Dass der Bw. vom…
…Amtshandlungen im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO gesetzt wurden, welche eine weitere Verlängerung der Verjährungsfristen bewirkt haben. Nach der Rechtsprechung muss eine Amtshandlung im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO nach außen wirksam und einwandfrei nach außen erkennbar sein (vgl. VwGH 10.6.1991…
…Amtshandlungen im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO gesetzt wurden, welche eine weitere Verlängerung der Verjährungsfristen bewirkt haben. Nach der Rechtsprechung muss eine Amtshandlung im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO nach außen wirksam und einwandfrei nach außen erkennbar sein (vgl. VwGH 10.6.1991…
…der Abgabenbehörde eine Amtshandlung im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO gesetzt wurde, welche eine weitere Verlängerung der Verjährungsfrist bis zum 31. Dezember 2007 bewirkt hat. Nach der Rechtsprechung muss eine Amtshandlung im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO nach außen wirksam und einwandfrei nach…
…werden, bis zu dessen Ablauf die Verjährungsfrist verlängert ist. Die verlängerungsrelevanten Amtshandlungen sind mit denselben Worten umschrieben wie bisher die Unterbrechungshandlungen. Daher ist die Judikatur (und Literatur) zu unterbrechenden Amtshandlungen (iSd § 209 Abs. 1 aF) nunmehr gleichmaßen für die Verlängerung der Verjährungsfrist heranziehbar (vgl. Ritz…
…sechs Monate verstreichen und die Verjährung endgültig eintreten lassen. Der Brief des Finanzamtes vom 9. April 2008, mit welchem - obwohl bereits beantwortet - neuerlich nachgefragt worden sei, ob die Ausgaben des Bw iZm den Einkünften nachgewiesen würden, sei für die Verlängerung der Verjährung nicht mehr relevant…
…Instanz wurde zur Frage der Verjährung noch ergänzend ausgeführt, dass im verfahrensgegenständlichen Fall keine Vorschreibung lautend auf Mieter und Vermieter erfolgt sei. Eine Abgabenschuld sei nur gegenüber dem Mieter vorgeschrieben und gegen diesen gerichtet worden und sei daher die Verjährung nur diesem gegenüber unterbrochen worden…
…betreffend den geänderten Umsatzsteuerbescheid als unzulässig geworden zurück, da der Abgabenbescheid auf Grund Aufhebung des Wiedeaufnahmsbescheid aus dem Rechtsbestand ausschied. In dem für eine allfällige weitere Verlängerung der Verjährungsfrist bedeutsamen Jahr 2009 fanden folgende Ereignisse statt: Am 3. November 2009 schrieb eine Mitarbeiterin des FAes…
…1992 bis 1998, gegen die der Bw. Berufung erhob. Mit der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1992 bis 1998 wurde die Aufhebung der angefochtenen Bescheide für die Jahre 1992 bis 1994 wegen absoluter Verjährung, die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat gemäß § 282 Abs…
…1988, 87/14/0173). Die Frage, ob Abgaben hinterzogen sind, bildet eine Vorfrage nach § 116 Abs. 1 BAO für die Frage, ob die längere Verjährungsfrist des § 207 Abs. 2 zweiter Satz BAO anzuwenden ist. Der Tatbestand im Sinne des § 207 Abs. 2 BAO ist nach …
…also hinsichtlich einzelner Fakten zu keiner Verlängerung der fünfjährigen Verjährungsfrist: Die Strafbarkeit einer fahrlässigen Verkürzung von Umsatz- und Körperschaftsteuer betreffend das Veranlagungsjahr 1995 war somit am 2. Juli 2002 (bzw. zuzüglich drei Tage) verjährt; auch die Frist der absoluten Verjährung war zum Zeitpunkt des Ergehens…
…Schätzung hingewiesen. Der UFS sah in dieser Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme des Finanzamtes zu Recht noch keine Amtshandlung im Sinne der Bestimmung des § 209 Abs. 1 BAO zur Verlängerung der Verjährungsfrist. Im vorliegenden Berufungsfall steht dagegen keine solche Aufforderung des Finanzamtes gem. § 82 Abs…
…Ware die Verjährung eine differenziert den einzelnen beteiligten Personen anhaftende Eigenschaft, so hätte die Frist zur Festsetzung der Abgabenschuld gegen den Bf am 1. Mai 2001 geendet. Der österreichische Gesetzgeber hat von der in Art. 221 ZK eingeräumten Möglichkeit der Verlängerung der Verjährungsfrist auf zehn…
…Abs. 1 BAO änderte. Der Bw. beantragte mit am 3.11.2006 im Finanzamt eingelangtem Schreiben die Verlängerung der Rechtsmittelfrist gegen diesen Bescheid bis 31.12.2006. Innerhalb offener Frist brachte er ein Schreiben ein, das in den relevanten Teilen wörtlich wie folgt lautete: "... erhebe…
…unternimmt (VwGH 3.12.1962, 1189/61). An den Abgabepflichtigen gerichtete Vorhalte, Anfragen oder Aufforderungen zur Vorlage von Unterlagen unterbrechen (verlängern) die Verjährungsfrist, wobei derartige Schreiben der Abgabenbehörde nur hinsichtlich jener Abgaben Unterbrechungswirkung (nunmehr Verlängerungswirkung) zukommt, auf die das Schreiben Bezug nimmt (vgl. Ritz BAO…