…Sie habe sohin keinesfalls eine - wie von der belangten Behörde behauptete - Abgabenhinterziehung gemäß § 33 FinStrG verwirklicht, weshalb eine Verlängerung der Verjährungsfrist gemäß § 207 Abs. 2 BAO nicht eingetreten sei. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 03.12.2019 wurde die Beschwerde gegen die Haftungs- und DB-Festsetzungsbescheide als…
…keine weiteren Verlängerungshandlungen gesetzt wurden, waren die Ansprüche das Jahr 2010 betreffend somit am 31.12.2016 verjährt. c3. Jahr 2011: Der Verjährungsbeginn war der 31.12.2011; diese hätte am 31.12.2016 geendet. Die (erstmalige) Verlängerung gemäß § 209 Abs. 1 Satz 1 BAO…
…am 27. März 2006 (Akt 1999 Seite 12f) Berufung mit der Begründung, die Bescheidberichtigung sei wegen Verjährung unzulässig. Das FA gab der Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 29. März 2006 (Akt 1999 Seite 18f) statt und hob den angefochtenen Bescheid vom 28. Dezember 2000 auf. Es…
…2006 Verjährungsverzichtsvereinbarung bis 31.12.2007 abgeschlossen zwischen den Erben und der Bw. 20.02.2007 Unternehmensbewertung durch eine Steuerberatungsgesellschaft. In der Folge seien ca. bis Ende 2007 weitere Stellungnahmen durch die Vertreter der Bw sowie durch die Steuerberatungsgesellschaft erfolgt. 12.12.2007 Verlängerung Verjährungsverzicht…
…abgabenbehördliche Prüfungen die Verjährungsfrist verlängernde Amtshandlungen dar (zB. VwGH 24. 4. 2013, 2010/17/0242). Die am 28. August 2019 begonnene und am 3. November 2023 abgeschlossene Außenprüfung stellt somit ohne Zweifel Amtshandlung dar, die zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist führte. Die Verjährungsfrist verlängerte sich…
…16/0121, 0122; 28.2.2007, 2005/16/0066; vgl. Ritz/Koran7, § 209 Rz 18). Die Verjährungsfrist verlängern zB an den Abgabepflichtigen gerichtete (vgl. Ritz/Koran7, § 209 Rz 22) Vorhalte (zB VwGH 19.3.2003, 2002/16/0130; 30.4.2003, 2001/16/0252; 18…
…16/0121, 0122; 28.2.2007, 2005/16/0066; vgl. Ritz/Koran7, § 209 Rz 18). Die Verjährungsfrist verlängern zB an den Abgabepflichtigen gerichtete (vgl. Ritz/Koran7, § 209 Rz 22) Vorhalte (zB VwGH 19.3.2003, 2002/16/0130; 30.4.2003, 2001/16/0252; 18…
…um die Verjährungsfrist auf zehn Jahre zu verlängern. Die mit dem angefochtenen Bescheid vorgenommene Grunderwerbsteuerfestsetzung erfolgte daher innerhalb verlängerter Verjährungsfrist und die Beschwerde war spruchgemäß abzuweisen. Soweit der Beschwerdeführer durch seinen steuerlichen Vertreter mit Schreiben vom 29.11.2023 die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt…
…Zu prüfen ist, ob der Bf. lediglich Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist oder Vorsatz, welcher zur Verlängerung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre führt. Was die subjektive Tatseite der Abgabenhinterziehung betrifft, führte die Bf. aus, die Begründung der belangten Behörde gehe nicht auf die konkreten Umstände des Einzelfalls…
…und ist auch keine sonstige Bestimmung des § 33 FinStrG anwendbar, weshalb hinsichtlich des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag gegenständlich eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre nicht möglich und der Beschwerde in diesem Punkt, wie letztlich auch seitens des Finanzamtes zugestanden, jedenfalls Folge zu geben ist. b…
…Amtshandlung zur Geltendmachung des aus diesem Kaufvertrag resultierenden Abgabenanspruches; sie habe die Verjährungsfrist für die Einkommensteuer 2008 um ein weiteres Jahr, d, h. bis 31.12.2015, verlängert. Dieser Ansicht vermag das BFG nicht zu folgen: Bescheide verlängern Verjährungsfristen der Abgaben, die sie betreffen (vgl…
…Abs. 1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheides 2003 vom 18.12.2009 (der laut Zustellnachweis im Dezember 2009 zugestellt wurde) wurde eine weitere Verlängerung der Verjährungsfrist bis zum 31.12.2010 bewirkt. Im Jahr 2010 sind am 19.7.2010 eine Berufungsvorentscheidung betreffend die Einkommensteuer 2003, am…
…im Jahre 2008 begonnene Lohnsteuerprüfung beim Verein “Y“ (Beginn mit 10.11.2008) haben die Verjährungsfrist bis 31.12.2009 verlängert. Die innerhalb der verlängerten Verjährungsfrist vorgenommenen Prüfungshandlungen im Rahmen der Lohnsteuerprüfung beim genannten Verein haben eine Verlängerung der Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr bewirkt…
…31 Abs 1 VStG idF des Verwatungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetzes 2013, BGL. I Nr. 33/ 2013, GZ BKA-601.468/0004-V/1/2013 zur Verlängerung von Verjährungsfristen die herrschende Rechtsmeinung dazu dar: "Rundschreiben zu § 31 Abs. 1 VStG idF des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetzes 2013, BGBl. I Nr…
… VwGH 23.1.2003, 2002/16/0027; VwGH 25.6.2008, 2008/15/0090). Auch "prophylaktische" Amtshandlungen (wie zB die Zusendung einer Abgabenerklärung) verlängern die Verjährungsfrist (vgl. VwGH 1.12.1987, 86/16/0008). Es ist weder erforderlich, dass der Amtshandlung eine zutreffende Rechtsansicht zugrunde…
… 33 Abs. 1 FinStrG vorliegt. Trotzdem darf angemerkt werden, dass es entgegen der Ansicht des Bf keines abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens bedarf und die Abgabenhinterziehung auch nicht vom Bf begangen sein muss, um eine Verlängerung der Verjährungsfrist zu bewirken (vgl. Ritz, aaO, § 209 Tz15f mwN). Das Entstehen…
…und einwandfrei nach außen erkennbar sein (vgl. VwGH 10.06.1991, 90/15/0115; 14.11.1996, 92/16/0217; 30.10.2003, 99/15/0098). Auch 'prophylaktische' Amtshandlungen (zB die Zusendung einer Abgabenerklärung) verlängern die Verjährungsfrist (vgl. Ritz, BAO, 4. Auflage, § 209 Tz 6…
…des § 209 Abs 1 BAO eine nach außen erkennbare Amtshandlung gesetzt hat. Dadurch hat die Abgabenbehörde erster Instanz eine Verlängerung der Verjährungsfrist um ein Jahr bewirkt, weshalb die Abgabenfestsetzung im Jahr 2010, noch innerhalb der Verjährungsfrist, als zulässig zu beurteilen war. Dass der Bw. vom…
…Amtshandlungen im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO gesetzt wurden, welche eine weitere Verlängerung der Verjährungsfristen bewirkt haben. Nach der Rechtsprechung muss eine Amtshandlung im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO nach außen wirksam und einwandfrei nach außen erkennbar sein (vgl. VwGH 10.6.1991…
…Amtshandlungen im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO gesetzt wurden, welche eine weitere Verlängerung der Verjährungsfristen bewirkt haben. Nach der Rechtsprechung muss eine Amtshandlung im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO nach außen wirksam und einwandfrei nach außen erkennbar sein (vgl. VwGH 10.6.1991…