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UFSG RV/0528-G/12Verlängerung des Beihilfenbezugs durch langes Studium
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2013

…vor ihrem 19. Geburtstag begonnen hat und innerhalb eines Jahres ins Medizinstudium gewechselt hat, (auch langes Studium) steht uns die Verlängerung der Familienbeihilfe zu." Mit Berufungsvorentscheidung vom 15. Dezember 2011 hat das Finanzamt diese Berufung mit dem Hinweis auf die bestehende Rechtslage abgewiesen. Die Berufung…

UFSG RV/0923-G/11Keine Verlängerung des Beihilfenbezugs über das 24. Lebensjahr hinaus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 8. August 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 2. August 2011, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind XY. für die Zeit ab 1…

UFSG RV/0909-G/11Keine Verlängerung des Beihilfenanspruchs über 24
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2012

…der Begründung abgewiesen, es liege keiner der im Gesetz genannten Tatbestände vor, der eine Verlängerung des Beihilfenbezugs über das vollendete 24. Lebensjahr hinaus rechtfertige. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung wird auszugsweise ausgeführt: "Nach Abschluss der Matura (Juni 2006) verbrachte meine Tochter ca. 1 Jahr…

UFSL RV/0259-L/09Keine Verlängerung des Bezuges der Familienbeihilfe, wenn das Studium nicht zum ehestmöglichen Zeitpunkt nach Absolvierung des Präsenzdienstes begonnen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2011

…12.1995, 93/15/0133). Da das anspruchsvermittelnde Kind nicht sogleich nach Ableistung des Präsenzdienstes und nach Ablegung der Matura (als Voraussetzung für das nunmehr betriebene Universitätsstudium) die beabsichtigte Berufsausbildung (Studium) begonnen hat, konnte der Tatbestand der Verlängerung des Beihilfenbezuges gem. § 2 Abs. 1 lit…

UFSL RV/0550-L/08Nachweiserfordernis für eine vollständige Studienbehinderung infolge Krankheit; Notwendigkeit einer ärztlichen Bestätigung über Art und Dauer der Erkrankung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2008

…drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Die vorstehenden gesetzlichen Ausführungen haben für den vorliegenden Fall zur Folge, dass die vorgesehene Studienzeit (inklusive der bereits nach § 2 Abs. 1 lit b FLAG einrechenbaren Toleranzzeiten) für das hier relevante Studium einen Beihilfenbezug längstens bis…

UFSL RV/0838-L/07Eintritt einer Studienbehinderung nach Ablauf der tolerierbaren Gesamtstudienzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2008

…drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Die vorstehenden gesetzlichen Ausführungen haben für den vorliegenden Fall zur Folge, dass die vorgesehene Studienzeit, inklusive der bereits nach § 2 Abs. 1 lit b) FLAG einrechenbaren Toleranzzeiten, für das hier relevante Studium einen Beihilfenbezug längstens bis…

UFSW RV/0920-W/04Wurde das Studium zum frühest möglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Zivildienstes begonnen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2004

…Sinne der obgenannten gesetzlichen Bestimmungen können jedoch bei Vorliegen einer entsprechenden Bestätigung der Universität auf den hiefür vorgesehenen Formularen (Beih 14-14c) zu einer Verlängerung des Beihilfenbezuges um ein Semester führen. Da somit aufgrund vorstehender Ausführungen im strittigen Zeitraum ein Beihilfenanspruch nicht festgestellt werden konnte…

UFSG RV/0185-G/08Dauernde Erwerbsunfähigkeit als Voraussetzung für den Beihilfenbezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2010

…Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl…

UFSI RV/0266-I/111. Kursbesuch an der Deutschen POP Akademie als Berufsausbildung 2. Anspruchsdauer der Familienbeihilfe ab 1. Juli 2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2013

…eine spätere spezifische Berufsausbildung nützlich wäre. Daraufhin beantragte die Einschreiterin die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und hielt neuerlich fest, dass sich ihre Tochter in Berufsausbildung befände und die Voraussetzungen für einen Beihilfenbesuch erfüllt wären. 2. (Kind2): Mit Eingabe vom 19…

UFSG RV/0372-G/12Mit Ablegung der Reifeprüfung ist die Schulausbildung beendet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2013

…zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z.B. Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr…

UFSI RV/0484-I/10Familienbeihilfe ohne Vorliegen einer Bestätigung über die dauernde Unfähigkeit sich selbst den Unterhalt zu verschaffen - Verschlechterung des Gesundheitszustandes nach Vollendung des 21. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2011

…Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung bezogen. Dies durchgehend bis inklusive Juni [JJ18]. b) Im Zeitraum Juli und August [JJ18] wurde der Beihilfenbezug kurzfristig eingestellt. c) Die Beihilfe samt Erhöhungsbetrag wurde ab September [JJ18] wiederum an den Vater ausbezahlt. Dies vorerst bis inklusive Juni [JJ20…

UFSG RV/0649-G/05Die Rückzahlungsverpflichtung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe ist verschuldensunabhängig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2006

…vom 1. November 2005 führte der Berufungswerber ergänzend im Wesentlichen aus, dass der unrechtmäßige Beihilfenbezug auf eine unvollständige Auskunft des Finanzamtes zurückzuführen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe und in der Folge auf den Kinderabsetzbetrag besteht, ist in § 2…

UFSI RV/0429-I/11Bescheid über den Familienbeihilfenanspruch zu einem weit in der Zukunft liegenden Zeitpunkt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2012

…einen Abweisungsbescheid, mit welchem der Anspruch der Beihilfenbezieherin ab [Monat] 2012 abgewiesen wurde. Begründend führte das Finanzamt aus, dass die Voraussetzungen für eine Verlängerung des Anspruchszeitraumes im gegenständlichen Fall nicht vorliegen würden. In der Berufung gegen diesen Bescheid vertrat die Beihilfenbezieherin die Auffassung, dass ihre…

UFSW RV/2690-W/08Familienbeihilfe nach Vollendung des 26. Lebensjahres.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2009

…Bw.) den Präsenzdienst krankheitsbedingt nicht ableisten konnte. Mit Antrag vom 9. März 2008 ersuchte der Bw. um Verlängerung des Anspruches auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für seinen Sohn B11, bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Die Familienbeihilfe wurde bis einschließlich Oktober 2007 (= Vollendung des 26…

UFSI RV/0092-I/08Anspruch auf Familienbeihilfe bei Vorziehen von Prüfungen ohne zeitgerechten Abschluss der Studienabschnitte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2009

…Beihilfenwerberin die Familienbeihilfe auch für den Zeitraum März 2006 bis September 2007, in welchem auf Grund der Überschreitung der für die Absolvierung des zweiten Studienabschnittes zur Verfügung stehenden Zeitspanne der Beihilfenbezug eingestellt gewesen war. Das Finanzamt stellte einen abweisenden Bescheid aus, in welchem festgestellt wurde…

UFSW RV/1179-W/08Entlassung aus dem Präsenzdienst wegen Dienstunfähigkeit bewirkt keinen Familienbeihilfenanspruch nach Ablauf des 26. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008

…zutreffendes löschen, ggf adaptieren bzw. nummerieren»Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Text ergänzen»Mit Antrag vom 4. Oktober 2007 ersuchte die Berufungswerberin um Verlängerung des Anspruches auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für ihren Sohn B, geb. XX. YY 1981…

UFSW RV/1183-W/05Überschreitung der höchstzulässigen Studienzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2005

…die Abgabenbehörde erster Instanz erlassen hat, zulässig sei. Im vorliegenden Fall sei kein Bescheid erlassen, sondern nur eine Mitteilung über den Beihilfenbezug erstellt worden, weshalb die Berufung als unzulässig abzuweisen sei. Gleichzeitig wies es den Antrag des Bw. vom 10. Februar 2005 auf Gewährung von…

UFSL RV/0376-L/12Die Erkrankung eines Kindes während eines Studiums führt zu keiner Beihilfengewährung über sein 24. Lebensjahr hinaus.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2012

…Lj. schwanger gewesen wäre oder davor ein Kind geboren hätte, werde jedoch selbst im bisherigen Verfahren von der Bw. nicht vorgebracht. Folglich würden die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Altersgrenze für einen Beihilfenbezug, somit bis zur Vollendung des 25. Lj. der Tochter nicht vorliegen. Auch…

UFSL RV/0563-L/10Kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn erforderliche Nachweise der Behörde nicht vorgelegt werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2012

…habe. Seit Juli 2009 beziehe die Tochter bis laufend Krankengeld von der OÖ GKK, wodurch die Voraussetzungen für einen Beihilfenbezug ab September 2009 nicht mehr vorliegen würden. Im Schreiben vom 22.9.2009 bringt die Bw. unter Bezugnahme auf die vom Finanzamt ergangene Berufungsvorentscheidung vor…

UFSW RV/1433-W/10Vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst wegen Dienstunfähigkeit bewirkt keinen Familienbeihilfenanspruch nach Ablauf des 26. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2011

…Zivildienstes. Aus einer teleologischen Betrachtung von leg.cit. folgt, dass eine Verlängerung der Familienbeihilfe auf das 27. Lebensjahr aufgrund der qualitativen Störung durch den Präsenz- oder Zivildienst in Hinblick auf die dadurch entstandene Verzögerung der Berufsausbildung begründet ist. Folglich kommt es nicht darauf an, ob…