…vor ihrem 19. Geburtstag begonnen hat und innerhalb eines Jahres ins Medizinstudium gewechselt hat, (auch langes Studium) steht uns die Verlängerung der Familienbeihilfe zu." Mit Berufungsvorentscheidung vom 15. Dezember 2011 hat das Finanzamt diese Berufung mit dem Hinweis auf die bestehende Rechtslage abgewiesen. Die Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 8. August 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 2. August 2011, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind XY. für die Zeit ab 1…
…der Begründung abgewiesen, es liege keiner der im Gesetz genannten Tatbestände vor, der eine Verlängerung des Beihilfenbezugs über das vollendete 24. Lebensjahr hinaus rechtfertige. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung wird auszugsweise ausgeführt: "Nach Abschluss der Matura (Juni 2006) verbrachte meine Tochter ca. 1 Jahr…
…12.1995, 93/15/0133). Da das anspruchsvermittelnde Kind nicht sogleich nach Ableistung des Präsenzdienstes und nach Ablegung der Matura (als Voraussetzung für das nunmehr betriebene Universitätsstudium) die beabsichtigte Berufsausbildung (Studium) begonnen hat, konnte der Tatbestand der Verlängerung des Beihilfenbezuges gem. § 2 Abs. 1 lit…
…drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Die vorstehenden gesetzlichen Ausführungen haben für den vorliegenden Fall zur Folge, dass die vorgesehene Studienzeit (inklusive der bereits nach § 2 Abs. 1 lit b FLAG einrechenbaren Toleranzzeiten) für das hier relevante Studium einen Beihilfenbezug längstens bis…
…drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Die vorstehenden gesetzlichen Ausführungen haben für den vorliegenden Fall zur Folge, dass die vorgesehene Studienzeit, inklusive der bereits nach § 2 Abs. 1 lit b) FLAG einrechenbaren Toleranzzeiten, für das hier relevante Studium einen Beihilfenbezug längstens bis…
…Sinne der obgenannten gesetzlichen Bestimmungen können jedoch bei Vorliegen einer entsprechenden Bestätigung der Universität auf den hiefür vorgesehenen Formularen (Beih 14-14c) zu einer Verlängerung des Beihilfenbezuges um ein Semester führen. Da somit aufgrund vorstehender Ausführungen im strittigen Zeitraum ein Beihilfenanspruch nicht festgestellt werden konnte…
…Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl…
…eine spätere spezifische Berufsausbildung nützlich wäre. Daraufhin beantragte die Einschreiterin die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und hielt neuerlich fest, dass sich ihre Tochter in Berufsausbildung befände und die Voraussetzungen für einen Beihilfenbesuch erfüllt wären. 2. (Kind2): Mit Eingabe vom 19…
…zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z.B. Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998, BGBl. I Nr…
…Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung bezogen. Dies durchgehend bis inklusive Juni [JJ18]. b) Im Zeitraum Juli und August [JJ18] wurde der Beihilfenbezug kurzfristig eingestellt. c) Die Beihilfe samt Erhöhungsbetrag wurde ab September [JJ18] wiederum an den Vater ausbezahlt. Dies vorerst bis inklusive Juni [JJ20…
…vom 1. November 2005 führte der Berufungswerber ergänzend im Wesentlichen aus, dass der unrechtmäßige Beihilfenbezug auf eine unvollständige Auskunft des Finanzamtes zurückzuführen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe und in der Folge auf den Kinderabsetzbetrag besteht, ist in § 2…
…einen Abweisungsbescheid, mit welchem der Anspruch der Beihilfenbezieherin ab [Monat] 2012 abgewiesen wurde. Begründend führte das Finanzamt aus, dass die Voraussetzungen für eine Verlängerung des Anspruchszeitraumes im gegenständlichen Fall nicht vorliegen würden. In der Berufung gegen diesen Bescheid vertrat die Beihilfenbezieherin die Auffassung, dass ihre…
…Bw.) den Präsenzdienst krankheitsbedingt nicht ableisten konnte. Mit Antrag vom 9. März 2008 ersuchte der Bw. um Verlängerung des Anspruches auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für seinen Sohn B11, bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Die Familienbeihilfe wurde bis einschließlich Oktober 2007 (= Vollendung des 26…
…Beihilfenwerberin die Familienbeihilfe auch für den Zeitraum März 2006 bis September 2007, in welchem auf Grund der Überschreitung der für die Absolvierung des zweiten Studienabschnittes zur Verfügung stehenden Zeitspanne der Beihilfenbezug eingestellt gewesen war. Das Finanzamt stellte einen abweisenden Bescheid aus, in welchem festgestellt wurde…
…zutreffendes löschen, ggf adaptieren bzw. nummerieren»Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Text ergänzen»Mit Antrag vom 4. Oktober 2007 ersuchte die Berufungswerberin um Verlängerung des Anspruches auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für ihren Sohn B, geb. XX. YY 1981…
…die Abgabenbehörde erster Instanz erlassen hat, zulässig sei. Im vorliegenden Fall sei kein Bescheid erlassen, sondern nur eine Mitteilung über den Beihilfenbezug erstellt worden, weshalb die Berufung als unzulässig abzuweisen sei. Gleichzeitig wies es den Antrag des Bw. vom 10. Februar 2005 auf Gewährung von…
…Lj. schwanger gewesen wäre oder davor ein Kind geboren hätte, werde jedoch selbst im bisherigen Verfahren von der Bw. nicht vorgebracht. Folglich würden die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Altersgrenze für einen Beihilfenbezug, somit bis zur Vollendung des 25. Lj. der Tochter nicht vorliegen. Auch…
…habe. Seit Juli 2009 beziehe die Tochter bis laufend Krankengeld von der OÖ GKK, wodurch die Voraussetzungen für einen Beihilfenbezug ab September 2009 nicht mehr vorliegen würden. Im Schreiben vom 22.9.2009 bringt die Bw. unter Bezugnahme auf die vom Finanzamt ergangene Berufungsvorentscheidung vor…
…Zivildienstes. Aus einer teleologischen Betrachtung von leg.cit. folgt, dass eine Verlängerung der Familienbeihilfe auf das 27. Lebensjahr aufgrund der qualitativen Störung durch den Präsenz- oder Zivildienst in Hinblick auf die dadurch entstandene Verzögerung der Berufsausbildung begründet ist. Folglich kommt es nicht darauf an, ob…