Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Mag. Gottfried Warter als weitere Mitglieder des Senates…
§ 49 Abs. 1 lit. a FinStrG machte sich in diesem Zusammenhang einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer zumindest bedingt vorsätzlich die selbst zu berechnende Kraftfahrzeugsteuer nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet. Dabei wirkt aber strafbefreiend, wenn der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesen Zeitpunkten die Höhe…
0,00 | | | | gesamt | 45.544,71 Zugunsten für die Beschuldigten wurden bei der obigen Aufstellung sämtliche im Rechenwerk vorerst nicht erfasst gewesenen Gutschriften ebenfalls abgezogen, sodass sich für die Voranmeldungszeiträume Mai 2005 bis September 2006 eine Summe an verheimlicht gewesenen…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Graz 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Johanna Demal sowie die Laienbeisitzer Dir. Alfred Genschar und Dr. Peter Florian als weitere Mitglieder des Senates in…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Dr. Matthias Skopek als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 22. August 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. Juli 2002, GZ. 100/62927/2001-2, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Hauptzollamtes…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 19. September 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wienvom 20. April 2005, Zl. xxx/xxxxx/x/2004, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Zollamtes Wien…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der U.P.Ges.m.b.H, vom 27. Februar 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Graz vom 29. Jänner 2002, Zl. 700/00548/2002, betreffend Verspätungszuschlag entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben, der Verspätungszuschlag wird mit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 27. Mai 1998, GZ. 100/36462/3/98, betreffend Widerruf der Bewilligung gemäß Artikel 9 Abs. 2 Zollkodex (ZK), zur sicherstellungsfreien Durchführung des gemeinschaftlichen Versandverfahrens, entschieden: Der Spruch…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 4. Juli 2001, GZ. 100/57909/2000-3, betreffend Eingangsabgaben, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz…
nicht vor. Sofern die Fahrzeuge mit denen diese Verkehrsdienste durchgeführt werden, einen hohen Stand der Technik hinsichtlich Sicherheits- und Umweltstandards entsprechen (dies ist durch technische Fahrzeugberichte für Busse und ein Kontrolldokument nachzuweisen - Art. 7 Abs. 2), unterliegen Rundfahrten mit geschlossenen Türen, Absetzfahrten und Abholfahrten nicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vom 22. August 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 22. Juli 2002, GZ. 100/62927/2001-2, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die angefochtene Berufungsvorentscheidung wird geändert…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Christian Ransmayr, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz vom 2. Februar 2001, GZ. 500/01853/2001/51, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
Zu ersten Gruppe der Zollschuldner (erster Anstrich) sind die Handelnden zu zählen, also in der Regel der Entziehende. Das ist jeder, dessen Handeln oder Unterlassen den Erfolg herbeiführt, dass konkret begonnene zollamtliche Überwachungsmaßnahmen (auch nur vorübergehend) nicht mehr möglich sind. Auf subjektive Merkmale kommt es…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 17. August 1998, GZ. 100/51619/96-4, betreffend Eingangsabgaben, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., Rechtsanwalt, als Masseverwalter (nunmehr S.) im Konkurs über das Vermögen der G., vom 9. Jänner 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 29. November 2002, Zl. 100/52795/98-1, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, vertreten durch Mag. Britta Gruber, Rechtsanwältin, 6020 Innsbruck, Grabenweg 3, vom 30. November 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 24. Oktober 2007, Zl. a, betreffend Eingangsabgaben entschieden: Der angefochtene Bescheid (Berufungsvorentscheidung) wird gemäß…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des SeO, wohnhaft in A, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Harald Vill, Dr. Helfried Penz und Mag. Christoph Rupp, Verteidiger in Strafsachen, 6020 Innsbruck, Anichstraße 5a, vom 3. Jänner 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck vom 30…