Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des R.I., R., vertreten durch Dr. Wolfgang Schimek, Rechtsanwalt, 3300 Amstetten, Graben 42, vom 13. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz, vom 18. Mai 2006, Zl. 500/13952/5/2005, betreffend Zollschuld entschieden: Der…
…nicht, kommt es auf die Gründe, welche zum Entziehen der Versandware aus der zollamtlichen Überwachung durch Nichtwiedergestellung geführt haben, nicht an. Maßgebend ist die Verfahrensinhaberschaft. Da es nicht um die Strafbarkeit geht, sondern um Verantwortlichkeiten, kann jemand auch ohne persönliche Pflichtverletzung in Anspruch genommen werden…
…ergeben. Für diese Zollschuldnerschaft komme es weder auf ein Verschulden des Pflichteninhabers, noch auf das Wissen oder Wissenmüssen um das Entziehen an. Ausreichend sei alleine die Verfahrensinhaberschaft. Der Pflichteninhaber als Zollschuldner habe dafür einzustehen, wenn in seinem Verantwortungsbereich befindliche Waren in den unmittelbaren Wirtschaftskreislauf eingehen…
…die Rechte und Pflichten der vorgenannten Person im Zusammenhang mit einem Zollverfahren übertragen worden sind, zu zählen. Für diese als reine Erfolgshaftung konzipierte Zollschuldnerschaft kommt es nicht auf das Verschulden an. Ausreichend ist allein die Verfahrensinhaberschaft. Da es nicht um Strafbarkeit geht, sondern um Verantwortlichkeiten…
…könne. Die Bf. sei daher weder Zollschuldnerin, noch liege eine Verfahrensinhaberschaft als Unternehmer vor. Über Vorhalt des Zollamtes Klagenfurt legte die Bf. mit Eingabe vom 25. März 2005 Fotokopien der CEMT-Genehmigung XY vom 27.12.2002 und des dazugehörigen Fahrtenberichtsheftes vor und dokumentierte damit…
…betreffenden Zollverfahrens ergeben. Um als Pflichteninhaber im Sinne der genannten gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch genommen zu werden, reicht für den Hauptverpflichteten die Verfahrensinhaberschaft und für den Frachtführer die Übernahme der Ware in dem Wissen, dass es sich dabei um eine dem gemeinschaftlichen Versandverfahren unterliegende handelt…
…Verfahrens der aktiven Veredelung ergeben. Für die Zollschuldnerschaft kommt es nach Rechtsprechung und Lehre weder auf ein Verschulden des Pflichteninhabers an noch auf das Wissen oder Wissen müssen um das Entziehen. Ausreichend ist schon das Bestehen der Verfahrensinhaberschaft. Die Bf. hat daher allein auf Grund…
…werden. Die Bf hat daher eine Pflicht aus dem gewählten Zollverfahren nicht erfüllt, wodurch die Einfuhrumsatzsteuerschuld gemäß Art. 204 Abs. 1 Buchst. a) entstanden ist. Die Abgabenschuld entsteht dabei allein aufgrund der Verfahrensinhaberschaft. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an (vgl. Witte, Zollkodex5, Art…
…sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben. Um als Pflichteninhaber im Sinne der genannten gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch genommen zu werden, reicht die Verfahrensinhaberschaft. Dies selbst dann, wenn andere Personen mit ihrem Handeln ursächlich für die Pflichtverletzung sind. Die Bf.…
…oder eine Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen hat, für fremdes Handeln als Schuldner in Anspruch genommen, ohne dass es auf irgendein Verschulden ankommt. Entscheidend ist allein die Verfahrensinhaberschaft. Wegen dieser Zollschuldnerstellung kann im Einzelfall vielfach sogar offen gelassen werden, wer tatsächlich entzogen hat (Witte, Zollkodex…
…gilt für den Pflichteninhaber. Für dessen Zollschuldnerschaft kommt es weder auf ein Verschulden an, noch auf das Wissen oder Wissen müssen um das Entziehen. Ausreichend ist allein die Verfahrensinhaberschaft. Er hat dafür einzustehen, dass Waren die sich in seinem Verantwortungsbereich befinden, in den unmittelbaren Wirtschaftskreislauf…
…Entziehen. Ausreichend ist allein die Verfahrensinhaberschaft. Dadurch wird der Hauptverpflichtete, der selbst keine eigene Pflichtverletzung begangen oder eine Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen hat, für fremdes Handeln als Schuldner in Anspruch genommen, ohne dass es auf irgendein Verschulden ankommt. Entscheidend ist allein die Verfahrensinhaberschaft, da…
…für den Verbleib dieser Nichtgemeinschaftwaren. Die X-AG hat diese Waren daher gemäß Art. 203 Abs. 1 und Abs. 3 erster Anstrich ZK der zollamtlichen Überwachung entzogen. Aufgrund der Verfahrensinhaberschaft der Bf. ist für die Bf. die Zollschuld gemäß Art. 203 Abs. 1 und Abs…
…sich um eine Ermessensentscheidung (§ 20 BAO). Für die Zollschuldnerschaft des Pflichteninhabers kommt es weder auf ein Verschulden, noch auf das Wissen oder Wissen müssen um das Entziehen an. Ausreichend ist allein die Verfahrensinhaberschaft. Er hat dafür einzustehen, dass Waren, die sich in seinem Verantwortungsbereich befinden…
…Entziehen. Ausreichend ist allein die Verfahrensinhaberschaft. Dadurch wird der Hauptverpflichtete, der selbst keine eigene Pflichtverletzung begangen oder eine Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen hat, für fremdes Handeln als Schuldner in Anspruch genommen, ohne dass es auf irgendein Verschulden ankommt. Entscheidend ist allein die Verfahrensinhaberschaft, da…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Christian Seywald, Bundesinnungsmeister Friedrich Nagl und Dir. Anton Pfeiferim Beisein der Schriftführerin Romana Schuster über die Berufung der Bw, vertreten durch Stb.ges, vom 17. November 2005…
§ 81 Abs. 1 BAO bestimmt: "Abgabenrechtliche Pflichten einer Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind von den zur Führung der Geschäfte bestellten Personen und, wenn solche nicht vorhanden sind, von den Gesellschaftern (Mitgliedern) zu erfüllen." Für eine Personenmehrheit, die aus einer Geschäftsherrin (Unternehmerin, Inhaberin eines Handelsgewerbes…
Eine sogenannte atypisch stille Gesellschaft unterscheidet sich von der Standardform der stillen Gesellschaft (nur) dadurch, dass der stille Gesellschafter in Bezug auf eine Beteiligung an der Vermögensentwicklung einem Kommanditisten gleichgestellt ist (vgl Rebhahn in Jabornegg, HGB, § 178 Rz 21). Eine stille Gesellschaft ist zivilrechtlich zwingend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., Adr., vertreten durch RA.., xxx, vom 3. Juli 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 28. Mai 2008, Zl. X, betreffend Mineralölsteuer entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben und der…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des ersten_Berufungswerbers, und der zweiten_Berufungswerberin, vom 17. September 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes G vom 26. August 2002 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO 1988 der A B und Mitgesellschafter GesbR beschlossen: Die…