…Der angefochtene Bescheid konnte daher gegenüber dem Bw, dem in den die Masse betreffenden Angelegenheiten gemäß § 1 Abs. 1 KO die Verfügungsfähigkeit entzogen ist, nicht wirksam erlassen werden. Der angefochtene Bescheid wäre daher an den Masseverwalter und nicht an den Gemeinschuldner zu richten und dem…
…dieser Antragstellung (bereits zuvor) seine Zustimmung erteilt hatte bzw. ob er diese allenfalls nachträglich erteilt hätte. Auf Grund der dargestellten Rechtslage liegt zweifelsohne ein grundsätzlich zulässiger Antrag des in seiner Verfügungsfähigkeit wieder frei gewordenen Bw. vor. Wenn somit das Finanzamt aus dem Grunde der (vermeintlich…
…2009 konnte daher gegenüber GE, dem in den die Masse betreffenden Angelegenheiten gemäß § 1 Abs. 1 KO die Verfügungsfähigkeit entzogen ist, nicht wirksam erlassen werden. Der angefochtene Bescheid wäre daher an den Masseverwalter und nicht an den Gemeinschuldner zu richten gewesen. Selbst eine Zustellung der…
…gegenüber dem Gemeinschuldner, dem in den die Masse betreffenden Angelegenheiten gemäß § 1 Abs. 1 KO die Verfügungsfähigkeit entzogen ist, nicht wirksam erlassen werden. Der angefochtene Bescheid wäre daher an den Masseverwalter und nicht an den Gemeinschuldner zu richten und dem Masseverwalter zuzustellen gewesen. Durch die…
…gegenüber dem Gemeinschuldner, dem in den die Masse betreffenden Angelegenheiten gemäß § 1 Abs. 1 KO die Verfügungsfähigkeit entzogen ist, nicht wirksam erlassen werden. Die angefochtenen Bescheide wären daher an den Masseverwalter und nicht an den Gemeinschuldner zu richten und dem Masseverwalter zuzustellen gewesen. Durch die…
…2.3.2006, 2006/15/0087) auf Grund der Adressierung an die Gemeinschuldnerin ins Leere gegangen war. Da der Gemeinschuldnerin durch die Eröffnung des Konkurses in den die Masse betreffenden Angelegenheiten die Verfügungsfähigkeit entzogen wurde, trat der Masseverwalter an die Stelle der Gemeinschuldnerin. Die Adressierung…
…Schuldner Z , dem in den die Masse betreffenden Angelegenheiten des § 2 Abs. 2 IO die Verfügungsfähigkeit entzogen ist, nicht wirksam ein Haftungsbescheid durch Zustellung einer an ihn als Adressaten gerichteten Ausfertigung erlassen werden. Vielmehr hätte ausschließlich der Masseverwalter als Partei behandelt werden müssen. Durch die…
…Schuldner G , dem in den die Masse betreffenden Angelegenheiten des § 2 Abs. 2 IO die Verfügungsfähigkeit entzogen ist, nicht wirksam ein Haftungsbescheid durch Zustellung einer an ihn als Adressaten gerichteten Ausfertigung erlassen werden. Es muss vielmehr ausschließlich der Masseverwalter als Partei behandelt werden. Durch die…
…Schuldner G , dem in den die Masse betreffenden Angelegenheiten des § 2 Abs. 2 IO die Verfügungsfähigkeit entzogen ist, nicht wirksam ein Haftungsbescheid durch Zustellung einer an ihn als Adressaten gerichteten Ausfertigung erlassen werden. Es muss vielmehr ausschließlich der Masseverwalter als Partei behandelt werden. Durch die…
…Begründend wurde ausgeführt, mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens werde, sofern es sich um keine Eigenverwaltung handle, dem Insolvenzschuldner in den die Insolvenzmasse betreffenden Angelegenheiten die Verfügungsfähigkeit entzogen. Nach Insolvenzeröffnung trete der Insolvenz- bzw. Masseverwalter an die Stelle des Schuldners, soweit es sich um Angelegenheiten der Insolvenzmasse…
…dem Gemeinschuldner, dem in den die Masse betreffenden Angelegenheiten des § 1 Abs. 1 KO die Verfügungsfähigkeit entzogen ist, nicht wirksam ein Bescheid durch Zustellung einer an ihn als Adressaten gerichteten Ausfertigung erlassen werden. Es muss vielmehr ausschließlich der Masseverwalter als Partei behandelt werden. Ein an…
…und vom 24.6.2009, 2009/15/0044). Die gegenständlich angefochtenen Bescheide konnten daher gegenüber der A-GmbH, der in den die Masse betreffenden Angelegenheiten die Verfügungsfähigkeit entzogen war, nicht wirksam erlassen werden. Sie wären vielmehr an die Masseverwalterin und nicht an die A-GmbH…
…gegenüber dem Gemeinschuldner, dem in den die Masse betreffenden Angelegenheiten gemäß § 1 Abs. 1 KO die Verfügungsfähigkeit entzogen ist, nicht wirksam erlassen werden. Der angefochtene Bescheid wäre daher an den Masseverwalter und nicht an den Gemeinschuldner zu richten und dem Masseverwalter zuzustellen gewesen. Durch die…
…handeln würde, da dem Insolvenzschuldner durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens - wenn es sich dabei nicht um ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung unter Aufsicht eines vom Gericht bestellten (Sanierungs-)Verwalters handeln würde - in den die Insolvenzmasse betreffenden Angelegenheiten die Verfügungsfähigkeit entzogen werde (VwGH 2.3.2006, 2006…
…über (§ 80 Abs. 1 InsO), Die angefochtene Erledigung konnte daher gegenüber der Erbin, der in den die Masse betreffenden Angelegenheiten bereits seit 18. Juni 2007 die Verfügungsfähigkeit entzogen war, nicht wirksam erlassen werden. Die angefochtene Erledigung wäre, wie in der Berufung zutreffend ausgeführt wurde, an…
…2006/15/0087). Die angefochtenen Bescheide konnten daher gegenüber der GmbH, der in den die Masse betreffenden Angelegenheiten gemäß § 1 Abs.1 KO die Verfügungsfähigkeit entzogen ist, nicht wirksam erlassen werden. Die angefochtenen Bescheide wären daher an den Masseverwalter und nicht an die GmbH zu…
…konnte gegenüber der Gemeinschuldnerin, der in den die Masse betreffenden Angelegenheiten gemäß § 1 Abs. 1 KO die Verfügungsfähigkeit entzogen ist, nicht wirksam erlassen werden. Die Erledigung wäre an die Masseverwalterin und nicht an die Gemeinschuldnerin zu richten und der Masseverwalterin zuzustellen gewesen. Eine an die…
…konnte daher gegenüber dem Bw, dem in den die Masse betreffenden Angelegenheiten gemäß § 1 Abs. 1 KO die Verfügungsfähigkeit entzogen ist, nicht wirksam erlassen werden. Der angefochtene Bescheid wäre daher an den Masseverwalter und nicht an den Gemeinschuldner zu richten gewesen. Selbst eine Zustellung der…
…gewesen wären, gegenüber der Gemeinschuldnerin, der in den die Masse betreffenden Angelegenheiten gem. § 1 Abs. 1 KO die Verfügungsfähigkeit entzogen ist, nicht wirksam werden können. Dem Einwand des Masseverwalters, er hafte nicht für Abgaben, die in der Zeit vor Konkurseröffnung entstanden seien, somit greife § 82…
…Masse betreffenden Angelegenheiten gem. § 1 Abs. 1 KO die Verfügungsfähigkeit entzogen ist, nicht wirksam erlassen werden. Die in dem oben zitierten Erkenntnis angefochtene Erledigung wäre daher an den Masseverwalter und nicht an den Gemeinschuldner zu richten und dem Masseverwalter zuzustellen gewesen (vgl. den erwähnten hg…