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UFSI RV/0607-I/06Nachträgliche Werbungskosten bei einer Wohnungsvermietung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2008

…müssen. Das Waschbecken habe Sprünge aufgewiesen, das WC sei aufgrund von Verfärbungen "nicht mehr ansehbar" gewesen. Die Schäden seien im Zusammenhang mit den beiden Kindern der Mieter zu sehen, die aufgrund der Berufstätigkeit der Eltern teilweise unbeaufsichtigt gewesen seien. Die Vermietungstätigkeit wurde mit 1. Juni…

UFSW RV/0423-W/04Fiktive Anschaffungskosten betreffend geschenkte Liegenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2007

…letzte größere Renovierung rund 20 Jahre zurückzuliegen scheint, dürfe die nächste größere Renovierung in rund 20 Jahren anfallen. Am Verputz und an den Fenstern sind überall geringfügige Schäden und auch Verfärbungen und Auswaschungen zu erkennen, aber keine gravierenden Mängel, die eine alsbaldige Reparatur erfordern. Beim…

UFSW RV/0501-W/04Berücksichtigung einer von der gesetzlichen Restnutzungsdauer abweichenden Nutzungsdauer auf Grund von Gutachten samt den vom FA dazu angeforderten Ergänzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2004

…Weise zu entnehmen. Das Gutachten betr. M.Str. bescheinige dem Objekt einen abgesehen von teilweisen Verfärbungen, optisch guten Zustand. Die Restnutzungsdauer laut Gutachten werde ausschließlich aus der durch schlechtere Schall- und Wärmedämmung als bei Gründerzeitbauten bedingten Gesamtlebensdauer abgeleitet ohne die diesbezüglichen Erwägungen darzustellen. Um Stellungnahme…

UFSW RV/3562-W/02Berücksichtigung einer von der gesetzlichen Restnutzungsdauer abweichenden Nutzungsdauer auf Grund von Gutachten samt den vom FA dazu angeforderten Ergänzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2004

…Das Gutachten betr. M.Str. bescheinige dem Objekt einen, abgesehen von teilweisen Verfärbungen, optisch guten Zustand. Die Restnutzungsdauer laut Gutachten werde ausschließlich aus der durch schlechtere Schall- und Wärmedämmung als bei Gründerzeitbauten bedingten Gesamtlebensdauer abgeleitet ohne die diesbezüglichen Erwägungen darzustellen. Um Stellungnahme werde ersucht. Zum…