…Satz EStG 1988 ergibt, sind Werbungskosten Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Einnahmen aus jener Tätigkeit (im vorliegenden Fall: Vereinstätigkeit), bei der die in Streit stehenden Werbungskosten unmittelbar erwachsen sind, wurden aber nicht erzielt. Der Unabhängige Finanzsenat verkennt nicht, dass - wie…
…Begründung wurde ausgeführt, der Bw. betreibe neben seiner Vereinstätigkeit einen Gewerbebetrieb in Form einer Kantine. Da die Umsätze des Gewerbebetriebes über 40.000,00 Euro lägen und die Ausnahmegenehmigung in der Vergangenheit auf Grund einer nicht ordnungsgemäß geführten Buchhaltung nicht erteilt worden sei, gingen alle…
…Arbeit keine Einnahmen erkennbar, die für die Vorstands- und Vereinstätigkeit des Bw. geleistet wurden. Zwar sind in der Aufstellung der Betriebseinnahmen aus selbständiger Arbeit solche, die von Vereinen geleistet wurden, enthalten, doch wurden diese laut Aufstellung nicht für Vorstands- und Vereinstätigkeit, sondern für Auftritte als…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Johannes Hintermayr, Dr. Michael Krüger, Dr. Franz Haunschmidt und Dr. Georg Minichmayr, sowie Gerhard Peither gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr betreffend Bestellung als Vertreterin gemäß § 81 Abs. 2 BAO vom 26…
…Vereines ergebe sich in freier Beweiswürdigung das Bild eines Scheinvereines, da eine satzungsgemäße Vereinstätigkeit in Wirklichkeit nie stattgefunden habe und ernstlich nicht gewollt gewesen sei. In freier Beweiswürdigung sei die Amtspartei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Tätigkeit des Vereines nur einem Zweck gedient habe…
…eines Vereines ausgeübten Tätigkeit zu berücksichtigen sind, wenn aus dieser Tätigkeit keine Einnahmen erklärt werden. Das Finanzamt hat den Abzug versagt, weil keine Einkünfte betreffend Vereinstätigkeit ermittelt werden konnten. Nach Meinung des Bw. sei gerade dies der Anspruchsgrund, nämlich die nicht in Form eines Dienstverhältnisses…
…Konzepten und Programmen handle. Dem Antrag lagen ein Schreiben der Bundespolizeidirektion Wien vom 18.5.2009 betreffend "Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit" samt Vereinsregisterauszug und ein Auszug aus dem Generalversammlungsprotokoll vom 1.10.2009 sowie eine Information über eine geplante Sonderausstellung bei. Die Rechtsgrundlage (Statut…
…des primärschuldnerischen Vereins angezeigt worden sei. Gemäß § 13 Abs. 2 VereinsG 2002 werde der Verein eingeladen, die Vereinstätigkeit aufzunehmen. Den Vereinsstatuten ist zu entnehmen, dass sich der Verein mit Lehraufgaben im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 5 lit. e EStG sowie damit verbundenen wissenschaftlichen…
…Netzwerken -Familien, Haushalten oder der Nachbarschaft werden beispielsweise Betreuungsleistungen für Kinder oder pflegebedürftige Menschen erbracht.11 (S. 24 f). Durch die Vereinstätigkeit wird die bestehende asymmetrische Information gemildert. "Die meisten Lösungsansätze zum Problem der asymmetrischen Information" beziehen sich "auf die Konstruktion von institutionellen Lösungen, bei…
…dass die Vereinstätigkeit nur Schwindel sei (Scheingründung), dazu übergegangen, die Tätigkeiten beim Studio der Beitragspflicht zu unterwerfen. Der Verein hätte in diesem Verfahren keine ParteisteIlung gehabt und habe daher auch nicht darlegen können, dass erstens die Vereinstätigkeit als solche gemeinnützig sei und zweitens auch kein…
…dass die Vereinstätigkeit nur Schwindel sei (Scheingründung), dazu übergegangen, die Tätigkeiten beim Studio der Beitragspflicht zu unterwerfen. Der Verein habe in diesem Verfahren keine ParteisteIlung gehabt und daher auch nicht darlegen können, dass erstens die Vereinstätigkeit als solche gemeinnützig sei und zweitens auch kein Dienstverhältnis…
…dass die Vereinstätigkeit nur Schwindel sei (Scheingründung), dazu übergegangen, die Tätigkeiten beim Studio der Beitragspflicht zu unterwerfen. Der Verein hatte in diesem Verfahren keine Parteistellung und konnte daher auch nicht darlegen, dass erstens die Vereinstätigkeit als solche gemeinnützig sei und zweitens auch kein Dienstverhältnis vorliege…
…dass die Vereinstätigkeit nur Schwindel sei (Scheingründung), dazu übergegangen, die Tätigkeiten beim Studio der Beitragspflicht zu unterwerfen. Der Verein hatte in diesem Verfahren keine Parteistellung und konnte daher auch nicht darlegen, dass erstens die Vereinstätigkeit als solche gemeinnützig sei und zweitens auch kein Dienstverhältnis vorliege…
…dass die Vereinstätigkeit nur Schwindel sei (Scheingründung), dazu übergegangen, die Tätigkeiten beim Studio der Beitragspflicht zu unterwerfen. Der Verein hatte in diesem Verfahren keine Parteistellung und konnte daher auch nicht darlegen, dass erstens die Vereinstätigkeit als solche gemeinnützig sei und zweitens auch kein Dienstverhältnis vorliege…
…Behauptung, dass die Vereinstätigkeit nur Schwindel sei, die Tätigkeiten bei der Tanzschule X der Beitragspflicht unterworfen worden. Der Verein hatte in diesem Verfahren keine Parteistellung und konnte daher auch nicht darlegen, dass erstens die Vereinstätigkeit als solche gemeinnützig sei und zweitens auch kein Dienstverhältnis vorliege…
…Mitgliedsbeiträge würden mehr als die Hälfte der Jahreseinnahmen ausmachen. Es handle sich also bei der Vereinstätigkeit um eine versicherungsähnliche Konstruktion. Aufgrund des oben dargestellten Sachverhaltes sei der Spendenbegünstigungsbescheid zu widerrufen gewesen. Gegen diesen Widerruf wurde mit Schreiben vom 7. April 2010 Berufung erhoben. Hinsichtlich des…
…private oder gesellschaftliche Interessen von Vereinsmitgliedern gefördert werden sollen (VwGH 11.10.1977, 0097/77). Laut Vereinsstatut und Internetseite des Vereins sei Inhalt der Vereinstätigkeit "die Vermittlung zeitgemäßer und qualitativ hochwertiger Architektur in Österreich, sowie die Vermittlung österreichischer Architekturleistungen im internationalen Umfeld - der Architektur Export…
…seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen in G habe, zumal er dort einen Hausstand unterhalte und dort auch die soziale Eingliederung (Freundin, Freundeskreis, Vereinstätigkeit) bestehe. Der Dienstvertrag sei befristet; eine temporäre Verlegung des Hausstandes würde nur unnötig hohe Kosten verursachen. Ein Verkauf des Liegenschaftsanteils in G sei…
…womit dargelegt sei, dass der Bw. kein Fitnessstudio betrieben habe. zusätzlich zu seiner Vereinstätigkeit habe des Bw. Boxveranstaltungen organisiert und den reibungslosen Ablauf überwacht. Diese Veranstaltungen hätten keinen kommerziellen Charakter gehabt, sondern hätten den Amateursportlern als Möglichkeit gedient in der Praxis Boxveranstaltungen kennen zu lernen…
…und anders behinderter Menschen - die Beschaffung und Zurverfügungstellung von Arbeits- und Wohnmöglichkeiten von autistisch und anders behinderten Menschen sowie die Integration dieser Menschen in die Gesellschaft und das Arbeitsleben 2) Die Vereinstätigkeit ist ausschließlich gemeinnützig im Sinne der Bundesabgabenordnung und nicht auf finanziellen Gewinn gerichtet…