…L sowie die Zeugenaussagen von Margit und Heinz H. Anmerkung: Nach den im Arbeitsbogen des Betriebsprüfers aufliegenden entsprechenden Auszügen (Kopien) aus dem angeführten Akt der zuständigen Vereinsbehörde war die Bildung des Vereines nicht untersagt worden (siehe Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 10…
…2011 betreffend Körperschaftsteuer 2006-2010 und Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer 2010 und die Folgejahre entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) wurde als GmbH mit Notariatsakt vom 7.12.2006 von einem bei der Vereinsbehörde registrierten Verein gegründet…
…1998 wurde in Wels der (nicht auf Gewinn ausgerichtete) Verein f gegründet. Laut den vorliegenden, von der Vereinsbehörde genehmigten, Statuten lag der Zweck des Vereins ua in der Aus- und Weiterbildung von Finanzdienstleistern. An (ideellen) Tätigkeiten führen die Vereinsstatuten unter anderem die Organisation und Durchführung…
…Berufungen Gegen beide Bescheide erhob die Bw. Berufung. Eingewendet wurde, dass bereits gegenüber der zuständigen Vereinsbehörde unmittelbar nach Vorschreibung der Gebühr mit Eingabe vom 31. August 2007 darauf hingewiesen worden sei, dass der Verein V als Vereinigung, die nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung ausschließlich wissenschaftliche…
…sei richtig, dass der Bw. im Rechtssinn mit 8.6.2007 als gegründet gelte. Mit diesem Datum sei er durch die Vereinsbehörde eingeladen worden, seine Tätigkeit als Verein aufzunehmen. Entgegen der Begründung des angefochtenen Bescheides spreche das Gesetz weder von Kalender- noch von Wirtschaftsjahren. Vielmehr…
…22.7.2009 begründend u.a. aus, dass in den vorgelegten Statuten, welche von der Hauptversammlung am 11.5.2009 beschlossen und von der Vereinsbehörde mit Bescheid vom 22.5.2009 bestätigt worden seien, in § 17 eine Auflösungsbestimmung enthalten sei. Diese sehe für die Liquidation…
…nachzuweisen. Mit Schreiben vom 26. Jänner 2006 übermittelte der Bw. geänderte Statuten, die einen Gewinnausschluss sowie geänderte Auflösungsbestimmungen enthalten. Diese waren der Vereinsbehörde am 28. Oktober 2005 angezeigt und genehmigt worden. Mit Schreiben vom 2. März 2006 ergänzte der Bw. seine Berufung. Zum Fehlen eines…
…Bw. nicht berücksichtigt worden sei. Zur Bestätigung des "gemeinnützigen Charakters" der Vereinstätigkeit würden der Bescheid der Vereinsbehörde über die Vereinsgründung sowie die im Berufungsjahr gültigen Statuten vorgelegt. (5) Am 2. Juli 2008 wurde die Berufung ohne weitere Ermittlungen dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegt. (6) Ein Bescheid…
…auch immer gearteten Form den Vereinsmitgliedern zugute kommen. 15.3. Der letzte Vereinsvorstand muß die freiwillige Auflösung der Vereinsbehörde schriftlich anzeigen und in einer für amtliche Verlautbarungen bestimmten Zeitungen veröffentlichen." In seiner Stellungnahme vom 14. September 2005 zählte der Verein eine Reihe von Tätigkeiten beispielsweise…
…1. 2004 keine Folge. Begründend führte es dazu aus, dass die Abgaben gegenüber dem erstschuldnerischen Verein im Schätzungsweg gemäß § 184 BAO festgesetzt worden seien, weil keine Steuererklärungen eingereicht worden seien. Laut Auskunft der Vereinsbehörde sei der Bw. ab 1. 5. 1999 bis 28. 3. 2002…
…Zweck erfüllt der Informationsverein_B, bei dem der Berufungswerber gleichfalls Mitglied beziehungsweise Hauptverantwortlicher ist. Anmerkung der Betriebsprüfungsabteilung: Eine schriftliche Anzeige über die Gründung oben angeführter Vereine bei der zuständigen Vereinsbehörde (Bezirkshauptmannschaft) ist bisher nicht erfolgt, des weiteren liegen keine näheren, ortsgruppenspezifische Satzungen und Statuten auf…
…nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw. ist ein Verein, dessen Bildung mit Bescheid der Vereinsbehörde vom 9. Mai 1995 nicht untersagt worden ist. Die Statuten haben in der abgeänderten (Stamm)Fassung vom 22.2.1995 folgenden die Berufung betreffenden…
…der Sicherheitsdirektion für Wien, Vereinsangelegenheiten. Die diesem Bescheid zugrundeliegenden Statuten liegen dem Unabhängigen Finanzsenat nicht vor. Mit Bescheid vom 17.1.1977, yyy stellte die Vereinsbehörde fest, dass der Verein "Bw.B" Tätigkeiten entfalte, die nicht nach ideellen Zwecken orientiert seien. Der Bescheid stützte sich…
…der Sicherheitsdirektion für Wien, Vereinsangelegenheiten. Die diesem Bescheid zugrundeliegenden Statuten liegen dem Unabhängigen Finanzsenat nicht vor. Mit Bescheid vom 17.1.1977, yyy stellte die Vereinsbehörde fest, dass der Verein "Bw.B" Tätigkeiten entfalte, die nicht nach ideellen Zwecken orientiert seien. Der Bescheid stützte sich…
…Beitrittsgebühren, Subventionen sowie sonstige Zuwendungen unter Lebenden oder von Todes wegen aufgebracht, ..." c) In den im Zuge des Verfahrens geänderten und am 2.11.2009 auch bei der Vereinsbehörde angezeigten geänderten Statuten ist in § 2 (1) als Zweck angeführt: " ... das Sammeln von Geld für mildtätige…
…Aktivitäten zu setzen vermag - nicht zwingend notwendig sei, jedoch "den Handlungsspielraum vergrößere" (siehe nochmals den bereits oben erwähnten Aktenvermerk vom 4. Juli 2003). Schließlich wurde der Vereinsbehörde (Bezirkshauptmannschaft Z ) am 25. November 2003 die Errichtung des Bw. angezeigt. Der wesentliche Inhalt der Statuten des Bw…
…wirksam, sondern (spätestens) vier Wochen nach Anzeige der Statutenänderung bei der Vereinsbehörde - außer die Vereinsbehörde erlässt vor Ablauf der vier Wochen einen (die Statutenänderung genehmigenden) Bescheid (vgl Höhne/Jöchl/Lummerstorfer, Das Recht der Vereine3, 51). Dies bedeutet im gegenständlichen Fall - vereinsbehördlicher Eingangsstempel vom 2. August…
…für gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung zu verwenden. 4) Der letzte Vereinsvorstand hat die freiwillige Auflösung binnen vier Wochen nach Beschlussfassung der zuständigen Vereinsbehörde schriftlich anzuzeigen. Bis zur Betriebsaufnahme des zentralen Vereinsregisters ist er auch verpflichtet, die freiwillige Auflösung innerhalb derselben Frist…
…des Vereines kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. (2) Der letzte Vereinsvorstand hat die freiwillige Auflösung der Vereinsbehörde schriftlich anzuzeigen und ist verpflichtet, die freiwillige Auflösung in einem amtlichen Blatt zu verlautbaren…
…L sowie die Zeugenaussagen von Margit und Heinz H. Anmerkung: Nach den im Arbeitsbogen des Betriebsprüfers aufliegenden entsprechenden Auszügen (Kopien) aus dem angeführten Akt der zuständigen Vereinsbehörde war die Bildung des Vereines nicht untersagt worden (siehe Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 10…