…Bl. 491). In der Gesamtschau erweist sich somit der im bekämpften Hausdurchsuchungsbescheid geäußerte Verdacht von den Beschuldigten begangener Abgabenhinterziehungen in wesentlichen Aspekten in seinem Substrat als nach der damaligen Akten- und Beweislage zutreffend. Für Hausdurchsuchungen gilt im Übrigen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, demzufolge staatliche Eingriffe…
…der Folge wird - nach Aufhebung auch dieses verkündeten Spruchteiles - ein gehörig zusammengesetzter Spruchsenat diesbezüglich, falls er ebenfalls den Verdacht von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und überdies in diesem Zusammenhang ein Überschreiten der gerichtlichen Zuständigkeitsgrenze von € 100.000,00 (§ 53 Abs…
…an Einkommensteuer denkbar ist. Von einer versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG hingegen ist zu sprechen, wenn ein abgabepflichtiger Unternehmer bzw. Abgabepflichtiger vorsätzlich solcherart unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatz- oder Einkommensteuer für das Veranlagungsjahr zu bewirken versucht…
…FinStrG - einer versuchten Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG iVm § 13 FinStrG schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer zu bewirken versucht, indem er beispielsweise die Einreichung von Jahressteuererklärungen unterlässt mit…
…am 15. März 2007 und am 16. April 2007 die Umsatzsteuervorauszahlungen zu entrichten und die Voranmeldungen einzureichen (Veranlagungsakt, Buchungsabfrage). Bis dato hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz den Sachverhalt (Verdacht von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG?) noch nicht aufgegriffen. Am 26. April 2007…
…sich derjenige - an Stelle von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - einer versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG schuldig, der vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht zumindest bedingt vorsätzlich eine Verkürzung an Umsatzsteuer für das Veranlagungsjahr zu bewirken versucht…
…92/15/0173, 93/15/0132 - ÖStZB 1995, 31). Zweifellos besteht laut den dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegten Unterlagen der dringende und begründete Verdacht gegen GP von Abgabenhinterziehungen in beträchtlichem Ausmaß. Welche Erlöse GP aber insgesamt erhalten bzw. gegenüber dem Fiskus verheimlicht hat, war offensichtlich ohne…
…93/15/0132 - ÖStZB 1995, 31). Zweifellos bestand laut den dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegten Unterlagen der dringende und begründete Verdacht gegen R von Abgabenhinterziehungen in beträchtlichem Ausmaß. Welche Erlöse R aber insgesamt erhalten bzw. gegenüber dem Fiskus verheimlicht hätte, war aber offensichtlich ohne konkrete weitere…
…der abgabenrechtlichen Zusammenhänge kann der seit 1996 gewerblich tätigen Bf. schon anhand ihrer bisherigen unternehmerischen "Vorgeschichte" unterstellt werden), war, der im angefochtenen Bescheid vom 12. Mai 2010 ausgesprochene Verdacht der Begehung von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG zu bestätigen. Gemäß § 29 Abs…
…ein Säumniszuschlag oder ein Verspätungszuschlag keine Strafe im Sinne des Gesetzes ist, ergibt sich aus den diesbezüglichen Verfahrensbestimmungen der BAO, sodass der Einwand der Doppelbestrafung der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen kann. Zusammengefasst erscheint der Verdacht der Begehung von Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit…
…29 Abs. 2 FinStrG die rechtzeitige Entrichtung zwingende Voraussetzung für die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige ist. Aus welchen Gründen eine solche Entrichtung unterblieben ist, ist in diesem Zusammenhang irrelevant. Die Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG…
…der Einbringlichkeit der Abgabenschuld reduziert, die hier unbeachtlich ist. Von der strafrechtlichen Haftung hätte sich der Beschwerdeführer durch Erfüllung seiner Offenlegungspflicht befreien können (vgl. VwGH 22.10.1997, 97/13/0113). Die Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit…
…der Beschwerdeführer auch die subjektive Tatseite des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verwirklicht hat. Die Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG erfolgte damit zu Recht. Abschließend wird festgehalten, dass im Rahmen dieser Rechtsmittelentscheidung nur zu…
…Anteil zum Teil in die Firmenkasse gegeben, ist nach Ansicht der Rechtsmittelbehörde nicht geeignet, ohne nähere Überprüfung durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz den Verdacht des Vorliegens von Abgabenhinterziehungen zu beseitigen. Geht es doch bei der Prüfung, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe im Sinne des § 82 Abs…
…relevanten Sachverhaltes in den von ihm für die Strafsachenstelle des Amtes erstellten Aktenvermerk aufzunehmen (Arbeitsbogen). Dieser Umstand spricht dafür, dass der von ihm am 2. September 2002 an den Steuerberater getätigte Anruf nicht als Ermittlungstätigkeit gegen R wegen des Verdachtes begangener Abgabenhinterziehungen gedacht war und…
…Von einer versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs.1 FinStrG hingegen ist zu sprechen, wenn ein abgabepflichtiger Unternehmer bzw. der Wahrnehmende der steuerlichen Interessen eines Unternehmens vorsätzlich solcherart unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatzsteuer für das Veranlagungsjahr zu bewirken versucht…
…Frage kommt. Der Verdacht muss sich hiebei sowohl auf die objektiven als auch auf den subjektiven Tatbestand erstrecken (VwGH 26.3.2006, 2006/14/0097; 9.7.2008, 2008/13/0050). Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich…
…Instanz erfolgen. Die Verständigung bedarf nach derzeitiger Rechtslage eines Bescheides, wenn das Finanzstrafverfahren wegen Verdachtes eines vorsätzlichen Finanzvergehens, ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit, (hier: wegen des Verdachtes von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG) eingeleitet wird. Die im Finanzstrafakt zu dokumentierende Willensentscheidung des Finanzstrafreferenten, gegen…
…sodass in objektiver Hinsicht der Tatbestand der Abgabenhinterziehungen hinsichtlich der nicht entrichteten Umsatzsteuerzahllasten in Höhe von € 1.406,49 erfüllt erscheint. Der Verdacht, der Beschwerdeführer könne das Finanzvergehen der Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen bewirkt haben ist somit in objektiver Hinsicht begründet. Dem Beschwerdeführer ist gleich…
…sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde vorliegenden Mitteilungen unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten Vorerhebungen für einen Verdacht ausreichen. Vorweg wird festgestellt, dass als unmittelbare Täter einer Abgabenhinterziehung alle Personen in Betracht kommen, die aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung die abgabenrechtlichen Verpflichtungen eines Abgabepflichtigen…