…3 Z 1 und 2 EStG zu analysieren bliebe. Dieser normiert, dass Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren Kapitalerträge aus Wertpapieren sind, die ein Forderungsrecht verbriefen und nach dem 31. Dezember 1983 in Schilling oder Euro bzw. nach dem 31. Dezember 1988 in einer anderen Währung als Schilling…
…Tatbestände des Kapitalzuflusses an Kapitalgesellschaften beinhaltet und diese über die eigentlichen Gesellschaftsrechte ausweitet, sind auch Genussrechte an inländischen Kapitalgesellschaften erfasst. Auf die konkrete Ausgestaltung des Genussrechtes oder die Verbriefung kommt es nicht an. Der Erwerb von Genussrechten, mangels gesetzlicher Differenzierung sowohl von aktiengleichen wie obligationsähnlichen…
…zum 16. Juni 2004, verbrieft.... Im Rahmen der Verbriefung der österreichischen Genussrechte in Genussscheine sowie im Rahmen des Emittentenwechsels stimmten die Anleger einer Änderung der Genussrechtsbedingungen zu, wonach - unter anderem - ihr Genussrechts- (bzw. Genussschein-)kapital erst im Zeitpunkt des Ausscheidens mit Verlusten belastet wird..... In…
…die für eine börsliche Notierung der Genussrechte erforderlich sind, wie z. B. die Verbriefung. Die Änderung erfolgt nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Genussrechtsinhaber. Der Beschluss über die Änderung bedarf der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft. ..................................." Die von der…
…zum 16. Juni 2004, verbrieft.... Im Rahmen der Verbriefung der österreichischen Genussrechte in Genussscheine sowie im Rahmen des Emittentenwechsels stimmten die Anleger einer Änderung der Genussrechtsbedingungen zu, wonach - unter anderem - ihr Genussrechts- (bzw. Genussschein-)kapital erst im Zeitpunkt des Ausscheidens mit Verlusten belastet wird..... In…
…Tatbestände des Kapitalzuflusses an Kapitalgesellschaften beinhaltet und diese über die eigentlichen Gesellschaftsrechte ausweitet, sind auch Genussrechte an inländischen Kapitalgesellschaften erfasst. Auf die konkrete Ausgestaltung des Genussrechtes oder die Verbriefung kommt es nicht an. Der Erwerb von Genussrechten, mangels gesetzlicher Differenzierung sowohl von aktiengleichen wie obligationsähnlichen…
…Tatbestände des Kapitalzuflusses an Kapitalgesellschaften beinhaltet und diese über die eigentlichen Gesellschaftsrechte ausweitet, sind auch Genussrechte an inländischen Kapitalgesellschaften erfasst. Auf die konkrete Ausgestaltung des Genussrechtes oder die Verbriefung kommt es nicht an. Der Erwerb von Genussrechten, mangels gesetzlicher Differenzierung sowohl von aktiengleichen wie obligationsähnlichen…
…Tatbestände des Kapitalzuflusses an Kapitalgesellschaften beinhaltet und diese über die eigentlichen Gesellschaftsrechte ausweitet, sind auch Genussrechte an inländischen Kapitalgesellschaften erfasst. Auf die konkrete Ausgestaltung des Genussrechtes oder die Verbriefung kommt es nicht an. Der Erwerb von Genussrechten, mangels gesetzlicher Differenzierung sowohl von aktiengleichen wie obligationsähnlichen…
…Tatbestände des Kapitalzuflusses an Kapitalgesellschaften beinhaltet und diese über die eigentlichen Gesellschaftsrechte ausweitet, sind auch Genussrechte an inländischen Kapitalgesellschaften erfasst. Auf die konkrete Ausgestaltung des Genussrechtes oder die Verbriefung kommt es nicht an. Der Erwerb von Genussrechten, mangels gesetzlicher Differenzierung sowohl von aktiengleichen wie obligationsähnlichen…
…Tatbestände des Kapitalzuflusses an Kapitalgesellschaften beinhaltet und diese über die eigentlichen Gesellschaftsrechte ausweitet, sind auch Genussrechte an inländischen Kapitalgesellschaften erfasst. Auf die konkrete Ausgestaltung des Genussrechtes oder die Verbriefung kommt es nicht an. Der Erwerb von Genussrechten, mangels gesetzlicher Differenzierung sowohl von aktiengleichen wie obligationsähnlichen…
…Tatbestände des Kapitalzuflusses an Kapitalgesellschaften beinhaltet und diese über die eigentlichen Gesellschaftsrechte ausweitet, sind auch Genussrechte an inländischen Kapitalgesellschaften erfasst. Auf die konkrete Ausgestaltung des Genussrechtes oder die Verbriefung kommt es nicht an. Der Erwerb von Genussrechten, mangels gesetzlicher Differenzierung sowohl von aktiengleichen wie obligationsähnlichen…
…Inhaber der Zwischenscheine (Nr. 8.557 - 9.278) auf. Sowohl Aktien als auch Zwischenscheine seien echte Wertpapiere im Sinne des Wertpapierrechts. Zwischenscheine als vorläufige Verbriefungen von Mitgliedschaften müssten auf Namen lauten. Per 20. Mai 1999 sei die Zwischenscheinnummer 14 auf 19 geändert worden, per 30…
…als Inhaberin der Zwischenscheine Nr. 1.001 - 1.250 auf. Sowohl Aktien als auch Zwischenscheine seien echte Wertpapiere im Sinne des Wertpapierrechts. Zwischenscheine als vorläufige Verbriefungen von Mitgliedschaften müssten auf Namen lauten. Diese Zwischenscheine habe sie am 6. Juli 2000 indossiert und weitergegeben. Am 6…
…die Beendigung des Wettereignisses folgenden Tag vorgelegt, so erlischt der Anspruch des Wettkunden auf Auszahlung." Daher geht selbst die Bw. von einer Verbriefung eines vermögensrechtlichen Vorteils durch den Gewinnschein aus, der innerhalb bestimmter Fristen zur Auszahlung vorgelegt werden müsse. Daran vermag auch die Bezugnahme auf…
…eine fixe Mindestverzinsung. Nach dem Platzierungsmemorandum sei eine Dividende von 16% (4% per Quartal) vorgesehen. Es handle sich um eine Verbriefung gewisser Ansprüche auf Verzinsung und offenbar auch eines Anspruchs auf eine Beteiligung am Vermögen, die allerdings nicht mit einem Verlustrisiko behaftet sei. Die Qualifikation…
…eine fixe Mindestverzinsung. Nach dem Platzierungsmemorandum sei eine Dividende von 16% (4% per Quartal) vorgesehen. Es handle sich um eine Verbriefung gewisser Ansprüche auf Verzinsung und offenbar auch eines Anspruchs auf eine Beteiligung am Vermögen, die allerdings nicht mit einem Verlustrisiko behaftet sei. Die Qualifikation…
…FAG, dass Forderungsverzicht und Besserungsvereinbarung nicht ein Akt seien, ist zu sagen, dass entsprechend dem vorliegenden Besserungsschein lediglich eine nachträgliche Verbriefung der mit Besserung auflösend bedingten Forderung erfolgte, nicht aber zuerst auf die Forderung verzichtet wurde, und im Gegenzug ein gewinnabhängiger Anspruch eingeräumt worden wäre…
…Forderungswertpapiere in diesem Sinne sind gemäß § 93 Abs. 3 EStG Wertpapiere, die ein Forderungsrecht verbriefen, Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen und Anteilscheine an einem Kapitalanlagefonds, wenn sich die kuponauszahlende Stelle im Inland befindet. Dem Finanzamt ist insofern rechtzugeben, als für das Erbschaftssteuerrecht die Verweisung im § 15 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Klaus Plätzer, Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Hellbrunnerstraße 5, vom 25. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 22. Oktober 2007 betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der MK, Adr, vom 22. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 15. September 2008 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird wie in der Berufungsvorentscheidung abgeändert…