…Verbot für die Mitgliedstaaten auf, türkische Staatsangehörigen, für die die Bestimmung gilt, hinsichtlich des Arbeitsentgelts und der sonstigen Arbeitsbedingungen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit zu diskriminieren. Der Anspruch auf die Gewährung der Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig in einem Nichtmitgliedsstaat aufhalten, ist jedoch unabhängig von der…
…Art 18 EGV) Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Art 39 ff EGV) Niederlassungsfreiheit (Art 43 ff EGV) Dienstleistungsfreiheit (Art 49 ff EGV) Allgemeines Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit (Art 12 EGV) Die Rechte, die sich aus dem Freizügigkeitsabkommen ergäben, dürften nur nach Maßgabe der öffentlichen Ordnung…
…Art 18 EGV) Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Art 39 ff EGV) Niederlassungsfreiheit (Art 43 ff EGV) Dienstleistungsfreiheit (Art 49 ff EGV) Allgemeines Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit (Art 12 EGV) Die Rechte, die sich aus dem Freizügigkeitsabkommen ergäben, dürften nur nach Maßgabe der öffentlichen Ordnung…
…des Abkommens enthält nach ihrem klaren Wortlaut ein Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsbürgerschaft. Die Regelung folgt Artikel 24 des OECD-Musterabkommens. Diese Regelung untersagt lediglich eine an die Staatsangehörigkeit anknüpfende steuerliche Diskriminierung gegenüber den eigenen Staatsangehörigen unter gleichen Verhältnissen, insbesondere hinsichtlich der Ansässigkeit…
…dass von einer Diskriminierung die zu einer Verletzung der Grundfreiheit führen kann, dann gesprochen wird, wenn Gebietsfremde und Inländer unterschiedlich behandelt, also unterschiedliche Vorschriften auf gleichartige Sachverhalte angewandt werden. Dies ist zB der Fall, wenn die unterschiedliche Behandlung aufgrund fremder Staatsangehörigkeit erfolgt oder die (begünstigende…
…dass von einer Diskriminierung die zu einer Verletzung der Grundfreiheit führen kann, dann gesprochen wird, wenn Gebietsfremde und Inländer unterschiedlich behandelt, also unterschiedliche Vorschriften auf gleichartige Sachverhalte angewandt werden. Dies ist zB der Fall, wenn die unterschiedliche Behandlung aufgrund fremder Staatsangehörigkeit erfolgt oder die (begünstigende…
…des Abkommens enthält nach ihrem klaren Wortlaut ein Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsbürgerschaft. Die Regelung folgt Artikel 24 des OECD-Musterabkommens. Diese Regelung untersagt lediglich eine an die Staatsangehörigkeit anknüpfende steuerliche Diskriminierung gegenüber den eigenen Staatsangehörigen unter gleichen Verhältnissen, insbesondere hinsichtlich der Ansässigkeit…
…1994 entgegen stehen, weil es sich bei der Einhebung dieser Abgaben und Steuern um ein verbotene Beschränkung handle, die geeignet sei, die Ausübung des Freizügigkeitsrechtes weniger attraktiv zu machen. Die bekämpften Bescheide würden weiters gegen das Verbot der steuerlichen Diskriminierung gemäß Art. 90 ff EGV…
…das Verbot von Diskriminierungen auf Grund der Staatsangehörigkeit. Das bedeutet, dass Ausländer aus anderen Mitgliedstaaten nicht schlechter behandelt werden dürfen als eigene Staatsangehörige (Art. 39 Abs. 2). Ebenso wenig ist erlaubt, einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates, der in einem anderen Mitgliedstaat einer Arbeitnehmertätigkeit nachgeht, bei der…
…bei der zuständigen Krankenkasse vollversichert. Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 3/80 des Assoziationsrates EWG -Türkei über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten auf die türkischen Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige, der das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit…
…Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten auf die türkischen Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige, der das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit enthält, verbietet es einem Mitgliedstaat, den Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen, dem er den Aufenthalt in seinem Hoheitsgebiet gestattet hat, der…
…Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten auf die türkischen Arbeitnehmer und auf deren Familienangehörige, der das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit enthält, verbietet es einem Mitgliedstaat, den Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen, dem er den Aufenthalt in seinem Hoheitsgebiet gestattet hat, der…
…Offene oder versteckte Diskriminierungen im Bereich der direkten Steuern aufgrund der Staatsangehörigkeit sind zu unterlassen. Es kann daher eine Steuervergünstigung, die Gebietsfremden nicht gewährt wird, eine Diskriminierung sein, wenn kein objektiver Unterschied zwischen beiden Gruppen von Steuerpflichtigen besteht, der eine solche Ungleichbehandlung rechtfertigen könnte (mit…
…insbesondere hinsichtlich der Ansässigkeit, unterworfen sind oder unterworfen werden können." Diese Vertragsbestimmung, die dem Art. 24 des OECD- Musterabkommens 2008 entspricht, normiert ein Verbot der an die Staatsangehörigkeit anknüpfenden Diskriminierung. Absatz 1 enthält den Grundsatz, dass die an die Staatsbürgerschaft anknüpfende Diskriminierung untersagt ist und…
…102 Abs. 3 leg cit hinsichtlich der Grundfreiheit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer gemeinschaftswidrig sei, wird festgehalten. Die im EG-Vertrag geregelten Vorschriften hinsichtlich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer enthalten ein grundsätzliches Diskriminierungsverbot, d.h. ein Verbot ungleicher Behandlung aufgrund der Staatsangehörigkeit, wobei auch versteckte Diskriminierungen, die…
…hat keinen Bezug zur Schülerfreifahrt. Eine Anwendung im Rahmen der "Acte-Claire-Doctrin" ist daher ausgeschlossen. Da weder eine mittelbare noch eine unmittelbare Benachteiligung des Bw aufgrund seiner Staatsangehörigkeit gegeben ist, ist der Anwendungsbereich des Artikels 12 EG-Vertrag nicht eröffnet. Die vom Bw angeführten…
…102 Abs. 3 leg cit hinsichtlich der Grundfreiheit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer gemeinschaftswidrig sei, wird festgehalten. Die im EG-Vertrag geregelten Vorschriften hinsichtlich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer enthalten ein grundsätzliches Diskriminierungsverbot, d.h. ein Verbot ungleicher Behandlung aufgrund der Staatsangehörigkeit, wobei auch versteckte Diskriminierungen, die…
…den anderen Einkünften) in Österreich der Besteuerung, während sie in Schweden steuerbar, aber steuerfrei sind. Zu prüfen ist jedoch, ob beachtliche Rechtfertigungsgründe für die Diskriminierung vorliegen. (S unten). Zur Anwendbarkeit von Art 12 EGV, der ein allgemeines Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit enthält…
…Diskriminierung auf Grund der Staatsangehörigkeit zeigt sich in der hypothetischen Vergleichssituation. Wäre der Bw. nicht ungarischer sondern österreichischer Staatsbürger, könnte er gemäß § 1 Abs. 4 EStG zur unbeschränkten Steuerpflicht optieren, womit die Berücksichtigung einer außergewöhnlicher Belastung und des Alleinverdienerabsetzbetrages möglich wäre. Ein österreichischer Staatsbürger, der…
…EU 2001/14, 15 (98/15/0116 und 98/15/0146) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften folgende Fragen zur Vorabentscheidung vor: 1. Ist Artikel 39 EG (Freizügigkeit der Arbeitnehmer) oder Artikel 12 EG ( Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit) dahin auszulegen, dass es einen Verstoß gegen diese…