…der - anders als bei der "Antragsveranlagung" nach § 41 Abs. 2 EStG 1988 - eine Zurücknahme des Veranlagungsantrages nicht möglich ist. Liegt kein Pflichtveranlagungstatbestand vor, können beantragte Veranlagungen bis zur Rechtskraft des Abgabenbescheides wie andere Parteianträge auch zurückgezogen werden (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 13. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 7. Mai 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2007 entschieden: Der Berufung wird (im Umfang der Berufungsvorentscheidung) teilweise stattgegeben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des K.K., Pensionist, vom 18. Juli 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Schwaz vom 3. Juli 2002 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese…
…nach § 34 Abs. 6 EStG 1988. Das Finanzamt kam in dem in der Folge erlassenen Einkommensteuerbescheid diesem Begehren mit nachstehender Begründung nur teilweise nach: "Nach Einsichtnahme der im AN-Veranlagungsantrag beigebrachten Unterlagen wird durch die Stadtgemeinde X. am 24.01.2006 auch mit Bildern dokumentiert…
…erhalten hat, hat der Bw nicht behauptet. Aus dem Gesagten folgt, dass der Bw - auch wenn er meint, den Veranlagungsantrag freiwillig gestellt zu haben - für das Jahr 2005 gemäß § 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 zur Erklärung seines Einkommens im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung verpflichtet…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 20. Jänner 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 7. Jänner 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene…
…der Diplomprüfung u.a. auch im Bereich a3 und a4) nicht adäquat begegnen konnte. Auf der Suche nach Erklärungs- und Lösungsmöglichkeiten habe ich u.a. die im Veranlagungsantrag 2005 geltend gemachten Seminare ausgewählt. Von diesen wurden jedoch lediglich die "Führungsseminare" steuermindernd berücksichtigt, während die "Kommunikationsseminare…
…11.5.2004, RV/0577-L/03, RS1, wonach ein KESt-Erstattungsantrag auch einen Veranlagungsantrag iSd § 41 Abs 2 EStG 1988 darstellt. Überdies hat die Bw für die Jahre 2002 bis 2004 auch durch die zugleich mit den Vorlageanträgen eingereichten Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung, Formular L1…
…2 EStG 1988 erfüllt. Hierbei handelt es sich um eine so genannte "Pflichtveranlagung", bei der - anders als bei der "Antragsveranlagung" nach § 41 Abs. 2 EStG 1988 - eine Zurücknahme des Veranlagungsantrages nicht möglich ist. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Wien, am 19. Dezember 2012
…korrigieren. Die Bw. hat den inhaltlichen Ausführungen in der sehr detaillierten Berufungsvorentscheidung nicht widersprochen, sondern sich auf die Zurücknahme ihres Veranlagungsantrags beschränkt. Der Berufung war daher im Umfang der Berufungsvorentscheidung teilweise Folge zu geben, wobei im Übrigen auf die Berufungsvorentscheidung verwiesen wird. Wien, am 23…
…Pflichtveranlagung", bei der - anders als bei der "Antragsveranlagung" nach § 41 Abs. 2 EStG 1988 - eine Zurücknahme des Veranlagungsantrages nicht möglich ist. Liegt kein Pflichtveranlagungstatbestand vor, können beantragte Veranlagungen bis zur Rechtskraft des Abgabenbescheides wie andere Parteianträge auch zurückgezogen werden (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke…
…der - anders als bei der "Antragsveranlagung" nach § 41 Abs. 2 EStG 1988 - eine Zurücknahme des Veranlagungsantrages nicht möglich ist. Liegt kein Pflichtveranlagungstatbestand vor, können beantragte Veranlagungen bis zur Rechtskraft des Abgabenbescheides wie andere Parteianträge auch zurückgezogen werden (vgl. Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 29. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 4. November 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2009 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Vorname_Bw Familienname_Bw, Anschrift_Bw, vom 15. Februar 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Dr. Thomas Seiler, vom 25. Jänner 2011 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
BerufungsentscheidungDer Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Einkommensteuer für das Jahr 2005 beträgt 0 €. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des bw, Adr, vom 3. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 30. Jänner 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 7. Jänner 2011 betreffend Abweisung eines Antrags auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2009 mit Ausfertigungsdatum 8.4.2010 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des TDW, vom 14. März 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 21. Februar 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, Angestellte, Adresse, vom 24. Februar 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 4. Februar 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…