…über die Teilnahmeberechtigung an einem allfälligen Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns? - ) Wer trägt das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall? - ) Wem gegenüber erwachsen Abfertigungs- und Pensionsansprüche? - ) Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß? - ) Wer wird den Bw. nach Ablauf der Entsendungszeit beschäftigen? - ) Wer hat das Recht der…
…Dienstvertrag unverändert bleibe, die Pensionsansprüche auch weiterhin gegenüber KF Austria bestehen würden, das Urlaubsausmaß sich weiterin nach österreichischem Recht bestimme, der Bw nach Ablauf der Entsendezeit wieder in die österreichische Gesellschaft eingegliedert werde sowie insgesamt weiterhin österreichisches Arbeits- und Sozialversicherungsrecht anzuwenden sei. Das Finanzamt gehe…
…und Verwalten der Fotodateien, Kunden- und Medienkontakte, Postbearbeitung. Entgelt/Fälligkeit: 360 Euro am 1. jeden Monats Urlaubsausmaß pro Kalenderjahr: 5 Wochen bzw. 15 Arbeitstage Arbeitszeit a) wöchentliche Normalarbeitszeit - 8 Stunden b) Verteilung der Normalarbeitszeit auf die einzelnen Wochentage: Montag - 3 Stunden; Mittwoch - 2 Std., Freitag -…
…Dies insofern, als durch den Bund folgende Funktionen wahrgenommen würden: Entscheidung über die Höhe der Bezüge; Träger der Pensionsverpflichtungen; Entscheidung über das Urlaubsausmaß; Beamte blieben auch im Fall des Ablaufes der Dienstzuweisung Beamte des Bundes; Entscheidung über Kündigung oder Entlassung; Ansprechperson für Meinungsverschiedenheiten aus dem…
…vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt zu haben, so werden auf Werktage fallende Tage der Erkrankung, an denen der/die MitarbeiterIn durch die Erkrankung arbeitsunfähig war, auf das Urlaubsausmaß nicht angerechnet. § 11 (Abfertigung) lautet: Auf das Dienstverhältnis kommen die Bestimmungen des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes, BGBl. I Nr…
…des Konzerns entscheide, wer das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall trage, wem gegenüber die Abfertigungs- und Pensionsansprüche der Bw. erwachsen würden, wer über das Urlaubsausmaß entscheide, wer die Bw. nach Ablauf der Entsendungszeit beschäftige, wer das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw. Entlassung habe…
…über die Teilnahmeberechtigung an einem allfälligen Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns? - ) Wer trägt das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall? - ) Wem gegenüber erwachsen Abfertigungs- und Pensionsansprüche? - ) Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß? - ) Wer wird den Bw. nach Ablauf der Entsendezeit beschäftigen? - ) Wer hat das Recht der…
…die Teilnahmeberechtigung an einem allfälligen Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns? -) Wer trägt das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall? -) Wem gegenüber erwachsen Abfertigungs- und Pensionsansprüche? -) Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß? -) Wer wird den Bw. nach Ablauf der Entsendezeit beschäftigen? -) Wer hat das Recht der Entscheidung…
…diesem Paragrafen wird auf die Vorschriften des Urlaubsgesetzes verwiesen. Nach § 2 Abs. 1 Urlaubsgesetz gebührt dem Arbeitnehmer für jedes Arbeitsjahr ein ununterbrochener bezahlter Urlaub. Das Urlaubsausmaß beträgt je nach Dienstzeit 30 oder 36 Werktage. Im § 4 ist der Verbrauch des Urlaubs geregelt. Gemäß § 4 Abs…
…Arbeitsverhältnis endet, zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Ersatzleistung als Abgeltung für den der Dauer der Dienstzeit in diesem Urlaubsjahr im Verhältnis zum gesamten Urlaubsjahr entsprechenden Urlaub. Bereits verbrauchter Jahresurlaub ist auf das aliquote Urlaubsausmaß anzurechnen. Auszug aus § 11 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG): "§ 11…
…Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Ersatzleistung als Abgeltung für den der Dauer der Dienstzeit in diesem Urlaubsjahr im Verhältnis zum gesamten Urlaubsjahr entsprechenden Urlaub. Bereits verbrauchter Jahresurlaub ist auf das aliquote Urlaubsausmaß anzurechnen. Urlaubsentgelt für einen über das aliquote Ausmaß hinaus verbrauchten Jahresurlaub ist nicht rückzuerstatten…
…Erfolgs- und Mitarbeiterprogrammen entscheide, das Risiko der Lohnzahlung im Nichtleistungsfall trage, mit entsprechenden Pensions- und Abfertigungsansprüchen belastet werde, über das Urlaubsausmaß entscheide, den Arbeitnehmer nach Ende der Entsendungszeit behalte, ihr das Kündigungsrecht zustehe und ihr Recht auf die Kündigung anwendbar sei, weil mit ihr (gerichtliche…
…durch den Referenten) eine Ersatzleistung als Abgeltung für den der Dauer der Dienstzeit in diesem Urlaubsjahr im Verhältnis zum gesamten Urlaubsjahr entsprechenden Urlaub. Bereits verbrauchter Jahresurlaub ist auf das aliquote Urlaubsausmaß anzurechnen. Urlaubsentgelt für einen über das aliquote Ausmaß hinaus verbrauchten Jahresurlaub ist nicht rückzuerstatten…
…Arbeitsverhältnis endet, zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Ersatzleistung als Abgeltung für den der Dauer der Dienstzeit in diesem Urlaubsjahr im Verhältnis zum gesamten Urlaubsjahr entsprechenden Urlaub. Bereits verbrauchter Jahresurlaub ist auf das aliquote Urlaubsausmaß anzurechnen. Auszug aus § 11 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG): "§ 11…
…über die Teilnahmeberechtigung an einem allfälligen Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns? - ) Wer trägt das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall? - ) Wem gegenüber erwachsen Abfertigungs- und Pensionsansprüche? - ) Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß? - ) Wer wird den Bw. nach Ablauf der Entsendezeit beschäftigen? - ) Wer hat das Recht der…
…entlassen darf, wer den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendezeit behält bzw. wer über das Urlaubsausmaß entscheidet. Die Fälle der Arbeitskräfteüberlassung und der Zurechnung der Arbeitnehmer zum Beschäftiger liegen in der Praxis eng bei einander. Bestehen Zweifel an der Unterscheidung nach § 47 Abs 1 EStG so…
…dem der Geschäftsführer im Einvernehmen mit der Generalversammlung berechtigt ist, Urlaubsantritt und Urlaubsausmaß unter Bedachtnahme der Interessen der Gesellschaft selbst zu bestimmen. Gegen die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Berufungswerberin mag wohl die Tatsache sprechen, dass der Geschäftsführer für seine Aufgabenerfüllung keine Arbeitsmittel der…
…Wer trägt das Risiko für eine Lohnfortzahlung im Nichtleistungsfall? Wem gegenüber erwachsen Ihnen Abfertigungs- und Pensionsansprüche? Wer entscheidet über Dienstzeit, Urlaubsausmaß usw.? Mit wem sind Meinungsverschiedenheiten aus dem Dienstvertrag auszutragen? Wer hat das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw. Entlassung. Wer ist für Ihre Sozialversicherungsbelange…
…den Überlasser treffen. Die steuerliche Arbeitgebereigenschaft richte sich nach verschiedenen Kriterien (wer über die Höhe der Bezüge entscheide, wer das Risiko einer Lohnfortzahlung im Nichtleistungsfall trage, wer über das Urlaubsausmaß entscheide, wer den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendezeit behalte, wer das Recht habe, den Arbeitnehmer…
…Anlehnung an die Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten vergütet. Bei Urlaub gelten die Bestimmungen des Urlaubsgesetzes und des Kollektivvertrages in der jeweils gültigen Fassung. Das Urlaubsausmaß pro Arbeitsjahr gebührt in Arbeitstagen. Die Fälligkeit des Gehaltsbezuges tritt am Ende des Kalendermonats ein. Die Auszahlung des Gehaltes und aller…