…zur Erhebung einer Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bereits derjenige berechtigt, der lediglich behauptet, durch die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in seinen Rechten verletzt worden zu sein. Das entscheidende Element einer Aktivlegitimierung zur Erhebung einer derartigen Maßnahmenbeschwerde scheint also…
…zur Erhebung einer Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bereits derjenige berechtigt, der lediglich behauptet, durch die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in seinen Rechten verletzt worden zu sein. Das entscheidende Element einer Aktivlegitimierung zur Erhebung einer derartigen Maßnahmenbeschwerde scheint also…
…2005 zu Zl.100/09940/2004 gem. Art.245 Zollkodex iVm § 85b Abs.2 und 3 ZollR-DG eine Berufungsvorentscheidung, mit welcher es der Berufung (Art.243 Abs.1 und 2 lit.a) Zollkodex) der (seinerzeit durch die Prader & Plaz OEG, RechtsanwältInnen in 1070 Wien…
…sinngemäß (§ 85c Abs. 8 ZollR-DG). Gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Mit Bescheid vom 29. Juni 2009, Zl. 520000/00000/1/2009, hat das Zollamt Linz Wels das Ansuchen…
…der Gemeinschuldnerin, der B., dem Zollamt X. den Erhalt der Rückstandsaufgliederung zum Abgabenkonto der Gemeinschuldnerin c. und stellte darin den Antrag auf Zusendung eines Abrechnungsbescheides gem. § 216 Bundesabgabenordnung, ohne diesen Antrag näher auszuführen und zu begründen. In der Folge stellte das Zollamt X. im an…
…8 ZollR-DG idF BGBl. I Nr. 97/2002) Gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Mit Bescheid vom 26. Mai 2009, Zl. 520000/00000/1/2009, hat das Zollamt Linz…
…8 ZollR-DG idF BGBl. I Nr. 97/2002) Gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Mit Bescheid vom 29. Juni 2009, Zl. 520000/00000/1/2009, hat das Zollamt Linz…
…die Berufung nicht im eigenen Namen, sondern für sie einbringen wollen und auch eingebracht. Die Rechtsauffassung der Behörde, die Berufung sei nicht von ihr und auch nicht von einem befugten Verteidiger eingebracht worden, sei verfehlt. Die Behörde hätte die Berufung, auch wenn sie nicht unterfertigt…
…Die dagegen erhobene Beschwerde ist vom Masseverwalter unterfertigt. Darin wird von diesem die Gemeinschuldnerin als Berufungswerberin, welche die erforderlichen Beweismittel innerhalb einer Frist von zwei Monaten bebringen wird, bezeichnet Über die Beschwerde wurde erwogen: Im Hinblick darauf, dass sowohl die Berufung als auch die Fristerstreckungsanträge…
…Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vorsätzlich die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung 2008 verletzt habe, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen. Er habe dadurch ein Finanzvergehen nach § 51 Abs. 1 lit…
…2547/22/2010, hat das Zollamt Feldkirch Wolfurt gegenüber der X., Adr. (in weiterer Folge als Beschwerdeführerin - Bf. bezeichnet), eine Zollschuld gem. Art. 204 Abs. 1 ZK iHv. € 860.162,12 geltend gemacht. Die dagegen eingebrachte Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 16. September 2010…
…nicht zulässig zurückgewiesen. Begründung Gemäß § 156 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz ein Rechtsmittel, das gegen ein von ihr erlassenes Erkenntnis (einen Bescheid) eingebracht worden ist, durch Bescheid zurückzuweisen, wenn das Rechtsmittel nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Gemäß § 156 Abs…
…Eine analoge Anwendung, wie vom Bw ausgeführt wurde, hat daher nicht zu erfolgen. Da eine Beschwerdemöglichkeit im gegenständlichen Fall zu verneinen ist, war gem. § 156 Abs. 4 iVm § 156 Abs. 1 FinStrG mit Zurückweisung der Beschwerde wegen Unzulässigkeit vorzugehen. Auf die Einwendungen gegen den Inhalt…
…119/03 g, der Konkurs eröffnet. Das Finanzamt Eisenstadt setzte mit Bescheid vom 9. September 2003 einen ersten Säumniszuschlag in Höhe von € 90,68 fest; die Umsatzsteuer 07/2003 in Höhe von € 4.533,98 sei nicht bis zum 18. August 2003 entrichtet…
…Abs. 4 sinngemäß. Gemäß § 83 Abs. 4 BAO kann die Abgabenbehörde von einer ausdrücklichen Vollmacht absehen, wenn es sich um die Vertretung durch amtsbekannte Familienmitglieder, Haushaltsangehörige oder Angestellte handelt und Zweifel über das Bestehen und den Umfang der Vertretungsbefugnis nicht obwalten. Mit Eingabe vom 16…
…Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines Rechtsmittels aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und kann daher niemals kraft eigenen Rechts ein Rechtsmittel gewähren oder versagen (VwGH 23.4.2002, 2001/14/0225; UFS 8.7.2003, FSRV/0074-I/2002). Zwar ist dem angefochtenen Erkenntnis irrtümlicher Weise eine unrichtige…
…Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 6. Februar 2006 gegen die Mitteilung über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des Zollamtes Feldkirch vom 11. Jänner 2006, SN 2006/00007-001, zu Recht erkannt…
…dem unabhängigen Finanzsenat ist auch die Abgabenbehörde erster Instanz, deren Bescheid mit Berufung angefochten ist. (8) Sowohl die Vorlage als auch die Vorlageerinnerung lässt das Recht zur Erlassung einer Berufungsvorentscheidung ebenso unberührt wie das Recht der Abgabenbehörde erster Instanz zur Erlassung von Bescheiden gemäß den §…
…§ 273 Abs.1 lit.a) BAO als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Das Zollamt Salzburg/Erstattungen erließ am 28.Jänner 2002 unter Zl. 610/00000/6/1996/a (zu PKTO-Nr.028-0631) einen an die WR . in M , gerichteten (und dieser am 4.2.2002 zugestellten…
…vertreten durch MMag. Gerhard Kofler, vom 30. Juni 2011, Zl. 920000/1920/2011, betreffend Erlöschen eines Brennrechts (§ 111 Alkoholsteuergesetz - AlkStG) entschieden: Die Beschwerde wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, mangels Aktivlegitimation als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Mit Eingabe vom…