…Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie der Antrag auf Bescheidaufhebung werden zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Nach Abschluss einer vom Finanzamt Z im Wege der Nachbarschaftshilfe durchgeführten Außenprüfung erließ das Finanzamt AB mit Datum 16. November 2009 an die "XY-GmbH & im Bescheid angeführte ehem…
…Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie der Antrag auf Bescheidaufhebung werden zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Nach Abschluss einer vom Finanzamt Z im Wege der Nachbarschaftshilfe durchgeführten Außenprüfung erließ das Finanzamt AB mit Datum 16. November 2009 an die "XY-GmbH & im Bescheid angeführte ehem…
…Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie der Antrag auf Bescheidaufhebung werden zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Nach Abschluss einer vom Finanzamt Z im Wege der Nachbarschaftshilfe durchgeführten Außenprüfung erließ das Finanzamt AB mit Datum 16. November 2009 an die "XY-GmbH & im Bescheid angeführte ehem…
…Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie der Antrag auf Bescheidaufhebung werden zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Nach Abschluss einer vom Finanzamt Z im Wege der Nachbarschaftshilfe durchgeführten Außenprüfung erließ das Finanzamt AB mit Datum 16. November 2009 an die "XY-GmbH & im Bescheid angeführte ehem…
…für das Unternehmen der W-KG gegeben war und daher die Begünstigungen des Umgründungssteuergesetzes nicht zur Anwendung kämen. Die Abgabenbehörde erster Instanz erließ am 29. 06. 2004 einen gemäß § 200 (2) BAO endgültigen Bescheid betreffend Feststellung der Einkünfte gem. § 188 BAO für das Jahr 1999…
…Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt. War demgegenüber schon eine falsche Person in der Zustellverfügung als Empfänger bezeichnet, so liegt kein Fall des § 7 ZustG vor. Im gegenständlichen Fall ist im angefochtenen Bescheid mit Herrn Werner S. eine Person als Empfänger bezeichnet worden, die weder gesetzlicher Vertreter…
…oder Unwirksamkeit dieses Einkünftefeststellungsbescheides (in der Fassung durch den gleichermaßen wirksamen oder unwirksamen Berichtigungsbescheid) hängt die Berechtigung zu der auf § 295 Abs 1 BAO gestützten Erlassung des angefochtenen Einkommensteuerbescheides 2005 vom 20. März 2008 ab. Nur eine als wirksam einzustufende bescheidmäßige Einkünftefeststellung wäre eine nachträgliche…
…die Unwirksamkeit eines solchen Bescheides, wenn im Zeitpunkt der Zustellung auch nur ein Gesellschafter (Mitglied) nicht handlungsfähig ist und keinen gesetzlichen Vertreter hat. Nach VwGH 02.07.2002, 98/14/0223, entfaltet ein an "Dr. A und Mitges, zHd. des Vertreters iSd § 81" zugestellter Bescheid…
…gemäß § 188 BAO an der Bescheidqualität mangelt. Nach der Rechtsprechung des VwGH ergibt sich aus dem Wesen der einheitlichen Feststellung (§ 188 BAO) nämlich die gänzliche Unwirksamkeit eines Bescheides, wenn er auch nur einem der Beteiligten gegenüber aus Rechtsgründen nicht wirksam werden kann (vgl. zB VwGH…
…Aus dem Wesen der einheitlichen Feststellung - bzw. hier der einheitlichen Nichtfeststellung - (Wirkung des Bescheides gegenüber allen Beteiligten) ergibt sich nach Ansicht des VwGH die gänzliche Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides, wenn er auch nur einem der Beteiligten gegenüber aus Rechtsgründen nicht wirksam sein kann, so beispielsweise genannt…
…Abänderung, Aufhebung oder Feststellung der Unwirksamkeit des Feststellungsbescheides einlangt und nach außen erkennbar in Erscheinung tritt, insbesondere auch nicht früher, als dem Abgabenpflichtigen verlässlich bekannt wird, dass das zuständige Finanzamt darauf nicht mit amtswegiger Erlassung eines abgeleiteten Bescheides reagiere. ● Sie bekräftigte die Behauptung, über…
…ergibt sich die gänzliche Unwirksamkeit eines Feststellungsbescheides iSd § 188 BAO, wenn er einem Beteiligten gegenüber nicht wirksam sein kann (vgl. VwGH v. 30.3.2006, 2004/15/0048, und die dort zitierte Judikatur). Auch Bescheide, mit denen ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung…
…4). Der davon früher eine Ausnahme schaffende § 9 Abs. 1 zweiter Satz ZustG wurde durch die Novelle BGBl. I 10/2004 aufgehoben (vgl. dazu ua. UFS RV/0637-G/05 vom 01.02.2006). Da der angefochtene "Bescheid" betreffend Gesellschaftsteuer somit nicht wirksam erlassen wurde…
…3 BAO. Wie eine diesbezügliche Überprüfung ergab, enthalten nicht nur die im Akt befindlichen Zweitschriften, von denen das Finanzamt dem anwaltlichen Vertreter des Bw Kopien zukommen ließ, sondern auch die an die damalige Gemeinschuldnerin zu Handen ihres Masseverwalters zugestellten Bescheidausfertigungen, die der Masseverwalter in der…
…wenn, was hier nicht der Fall ist, begründungslose Bescheide vorlägen, da allein der Spruch entscheidend für die rechtliche Existenz des Bescheides ist. Das Fehlen einer Begründung bedeutet wohl eine dem Bescheid anzulastende Verletzung von Verfahrensvorschriften, doch nicht dessen Unwirksamkeit im Sinne eines "Nichtbescheides" (vgl. Stoll…
…BAO-Handbuch3 § 273 Rz. 6. Dem vorliegenden mit ,Bescheid' bezeichnetem Schriftstück des Finanzamtes 1/23 vom 20. August 2009 ist eine nähere Bezeichnung der ausfertigenden Behörde nicht zu entnehmen, weshalb ihm kein Bescheidcharakter zukommt. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 4. November 2009
…des Antrages auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295 BAO ist unstrittig, dass seit Ergehen des abgeleiteten Bescheides vom 24.04.1997 bis zur Einbringung dieses Antrages kein neuer Grundlagenbescheid rechtlich existent wurde. Der Bw. vertritt den Standpunkt, dass aufgrund der Unwirksamkeit des abgeänderten Feststellungsbescheides…
…Die Zurückweisung einer Berufung gegen den Feststellungsbescheid - begründet mit der Unwirksamkeit des Feststellungsbescheides - erfülle nicht die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 295 BAO. In der fristgerecht dagegen erhobenen Berufung führte der Bw. aus, auch die nachträgliche bescheidmäßige Erledigung, die den Grundlagenbescheid zum Nichtbescheid erkläre, sei einer Aufhebung…
…Die Zurückweisung einer Berufung gegen den Feststellungsbescheid - begründet mit der Unwirksamkeit des Feststellungsbescheides - erfülle nicht die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 295 BAO. In der fristgerecht dagegen erhobenen Berufung führte der Bw. aus, auch die nachträgliche bescheidmäßige Erledigung, die den Grundlagenbescheid zum Nichtbescheid erkläre, sei einer Aufhebung…
…damit, dass Voraussetzung für die Erlassung eines abgeleiteten Bescheides die Abänderung, Aufhebung oder Erlassung eines Feststellungsbescheides sei. Ein diesbezüglicher Sachverhalt liege jedoch nicht vor. Die Zurückweisung einer Berufung gegen einen Feststellungsbescheid wegen dessen Unwirksamkeit sei der Abänderung, Aufhebung oder Erlassung eines Feststellungsbescheides nicht gleichzuhalten, weshalb…