…den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden. Im vorliegenden Fall vermietet die Bw. jeweils mit schriftlichem Vertrag vom 1. September 2007 beginnend mit diesem Tag auf die Dauer von zehn Jahren jeweils eine Wohnung in dem berufungsgegenständlichen Haus - in dem sich auch der…
…als Familienangehörige angesehen; 3. wird nach den gemäß Nummern 1 und 2 anzuwendenden Rechtsvorschriften eine Person nur dann als Familien- oder Haushaltsangehöriger angesehen, wenn sie mit dem Versicherten oder dem Rentner in häuslicher Gemeinschaft lebt, so gilt diese Voraussetzung als erfüllt, wenn der Unterhalt der…
…Gemeinschaft lebt, so gilt diese Voraussetzung als erfüllt, wenn der Unterhalt der betreffenden Person überwiegend von diesem bestritten wird. ... " Somit verweist diese Bestimmung in einem ersten Schritt ausdrücklich auf die nationalen Rechtsvorschriften, indem sie als "Familienangehörige" jede Person bezeichnet, "die in den Rechtsvorschriften, nach denen…
…als Familienangehörige angesehen; 3. wird nach den gemäß Nummern 1 und 2 anzuwendenden Rechtsvorschriften eine Person nur dann als Familien- oder Haushaltsangehöriger angesehen, wenn sie mit dem Versicherten oder dem Rentner in häuslicher Gemeinschaft lebt, so gilt diese Voraussetzung als erfüllt, wenn der Unterhalt der…
…Wird nach diesen Rechtsvorschriften eine Person jedoch nur dann als Familienangehöriger oder Haushaltsangehöriger angesehen, wenn sie mit dem Arbeitnehmer, dem Selbstständigen oder dem Studierenden in häuslicher Gemeinschaft lebt, so gilt diese Voraussetzung als erfüllt, wenn der Unterhalt der betreffenden Person überwiegend von diesem bestritten wird. …
…als Familienangehörige angesehen; 3. wird nach den gemäß Nummern 1 und 2 anzuwendenden Rechtsvorschriften eine Person nur dann als Familien- oder Haushaltsangehöriger angesehen, wenn sie mit dem Versicherten oder dem Rentner in häuslicher Gemeinschaft lebt, so gilt diese Voraussetzung als erfüllt, wenn der Unterhalt der…
…für den Unterhalt der Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden. Dem Vorbringen im Vorlageantrag, dass gegenständlich keine Verpflichtung einer Zuwendung gemäß § 20 Abs. 1 Z 1 EStG bestehe, ist in diesem Zusammenhang zu erwidern, dass Z 1 nicht nur auf den Unterhalt abstellt, der auf…
…Lebensführung, also insbesondere für den Privathaushalt und für den Unterhalt der Familienangehörigen. Da diese Aufwendungen grundsätzlich nicht abziehbar sind, können Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Hobby und Wohnung in der Regel nicht abgezogen werden. Die in Rede stehende Wohnung ist nicht nur mit einem WC-Raum…
…der von dieser Behörde hiefür bestimmten Stelle die Familienleistungen mit befreiender Wirkung über diesen Träger bzw. über diese Stelle an die natürliche oder juristische Person, die tatsächlich für die Familienangehörigen sorgt, wenn die Person, der die Familienleistungen zu gewähren sind, diese nicht für den Unterhalt…
…Privatstiftung keine eigenen Aufwendungen für den Privatbereich (Haushalt oder Unterhalt der Familienangehörigen) anfallen, die in das äußere Erscheinungsbild einer Wirtschaftstätigkeit gekleidet werden können. Die Privatstiftung hat weder Gesellschafter noch Mitglieder. Die Privatstiftung hat einen Stiftungsvorstand, der in seiner Tätigkeit an die Satzung und Stiftungszusatzurkunde gebunden…
…und für den Unterhalt der Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 leg. cit. dürfen auch freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen, auch wenn die Zuwendungen auf einer verpflichtenden Vereinbarung beruhen, bei der Ermittlung der Einkünfte nicht abgezogen…
…die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Gem. § 20 Abs. 1 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden: "1. Die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt der Familienangehörigen aufgewendeten Beträge." 2. a) Aufwendungen oder Ausgaben…
…die Tätigkeit der Ehegattin des Bw's nicht auf einer gesellschaftsrechtlichen Vereinbarung, sondern bloß auf der sich aus § 90 ABGB resultierenden ehelichen Beistandspflicht basieren konnte. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 1 iVm Z 4 EStG 1988 dürfen die für den Unterhalt der Familienangehörigen aufgewendeten Beträge…
…den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge sowie Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen diese Aufwendungen mit sich bringe und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgten (…
…nicht für den Unterhalt der Familienangehörigen verwendet. (3) Zwei oder mehr Mitgliedstaaten können gemäß Artikel 8 vereinbaren, daß der zuständige Träger die nach den Rechtsvorschriften dieser Staaten oder eines dieser Staaten geschuldeten Familienleistungen unmittelbar oder über den Träger des Wohnorts der Familienangehörigen an die natürliche…
…regelt, welche Aufwendungen und Ausgaben nicht abzugsfähig sind. Gem. § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt der Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden. Gem. § 20 Abs. 1 Z 2 lit…
…die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Gem. § 20 Abs. 1 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden: "1. Die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt der Familienangehörigen aufgewendeten Beträge." 2. a) Aufwendungen oder Ausgaben…
…Wird nach diesen Rechtsvorschriften eine Person jedoch nur dann als Familienangehöriger oder Haushaltsangehöriger angesehen, wenn sie mit dem Arbeitnehmer, dem Selbstständigen oder dem Studierenden in häuslicher Gemeinschaft lebt, so gilt diese Voraussetzung als erfüllt, wenn der Unterhalt der betreffenden Person überwiegend von diesem bestritten wird…
…als Familienangehörige angesehen; 3. wird nach den gemäß Nummern 1 und 2 anzuwendenden Rechtsvorschriften eine Person nur dann als Familien- oder Haushaltsangehöriger angesehen, wenn sie mit dem Versicherten oder dem Rentner in häuslicher Gemeinschaft lebt, so gilt diese Voraussetzung als erfüllt, wenn der Unterhalt der…
…Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung und gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften unter anderem nicht abgezogen werden die für den Unterhalt der Familienangehörigen aufgewendeten Beträge, ebenso Zuwendungen an unterhaltsberechtigte Personen, selbst wenn diese auf einer verpflichtenden Vereinbarung beruhen. In Hinblick darauf…