Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Herwig Panowitz, gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1997 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe…
…Gruppenträgerin Bw1 AG auf die nunmehrige Bw1 GmbH nahtlos fortzusetzen sei. Die Verschmelzung stelle eine zivil- und gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge dar, wodurch sämtliche Rechtsverhältnisse der untergehenden Gesellschaft auf ihre Rechtsnachfolgerin übergegangen seien. Bei Gesamtrechtsnachfolge im Zuge einer Verschmelzung nach Art. I UmgrStG sei nach einhelliger Meinung …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Dr. Wolfgang Leitner als Masseverwalter der Bw. , 1010 Wien, Kohlmarkt 14, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 26. Jänner 1994 und vom 21. Februar 1994 betreffend Rechtsgebühr bzw. Rechtsgebühren für den…
…und Versorgungsanlagen von einem Abwasserband betrieben werden, müssen die am Verband beteiligten Gemeinden die Erhaltungsbeiträge nicht an den Verband abführen. Auch wenn die Ent- und Versorgungsanlagen beschädigt werden oder gar untergehen verschafft allein der Umstand, dass Erhaltungsbeiträge bezahlt wurden, nicht den Anspruch auf Reparatur bzw…
…folgt zu berechnen: Die Gesamtgegenleitung durch den Übernehmenden ist wie folgt zu berechnen: Die Gesamtgegenleistung setzt sich aus dem Wert eines allfälligen Auseinandersetzungspreises zuzüglich des Wertes der anteiligen übernommenen Passiva und des wertes des untergehenden Gesellschaftsrechtes des übernehmenden Gesellschafters zusammen (VwGH vom 19.01.194…
…dass bei der Verschmelzung ein Buchverlust, der beispielsweise dadurch entstehe, dass der Buchwert des (der aufnehmenden Gesellschaft) übertragenen Vermögens (der untergehenden GmbH) kleiner sei als der Nennwert der neuen Gesellschafteranteile, als Sonderposten im Anlagevermögen aktiviert werden könne. Dieser Mindervermögenszugang stelle eine steuerneutrale Vermögensminderung dar. Zu…
…den Fall der Verschmelzung auf die Muttergesellschaft davon aus, dass die Beteiligung an der Tochtergesellschaft in Wegfall gelangt, dafür aber die Wirtschaftsgüter des Betriebes der Tochtergesellschaft einschließlich des Firmenwertes in das unmittelbare wirtschaftliche Eigentum der Muttergesellschaft übergehen. Aus steuerlicher Sicht geht sohin der mit dem…
…Gesellschaftsrechte an der OHG diese unterging und das Vermögen der untergehenden OHG auf die neue KG überging (entspr. § 142 UGB). Zum Vermögen der OHG gehörte auch das Grundstück, dessen Erwerb versteuert wurde. Das Eigentum am Grundstück der (untergegangenen) OHG ist auf die neue KG übergegangen…
…vom 12. Jänner 1993, Zl. 92/14/0165). 2. Firmenwertabschreibung Die Verschmelzung der M.GmbH (als untergehende Gesellschaft) mit der J.GmbH nunmehr Bw. (als aufnehmende Gesellschaft) sei lt. Verschmelzungsvertrag vom 18. Dezember 1995 rückwirkend mit Wirkung zum Ablauf des 31. Mai 1995 erfolgt. Gemäß §…
…1 | 1.1.1990 bis Jänner 1995 | Filiale 2 | 1.1.1990 bis August 1996 Mit Verschmelzungsvertrag vom 9. September 1996 wurde die Bw. als untergehende Gesellschaft mit der A Handelsgesellschaft rückwirkend mit 1.1.1996 verschmolzen. Geschäftsführer der Bw. war C…
…Begründend wurde ausgeführt, die beantragten Familienheimfahrten seien nicht berücksichtigt worden, weil die Einkünfte der Gattin aus der Landwirtschaft in Bezug auf das gesamte Familieneinkommen nur von untergehender Bedeutung seien. In der gegen dieses Bescheid rechtzeitig erhobenen Berufung vom 11. August 2005 wurde ausgeführt, die Gattin…
…1 Z 1 GrEStG begründen, zählen sohin auch die Verträge über Verschmelzungen von Gesellschaften, sofern sich im Vermögen der untergehenden Gesellschaft Grundstücke im Sinne des § 2 GrEStG (das sind Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechts, weiters Baurechte und Gebäude auf fremdem Boden/Superädifikate) befinden. Im…
…durchaus repräsentativ. Ebenso ist für diese Klienten ein Auftritt auf zB Ebay uninteressant, da sie mit ihren spezifischen Produkten dort untergehen bzw. deren Klientel nicht auf Ebay nach solchen speziellen Produkten suchen würden. Der Antragsteller hat im zweiten Jahr seiner Geschäftstätigkeit Umsätze getätigt, wie sich…
…das Entstehen der gegenständlichen Verbindlichkeit und deren grundsätzlicher Existenz. Die verlangten Nachweise sind problematisch, da anders als beim Entstehen und dem Ende (Untergehen) einer Forderung über deren Fortbestehen meist keine entsprechenden Dokumente vorliegen, vor allem nicht, wenn diese Forderung nicht eingeklagt oder sonstwie betrieben wird…
…Abs. 1 Z 1 GrEStG begründen, zählen sohin auch die Verträge über Verschmelzungen von Gesellschaften, sofern sich im Vermögen der untergehenden Gesellschaft Grundstücke im Sinne des § 2 GrEStG (das sind Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechts, weiters Baurechte und Gebäude auf fremdem Boden/Superädifikate) befinden…
…139). Nach der Vortragsgrenze gemäß der zitierten Gesetzesbestimmung können vortragsfähige Verluste nur mehr im Ausmaß von 75% des Gesamtbetrages der Einkünfte abgezogen werden. Die Begrenzung führt auch hier nicht zu einem Untergehen der nicht vortragsfähigen Verlustteile, sondern zu einem Rückstau dieser Beträge in spätere Jahre…
…weil die, auch neueren, Anbauten mit dem ältesten Teil untergehen. Aus dieser Darstellung bzw. Vorgangsweise ist klar zu erkennen, dass die nachträglich errichteten An-/ Zubauten zur Halle I vom Gutachterals unselbständige Gebäudeteile eingestuft wurden. Dagegen finden sich für die Hallen II und III im Gutachten…
…Es handelte sich dabei keineswegs um Geschäftsfälle, die im Alltagsgeschäft völlig untergehen, war doch schon die Depotentnahme an sich unüblich und wurden ja auch Absprachen über die Entrichtung des Kaufpreises unter Vorabanrechnung der erwarteten KESt-Gutschrift getroffen. Da sich Banken aufgrund ihrer spezifischen Geschäftstätigkeit regelmäßig…
…Es handelte sich dabei keineswegs um Geschäftsfälle, die im Alltagsgeschäft völlig untergehen, war doch schon die Depotentnahme an sich unüblich und wurden ja auch Absprachen über die Entrichtung des Kaufpreises unter Vorabanrechnung der erwarteten KESt-Gutschrift getroffen. Da sich Banken aufgrund ihrer spezifischen Geschäftstätigkeit regelmäßig…
…Es handelte sich dabei keineswegs um Geschäftsfälle, die im Alltagsgeschäft völlig untergehen, war doch schon die Depotentnahme an sich unüblich und wurden ja auch Absprachen über die Entrichtung des Kaufpreises unter Vorabanrechnung der erwarteten KESt-Gutschrift getroffen. Da sich Banken aufgrund ihrer spezifischen Geschäftstätigkeit regelmäßig…