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UFSW RV/0658-W/04Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung heben entstandene Gebührenschuld nicht auf.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2006

…5 leg.cit hebt selbst die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Da es nach dieser Bestimmung unbeachtlich ist, ob ein beurkundetes Rechtsgeschäft in weiterer Folge überhaupt aufrecht erhalten oder ausgeführt wird (vergleiche dazu…

UFSW RV/2345-W/02Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung heben entstandene Gebührenschuld nicht auf.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2005

…der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Der Rücktritt vom Kauf des Wohnmobils und damit auch der Wegfall der Geschäftsgrundlage für den Bestandvertrag bezüglich der Campingplatzparzelle ändert daher nichts an der bereits entstandenen Gebührenschuld. Auch eine…

UFSI RV/0050-I/10Teilweises Unterbleiben der Ausführung eines Kreditvertrages ( wegen Tod der Kreditnehmerin) ändert nichts an der bereits laut Kreditvertrag entstandenen Gebührenschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.04.2010

…Urkunde) maßgebend. Nach § 17 Abs. 5 GebG heben die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. § 33 TP 19 Abs. 1 GebG hat alle Kreditverträge iSd Zivilrechtes zum Gegenstand, die dem Kreditnehmer die Möglichkeit der…

UFSI RV/0366-I/09Kreditvertragsgebühr, wenn nicht feststeht, ob die gesamte Kreditsumme beansprucht wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2009

… 17 Abs. 5 GebG bestimmt ausdrücklich, dass weder die Aufhebung des Rechtsgeschäftes noch das - teilweise oder gänzliche - Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld aufheben. Entgegen dem Berufungsvorbringen ist daher im vorliegenden Fall für die gebührenrechtliche Beurteilung nicht entscheidend, ob der eingeräumte Kreditbetrag zur Gänze oder…

UFSS RV/0075-S/03Kreditvertragsgebühr, Wohnbauförderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2003

…der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung heben die entstandene Gebührenschuld nicht auf." Wie bereits oben erwähnt, ist die Gebührenschuld bereits entstanden. Dispositionen nach diesem Zeitpunkt, z.B. Verzicht, oder das Unterbleiben seiner Ausführung sind gebührenrechtlich unbeachtlich. III.) Gebührenbefreiung: Gemäß § 33…

UFSW RV/3347-W/07Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2010

…die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Dabei ist es gleichgültig ob die Ausführung des Rechtsgeschäfts stillschweigend unterlassen wurde oder ob sie als Folge einer vertraglichen Abänderung oder Aufhebung unterbleibt. Eine nachträgliche Änderung des…

UFSI RV/0017-I/05Gebührenpflicht einer Scheidungsfolgenvereinbarung betr. Unterhalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.06.2005

… 17 Abs. 5 GebG bestimmt, dass auch die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht aufheben. Die Gebührenschuld ist aber zufolge des § 16 GebG bereits mit der Beurkundung des Rechtsgeschäftes, di mit der beiderseitigen Unterfertigung durch…

UFSW RV/0402-W/12Option auf Verlängerung der vereinbarten Bestanddauer als gebührenrechtlich nicht beachtliche Bedingung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2013

…der Beteiligten abhängt. Nach Abs. 5 dieser Bestimmung heben die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Gemäß § 26 GebG 1957 gelten für die Bewertung der gebührenpflichtigen Gegenstände, insoweit nicht in den Tarifbestimmungen abweichende Bestimmungen…

UFSW RV/0834-W/12Liegt ein gebührenpflichtiger Kreditvertrag vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012

…17 Abs. 5 GebG heben die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Im Hinblick auf die Tatsache, dass die verfahrensgegenständliche Vereinbarung ausdrücklich als "Darlehensvertrag" bezeichnet und vom Finanzamt aber als "Kreditvertrag" gewürdigt wurde, ist…

UFSW RV/3993-W/10Liegt ein gebührenpflichtiger Kreditvertrag vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2012

…17 Abs. 5 GebG heben die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Im Hinblick auf die Tatsache, dass die verfahrensgegenständliche Vereinbarung ausdrücklich als "Darlehensvertrag" bezeichnet und vom Finanzamt aber als "Kreditvertrag" gewürdigt wurde, ist…

UFSW RV/3992-W/10Liegt ein gebührenpflichtiger Kreditvertrag vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2012

…17 Abs. 5 GebG heben die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Im Hinblick auf die Tatsache, dass die verfahrensgegenständliche Vereinbarung ausdrücklich als "Darlehensvertrag" bezeichnet und vom Finanzamt aber als "Kreditvertrag" gewürdigt wurde, ist…

UFSL RV/0728-L/11Vertragsaufhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2012

… 17 ordnet an, dass die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht aufheben. Aus diesen Gesetzesbestimmungen erhellt, dass alleine ein gültig zustandegekommenes Rechtsgeschäft und das Vorhandensein einer rechtswirksamen Urkunde die Gebührenpflicht begründen. Daher ist ohne Bedeutung…

UFSL RV/0729-L/11Vertragsaufhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2012

…17 ordnet an, dass die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht aufheben. Aus diesen Gesetzesbestimmungen erhellt, dass alleine ein gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft und das Vorhandensein einer rechtswirksamen Urkunde die Gebührenpflicht begründen. Daher ist ohne…

UFSL RV/1353-L/09Vertragsaufhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2010

… 17 ordnet an, dass die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht aufheben. Aus diesen Gesetzesbestimmungen erhellt, dass alleine ein gültig zustandegekommenes Rechtsgeschäft und das Vorhandensein einer rechtswirksamen Urkunde die Gebührenpflicht begründen. Die Berufungsbehörde kann dem…

UFSW RV/1343-W/07Stellt die nachträgliche Herabsetzung des Mietzinses in Bezug auf die Hundertsatzgebühr ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO dar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2008

…eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. (5) Die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung heben die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Die Regelungen des § 295a BAO sind als Ausnahme vom Grundsatz zu sehen…

UFSW RV/1249-W/05Bei einer Option auf Verlängerung des Mietvertrages sind auch die Neben- und Werbungskosten für die gesamte Vertragsdauer in die Bemessungsgrundlage mit einzubeziehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2007

…der Beteiligten abhängt. Nach Abs. 5 dieser Bestimmung heben die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenpflicht nicht auf. Gemäß § 26 GebG 1957 gelten für die Bewertung der gebührenpflichtigen Gegenstände, insoweit nicht in den Tarifbestimmungen abweichende Bestimmungen…

UFSW RV/1466-W/04Heranziehung des Vermieters für Entrichtung der Mietvertragsgebühr mittels Gebühren- Mitzahlungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2006

…die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Selbst die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung heben gemäß § 17 Abs. 5 GebG die entstandene Gebührenschuld…

UFSF RV/0016-F/06Gebührenrechtliche Beurteilung eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Bestandvertrages, der durch Kündigung nach 6 Monaten endet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2006

…über das Rechtsgeschäft errichteten Urkunde maßgebend sei. Gemäß § 17 Abs 5 GebG führten selbst die Aufhebung eines Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung nicht zu einer Einschränkung der Gebührenschuld. Als Bemessungsgrundlage wurde ein Betrag von 36.133,20 € herangezogen. Anmerkung: Dieser setzte sich zusammen…

UFSG RV/0141-G/06Keine Beseitigung der einmal entstandenen Gebührenpflicht für einen Kreditvertrag durch nachträgliche Ereignisse (hier: die Änderung der Kreditsumme).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2006

…Abs. 5 GebG werde die einmal entstandene Gebührenschuld auch durch Vernichtung der Urkunde, Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder Unterbleiben seiner Ausführung nicht aufgehoben. Die dagegen fristgerecht erhobene Berufung wird wie folgt begründet: Der gegenständliche Kreditvertrag sei von beiden Vertragsparteien am 23. September 2004 unterzeichnet worden. Durch…

UFSG RV/0140-G/06Keine Beseitigung der einmal entstandenen Gebührenpflicht für einen Kreditvertrag durch nachträgliche Ereignisse (hier: die Änderung der Kreditsumme).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.04.2006

…Abs. 5 GebG werde die einmal entstandene Gebührenschuld auch durch Vernichtung der Urkunde, Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder Unterbleiben seiner Ausführung nicht aufgehoben. Die dagegen fristgerecht erhobene Berufung wird wie folgt begründet: Der gegenständliche Kreditvertrag sei von beiden Vertragsparteien am 23. September 2004 unterzeichnet worden. Durch…