Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungsführerin, vertreten durch Rätikon Treuhand GmbH gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Erbschaftsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Erbschaftsteuer wird mit € 1.819,90 festgesetzt. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Dr. Edith Egger, Rechtsanwältin, 6020 Innsbruck, Gänsbacherstraße 6, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 4. November 2004 gegen den Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., damals vertreten durch Wolfgang Alber, Steuerberater, 1070 Wien, Kärntner Straße 13-15, vom 31. Oktober 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk vom 11. September 2000 betreffend Festsetzung von…
…1 ABGB auszugehen, so treten die in § 23 Abs.1 BAO geregelten abgabenrechtlichen Konsequenzen der abgaberechtlichen Unbeachtlichkeit dieser Rechtsvorgänge ein. Umsatzsteuerlich entsteht beim Veräußerer keine Umsatzsteuerpflicht infolge Leistung und beim Erwerber entsteht nicht das Recht auf Vorsteuerabzug. Einkommensteuerlich liegen keine (Betriebs)Einnahmen und keine Anschaffungsvorgänge…
…07.2003 datierte Vereinbarung beruft, wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf obige Ausführungen betreffend deren Unbeachtlichkeit mangels Erfüllung der erforderlichen Kriterien für die Anerkennung von Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen verwiesen. Auf S 7f der im gegenständlichen Fall ergangenen Berufungsvorentscheidung vom 13. Oktober 2010 wurde sinngemäß…
… 916 Abs. 1 ABGB beurteilt und die in § 23 Abs. 1 BAO zwingend angeordnete Rechtsfolge der steuerlichen Unbeachtlichkeit gezogen. Dies auch für nachfolgende Zeiträume, die vom Urteil des Landesgerichts für Strafsachen-Wien nicht umfasst waren, weil in Bezug auf den rechtserheblichen Sachverhalt keine Änderung festgestellt…
… 916 Abs. 1 ABGB beurteilt und die in § 23 Abs. 1 BAO zwingend angeordnete Rechtsfolge der steuerlichen Unbeachtlichkeit gezogen. Dies auch für nachfolgende Zeiträume, die vom Urteil des Landesgerichts für Strafsachen-Wien nicht umfasst waren, weil in Bezug auf den rechtserheblichen Sachverhalt auf der Tatsachenebene…
… 916 Abs. 1 ABGB beurteilt und die in § 23 Abs. 1 BAO zwingend angeordnete Rechtsfolge der steuerlichen Unbeachtlichkeit gezogen. Dies auch für nachfolgende Zeiträume, die vom Urteil des Landesgerichts für Strafsachen-Wien nicht umfasst waren, weil in Bezug auf den rechtserheblichen Sachverhalt auf der Tatsachenebene…
…die Bf. getroffen worden sei, und andererseits auch wenig abgabenrechtlich versierte Personen um die steuerliche Unbeachtlichkeit derartiger (privater) Investitionen wüssten und eine trotzdem erfolgte Berücksichtigung in Erklärungen naturgemäß die Gefahr von Abgabenverkürzungen in sich berge, könne hinsichtlich eines Verkürzungsbetrages von 2.706,91 € (2001);…
…den Bf. getroffen worden sei, und andererseits auch wenig abgabenrechtlich versierte Personen um die steuerliche Unbeachtlichkeit derartiger (privater) Investitionen wüssten und eine trotzdem erfolgte Berücksichtigung in Erklärungen naturgemäß die Gefahr von Abgabenverkürzungen in sich berge, könne hinsichtlich eines Verkürzungsbetrages von 2.706,91 € (2001);…
…dadurch nichts gewonnen, denn diesfalls wäre ihm die (sodann falsch berechnete) Lohnsteuer im Betrage von 6.279,71 Euro nicht mehr anzurechnen. Weiters werde auf die Unbeachtlichkeit von Verrechnungskonten für die Beurteilung von Geldzuflüssen hingewiesen. Umso unverständlicher erscheine dem Finanzamt, dass für den fraglichen Zeitraum…
…zu der Feststellung gelangen konnte, es gebe bislang "kein entsprechendes Vorbringen" bzw. keine Nachweise. Unter den gegeben Umständen kann daher die Unbeachtlichkeit des Antrages auf Einvernahme des Bw und seiner Ehegattin nicht mit einem fehlenden Vorbringen bzw. fehlenden Nachweisen begründet werden. Das Beweisthema ergibt sich…
…2007 wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Rechtsgebühr in § 26 GebG die Unbeachtlichkeit einer Bedingung bestimmt werde. Vom Begriff der Bedingung wären im Gebührenrecht auch Potestativbedingungen erfasst, worunter Ereignisse zu verstehen sind…
…Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern wurde diese Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Rechtsgebühr in § 26 GebG die Unbeachtlichkeit einer Bedingung bestimmt werde. Der Begriff der Bedingung iSd. Gebührenrechtes auch würde auch Potestativbedingungen erfassen…
…somit für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage einer Rechtsgebühr, wird in § 26 GebG die Unbeachtlichkeit einer Bedingung bestimmt. Aufschiebend bedingte Teile des Entgelts sind gemäß § 17 Abs.4 GebG 1957 in die Bemessungsgrundlage der Gebühr miteinzubeziehen. Somit ist eine im Mietvertrag eingeräumte Option auf Verlängerung des…
…3 Satz 1 bzw. § 12 Abs. 2 KStG) vorgehe. 3.3. Andere internationale Schachtelbeteiligungen Selbiges Prinzip der Unbeachtlichkeit des § 10 Abs. 3 Satz 1 und des § 12 Abs. 2 KStG habe nicht nur im Fall von doppelt ansässigen Gesellschaften zu gelten (wo diese Sichtweise soweit…
…den Bildungsstand des Bw. davon auszugehen, dass diesem als langjährig erfahrenem Unternehmer der Unterschied zwischen betrieblich und privat veranlassten Aufwendungen ebenso wie die steuerliche Unbeachtlichkeit letzterer hinreichend bekannt gewesen sei. Das Finanzamt sehe es somit als erwiesen an, dass der Bw. durch die Einreichung inhaltlich…
…weiter an Zahlungen dazukomme. Vorsorglich werden Amtshaftungsansprüche meinerseits für den Fall in Aussicht gestellt, dass die Abgabenbehörde II. Instanz auf einer Unbeachtlichkeit der Erklärungen verharren sollte." Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus…
…waren ("Ausgang"), sich jeweils bloß auf wenige Tage erstreckten und auch insgesamt von ihrer Dauer her in keinem Verhältnis zur Heimunterbringung standen (vgl. sinngemäß zur Unbeachtlichkeit einzelner Übernachtungen das Erkenntnis des VwGH vom 18.3.1997, 96/14/0006). In Anbetracht des dauerhaften Charakters der…
… 13 Abs. 1 UmgrStG die Möglichkeit, den Einbringungsvorgang mit ertragsteuerlicher Wirkung auf einen Stichtag vor Unterfertigung des Einbringungsvertrages zurückzubeziehen. Mit dieser Rückwirkungsfiktion wird eine Ausnahme vom Grundsatz der steuerrechtlichen Unbeachtlichkeit rückwirkender Vereinbarungen normiert. Die Rückwirkungsfiktion des § 13 Abs. 1 hat nur für den Bereich der…