…bei der sie erwachsen würden. Da die Aufwendungen in keinem Zusammenhang mit der jetzigen Tätigkeit als selbstständiger Unternehmer und Vermittler von Finanzdienstleistungssoftware stünden, sei zu prüfen, ob es sich bei den Aufwendungen um eine Umschulungsmaßnahme handle. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 erster Satz EStG…
…aus nichtselbständiger Tätigkeit. Bei der Einkommensteuerveranlagung 2003 (Arbeitnehmerveranlagung), wurde der Bw zunächst erklärungsgemäß veranlagt, im Zuge der Berufung machte er jedoch Aufwendungen für die Ausbildung zum Berufshubschrauberpiloten als Umschulungsmaßnahme gemäß § 16 EStG (Werbungskosten) geltend. Er habe im Jahr 2003 mit der Ausbildung zum Berufshubschrauberpiloten begonnen…
… 4 Abs. 4 Z 7 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 in der für das Berufungsjahr geltenden Fassung sind Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines…
…Kunsttherapeutin stelle eine berufsspezifische Ausbildung dar. Weiters handle es sich dabei um eine Umschulung. - Es handle sich hierbei um eine umfassende Umschulungsmaßnahme (vierjährig im Ausmaß von mindestens 1000 Stunden gesamt). Diese Umschulung ermögliche nach Diplomabschluss eine neue berufliche Tätigkeit, die mit ihrer bisherigen Tätigkeit nicht…
…in bestehende Verträge eingegriffen werde. Um auf irgendeine Weise nun eine gewisse Sicherheit für die Zukunft zu haben, habe er mit dem Studium als umfassende "Umschulungsmaßnahme", die ihm einen Umstieg in ein neues Berufsfeld mit einem breiteren Einsatzbereich ermöglichen solle begonnen. Weiters komme ihm und…
…sich im Falle der Bw um Ausbildungskosten handle (keine berufsspezifische Fortbildung). Die Bw begründete ihre daraufhin erhobene Berufung vom 27. September 2004 damit, dass es sich bei diesen Ausgaben um Ausbildungskosten im Sinne einer Umschulungsmaßnahme entsprechend dem Punkt 358, letzter Absatz, in den Lohnsteuerrichtlinien handle…
…Berufung. Begründend hält der Bw. fest, dass er erst nach Einreichen der Arbeitnehmerveranlagungserklärung Kenntnis davon erlangt habe, Aufwendungen für die Ausbildung zum Berufshubschrauberpiloten als Umschulungsmaßnahme gemäß § 16 EStG (Werbungskosten) bei der Steuerbemessungsgrundlage berücksichtigen lassen zu können. Da der Bw. im Jahr 2003 mit der Ausbildung…
…2011/15/0047; VwGH 28.2.2012, 2009/15/0105). Absicht des Gesetzgebers bei Verabschiedung des AbgÄG 2004 war es nämlich, die Berücksichtigung von Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen als vorweggenommene Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu ermöglichen (vgl ErläutRV 686 BlgNR, XXII. GP, 11). Um als vorweggenommene…
…anderen Berufes abzielten. Diese Voraussetzungen seien im gegenständlichen Fall nicht gegeben. Für den Fall, dass die Berufungswerberin nach Abschluss der Umschulungsmaßnahme doch eine neue Tätigkeit ausübe, so wäre ein Antrag gemäß § 295a BAO auf Änderung des Bescheides möglich. Mit Schreiben vom 3. April 2012 wandte…
…199,- für einen Sprachkurs als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 als Umschulungsmaßnahmen im Jahr 2008. Die Rechtsgrundlagen stellen sich wie folgt dar: Gemäß § 16 Abs.1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen…
…als Werbungskosten beantragt worden. Strittig ist im vorliegenden Fall, ob die vom Bw. im Kalenderjahr 2005 getätigten Ausgaben für die Kurskosten Ausbildung zum Masseur Aufwendungen für eine umfassende Umschulungsmaßnahme im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 darstellen und als Werbungskosten berücksichtigt werden…
…erklären.) Das Finanzamt erließ eine abweisende, mit 18. Oktober 2006 datierte Berufungsvorentscheidung (ANV-Akt Bl 32/05). Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen seien dann abzugsfähig, wenn sie derart umfassend seien, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichten, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt…
…I Nr. 180/2004 (erstmalig anzuwenden bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2003) sind Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes…
…und fristgerecht Berufung. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 könnten Aufwendungen für Aus-, Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen die auf eine tatsächliche Ausübung eines Berufes abzielen würden, als Werbungskosten abgezogen werden. Darunter seien unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung (u.a. VwGH 1.3.2007, 2006/15…
…gestellt habe. Den Absolventen sei das nötige Wissen vermittelt worden, um in der Branche des Event- und Freizeitmanagements - selbständig oder nichtselbständig - tätig zu werden. Bei Umschulungsmaßnahmen handelt es sich um Aufwendungen im Zusammenhang mit einem bisher noch nicht ausgeübten Beruf, also um vorweggenommene Werbungskosten. Solche…
…für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. In diesem Fall handelt es sich gleichsam um "vorweggenommene Werbungskosten", die aber noch nicht in einem konkreten Zusammenhang mit zukünftigen steuerpflichtigen Einnahmen stehen. Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen haben grundsätzlich…
…Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 idF AbgÄG 2004 stellen Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, Werbungskosten…
…zweifelsohne um eine derart umfassende Umschulungsmaßnahme, die dem Bw., der derzeit als Historiker beschäftigt ist, den Einstieg in einen völlig anderen Beruf ermöglicht (Erlangung eines Gewerbescheines zur selbständigen Berufsausübung). Diese gesetzliche Voraussetzung ist daher erfüllt. Weiters setzt die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen gemäß …
…Ausbildung mittlerweile erfolgreich abgeschlossen und den einschlägigen Gewerbeschein gelöst. Mit einer Einnahmenerzielung sei erstmals 2008 zu rechnen. Sie werde ihren Beruf als Bankangestellte - wie von Anfang an vorgesehen - schrittweise reduzieren. Es liege somit eine umfassende Umschulungsmaßnahme vor, welche auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes…
…dass die Umschulung zu höheren Einkünften führe als bisher), konnten die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen derzeit noch nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden. Sollte jedoch in der Folge tatsächlich ein Gesamtüberschuss in Verbindung mit dieser Umschulungsmaßnahme erzielt werden, dann stellt dies ein rückwirkendes Ereignis dar…