…der zumutbare Maßnahmen zum Ausschluss eines Betruges ergreifen muss, um nicht nachträglich zur Umsatzsteuer herangezogen zu werden. Die Bw. war jedoch im vorliegenden Umsatzsteuerbetrugskarussell der Abnehmer der Lieferungen des G.Z., die somit keine Umsatzsteuer zu zahlen, sondern die zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuer zurückzuzahlen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Z&P Steuerberatungs GmbH, 2351 Wiener Neudorf, Triesterstraße 14, vom 14. und 16. August 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 31. Juli 2007 betreffend Aussetzungsantrag gemäß § 212a…
(6) Die Bezahlung an AC (Kun) durch NV erfolgte wie bei den beiden vorhergehenden Geschäften mit der M Salzburg auf das gleiche Konto der IC AG in der Schweiz am 16. April 2007, auch die Überweisungen von FEB und FOM erfolgten am 16. April 2007…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch gesamten Senat über die Berufung der Bw., vertreten durch RA, vom 17. November 2006 gegen den Bescheid des FA, vertreten durch Vertr.FA, vom 17. Oktober 2006 betreffend Umsatzsteuer 2002 nach der am 30. Juni 2009 in 1030 Wien…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der NV, vertreten durch AR, vom 25. März 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 18. Februar 2008 betreffend Umsatzsteuer 3/2007 (nunmehr gerichtet gegen den Umsatzsteuerbescheid 2007) und Umsatzsteuer 4 und 5/2007 (nunmehr gerichtet…
…umfasste einen Säumniszuschlag 2003 sowie die Umsatzsteuervorauszahlungen 01-10/03. Zur Begründung führte das Finanzamt im Wesentlichen aus, dass sich aus der Tatsache der Teilnahme an einem Umsatzsteuerbetrugskarussell ableiten lasse, dass damit die Gefährdung der betroffenen Abgaben verbunden sei. Dagegen brachte die Berufungswerberin (Bw.) das…
…696,99 festgesetzt. Die Bf. hat in den gegen die Bescheide erhobenen Berufungen im Wesentlichen vorgebracht, dass sie vom Umsatzsteuerbetrugskarussell keine Kenntnis hatte und daran auch nicht beteiligt gewesen wäre. Sie habe ihrerseits sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen ergriffen, um die Versendungen ordnungsgemäß durchzuführen…
…€ 95.521,71 festgesetzt. Die Bf. hat in den gegen die Bescheide erhobenen Berufungen im Wesentlichen vorgebracht, dass sie vom Umsatzsteuerbetrugskarussell keine Kenntnis hatte und daran auch nicht beteiligt gewesen sei. Sie habe ihre Pflichten, die ihr für die Durchführung dieser Zollanmeldungen gesetzlich obliegen…
…wie R**** C**** und V**** Z**** mutmaßlich Teil eines Umsatzsteuerbetrugskarussells, in welchem die A-GmbH München wiederholt als Abnehmer auftrat. Die in diesem Umsatzsteuerbetrugskarussell an die A-GmbH München fakturierten Waren gelangten häufig gar nicht nach Deutschland oder wurden wieder zurück nach Österreich transportiert. A*…
…der Spedition ***Fracht abgestempelt und unterschrieben wurden. Weder hinsichtlich der Spedition ***Fracht noch hinsichtlich der Spedition RTG ist eine Nahebeziehung zu dem von den Abgabenbehörden ermittelten Umsatzsteuerbetrugskarussell oder zur Bw behauptet worden oder hervorgekommen. Diese Stempel und Unterschriften liefern damit eine unabhängige Bestätigung des Warenflusses…
…am Abgabenkonto verbucht worden. Danach sei die Verdachtslage aufgetreten, dass die Bw. in einem Umsatzsteuerbetrugskarussell verwickelt sei und verdächtige Rechnungen der Vorfirma B. herangezogen worden seien. Es sei in der Folge eine Betriebsprüfung veranlasst und seien auch Umsatzsteuerfestsetzungen ohne Gutschriften durchgeführt worden. Die Betriebsprüfung sei…
…Abgabenkonto verbucht worden. Danach sei die Verdachtslage aufgetreten, dass die Bw. in einem Umsatzsteuerbetrugskarussell verwickelt sei und verdächtige Rechnungen der Vorfirma B. zum Vorsteuerabzug herangezogen worden seien. Es sei in der Folge eine Betriebsprüfung veranlasst seien und auch Umsatzsteuerfestsetzungen ohne Gutschriften durchgeführt worden. Die Betriebsprüfung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Pavlik, Christian Schuckert und Walter Supper im Beisein der Schriftführerin Ingrid Pavlik über die Berufung der Bw., vertreten durch RA, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18…
2. Hinsichtlich der Vorsteuerabzugsfähigkeit für die gegenständlichen Lieferungen gelte, dass solange die objektiven Kriterien für die Vorsteuerabzugsfähigkeit gegeben sei, diese nicht versagt werden könne, selbst wenn ein Vorlieferant an einem Steuerbetrug beteiligt gewesen sei. Diese Ansicht werde sowohl von den nationalen Verwaltungsbehörden als auch vom…
Die Bw. gab dazu in der Stellungnahme vom 18. September 2008 an, es möge korrekt sein, dass aus den von ihr vorgelegten Beilagen nicht hervorgehe, dass konkrete Gewährleistungs- oder Garantiefälle aus den berufungsgegenständlichen Lieferungen an die C-Ltd. hätten nachgewiesen werden können. Dies sei auch…
Nach einigen Telefonaten mit potentiellen Abnehmern wurde der Fehler auch per E-Mail korrigiert: Später am 3. April erteilte Hr. CW per E-Mail den Auftrag an MKU Kun, die Ware (1000 Stk 6300er) im Lager LG Wien abzuholen, nach Kun zu transportieren und für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Vertr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 betreffend Umsatzsteuer 2003 nach der am 31. August 2010 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird Folge…
In rechtlicher Hinsicht wurde in der Stellungnahme insbesondere darauf hingewiesen, dass eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung dann nicht vorliege, wenn in der Rechnung ein lieferndes Unternehmen angeführt sei, das unter der angegebenen Anschrift gar nicht existiere oder wenn die angeführte Anschrift unrichtig sei. Nach der…
Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und die Geschäfte dadurch erfüllt werden, dass der erste Unternehmer dem letzten Unternehmer die Verfügungsmacht über den Gegenstand verschafft. Beim Reihengeschäft ist seit 1997 (und für den Binnenmarkt schon vorher) der Ort jedes…
Die Berufungswerberin hat die Produkte in Deutschland abgeholt, bekam aber von X2 Rechnungen mit österreichischer Umsatzsteuer. Sie konnte daher zwar erkennen, dass es sich um Reihengeschäfte handelt (siehe oben), sie konnte aber damals nicht wissen, wer X1 ist, was X2 der X1 tatsächlich mitgeteilt hat…