Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Burger & Gruber Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 19. April 1999 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
…Fall unzulässig, damit sei auch eine steuerliche Zuschreibung nicht möglich. Eine weitere Untersuchung, ob die für Umgründungen im Sinne des UmgrStG geltende steuerliche Gesamtrechtsnachfolge zu beachten sei, erübrige sich, da unstrittig eine handelsrechtliche Vorfrage zu beurteilen sei (auf die das UmgrStG keine Anwendung finde). Es…
…der Kapitalrücklagen laut erstem Jahresabschluss nach dem Rechnungslegungsgesetz. Nach Egger/Samer, Jahresabschluss Band I, 7. Aufl., Wien 1999, 455, seien Kapitalrücklagen aus Umgründungen, die in Geschäftsjahren gebildet wurden, die vor dem 1. 1. 1992 geendet haben, vom handelsrechtlichen Gewinnausschüttungsverbot des § 235 Z 3 HGB ausgenommen …
…Schuldnachlass erst nach Erfüllung verschiedener Kriterien zum 31. Dezember 2003 gegeben sei. Über die Berufung wurde erwogen: Die Bw. hat bei einem Umgründungsvorgang Bankverbindlichkeiten zurückbehalten. Diese Verbindlichkeiten wurden von der Bank im Jahr 1999 nachgelassen. Strittig ist, ob der Erlass dieser Verbindlichkeiten zu Einkünften aus…
…1 UmgrStG in Höhe von EUR 4.920.000,00 (davon bar EUR 318.000,00; davon unbar EUR 4.602.000,00) zwischen Umgründungsstichtag und dem Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages getätigt. Das eingebrachte Vermögen ist in der Einbringungsbilanz (Beilage 1) dargestellt. Die =H…
…wurden. Ergibt sich im Einzelfall, dass die Aufstellung der erforderlichen Stichtagsbilanz erst nach Ablauf der 9-Monats-Frist erfolgt ist, ist außerhalb der von der Maßgeblichkeit der Firmenbucheintragung getragenen Umgründungen eine Anwendungsvoraussetzung für eine solche iSd. UmgrStG nicht erfüllt (BMF vom 15. Juni 1999, AÖF…
…DL-Gewährung waren die entsprechenden Mittel noch nicht Eigentum unserer Stiftung. Die an uns fließenden Mittel sollten bis zum Abschluss der Umgründungen als Darlehen übernommen werden und bei einer Schweizer Bank gewinnträchtig angelegt werden. Aus formalen Gründen seien die Gelder vorübergehend in der Überwachung des…
…die Auffassung, dass für das Bestehen einer Unternehmensgruppe neben dem Abschluss einer Steuerumlagenvereinbarung im Wesentlichen der Bestand einer ausreichenden finanziellen Verbindung erforderlich sei. Scheide durch einen umgründungsrechtlichen Übertragungsvorgang (Untergang des Rechtsträgers) der bisherige Gruppenträger aus der Unternehmensgruppe aus sei die Unternehmensgruppe gemäß § 9 Abs. 10…
…übernehmende Körperschaft tatsächlich übertragen wird. 4.) Nach Meinung der Finanzverwaltung richtet sich die Bewertung der Einlagen nach den steuerlichen Bewertungsvorschriften, wobei Einlagen im Anwendungsbereich des UmgrStG mit den umgründungssteuerrechtlichen Werten anzusetzen sind. Der steuerlich maßgebende Sacheinlagewert entspricht bei Einbringungen von Betriebsvermögen somit dem Einbringungskapital gemäß …
…Vereinfachungsgründe bzw. allgemeine Verwaltungspraxis seien keine Grundlage. Bei Umgründungen - der vorliegende Fall sei wirtschaftlich nichts anderes als eine Umgründung - sei das Zweifache des Einheitswertes als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Außerdem sei der Verfahrensablauf unrichtig dargestellt, die erste Aktenbearbeitung habe bereits zu dem Zeitpunkt stattgefunden, als der Akt…
…H.Stb.GmbH und die Stb.GmbHtraten als persönlich haftende Gesellschafter, mit einem je 50%igen Anteil an deren Stelle. Die bisherige Rechtsform der KG wurde infolge des Ausscheidens der einzigen Kommanditistin in eine OEG geändert. Als gemeinsamer Stichtag der Umgründungen wurde der 31. 12…
…Wirtschaftsjahr 2004 geltend gemacht werden). Steuerliche Behandlung bei Betriebsübertragung: Bei allen Arten von Betriebs- und Teilbetriebsübertragungen, also entgeltlich, unentgeltlich oder im Zuge von Umgründungen, muss auf die Verhältnisse des Rechtsvorgängers abgestellt werden. Der Erwerber (Übernehmer) des Betriebes muss daher auch die Vergleichsjahre des Betriebsvorgängers einbeziehen…
…das auf sie übergehende Recht auf Verlustabzug in jenem Veranlagungszeitraum geltend machen dürfe, in den der Verschmelzungsstichtag falle (Erkenntnis vom 2.12.1987, 87/13/0080, sowie die dazu ergangene Kommentierung in Helbich F., Umgründungen, 4. geänderte und erweiterte Auflage, Orac Wien 1990, S 308ff)…
…von € 95.606,00 gegenüber, der Differenzbetrag wurde der begünstigten Besteuerung unterzogen. Das Einzelunternehmen des Berufungswerbers wurde zum Stichtag 1. Januar 2005 gemäß Art. III UmgrStG (Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991) in die nach dem Berufungswerber benannte GmbH eingebracht. In der Einbringungsbilanz zum 31…
…Gesellschaft als außerordentliche Abschreibung in Höhe von ATS 3.293.445,30 werden im Jahr 2001 außerbilanziell hinzugerechnet, da sie von der Rückwirkungsfiktion nach dem Umgründungssteuerrecht erfasst ist. 16. Bw Beteiligungs GmbH BRD 2000 Im Rechenwerk der geprüften Gesellschaft finden sich Eingangsrechnungen der Bw Beteiligungs…
…den ihnen zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln unverzüglich den der Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtshofes entsprechenden Rechtszustand herzustellen."). Angemerkt sei, dass diese oben wiedergegebene Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofes nunmehr auch vom Bundesministerium für Finanzen in den Umgründungssteuerrichtlinien 2002 Rz 169 vertreten wird. Beilage: 1 Berechnungsblatt Linz, am 4…
…lit. a EStG 1988) nichts, da es sich dabei um keine Bewertungsvorschrift handle, sondern um eine stichtagsbezogene Übernahme der Wertansätze des Vorgängers beim Übernehmer. Auch im Bereich der Umgründungen, die nach dem UmgrStG mit Buchwertfortführung erfolgten, sei die Durchbrechung der Bewertungsstetigkeit gemäß § 201 Abs. 2…
…könnten und (allenfalls) Verluste Dritter (dh. Gesellschaften außerhalb des Organkreises), die auf die Organgesellschaft durch Umgründungen übertragen werden. Weiters führt die Bw aus, dass die Auslegung eines Gesetzes nicht beim Wortlaut der Bestimmung stehen bleiben könne. Der Sinn der Bestimmung spreche zweifellos für eine vollständige…
…Zusammenrechnung des steuerlich maßgeblichen Ergebnisses erfolge durch die Verschmelzung jedenfalls. Überdies sei die erstmalige Regelung in den Umgründungssteuerrichtlinien (Rz 354c, wonach die Verschmelzung des Gruppenträgers auf die einzige Beteiligungskörperschaft oder umgekehrt mit dem dem Verschmelzungsstichtag folgenden Tag die Unternehmensgruppe beende und bei erfolgter Verschmelzung vor…
…Zusammenrechnung des steuerlich maßgeblichen Ergebnisses erfolge durch die Verschmelzung jedenfalls. Überdies sei die erstmalige Regelung in den Umgründungssteuerrichtlinien (Rz 354c, wonach die Verschmelzung des Gruppenträgers auf die einzige Beteiligungskörperschaft oder umgekehrt mit dem dem Verschmelzungsstichtag folgenden Tag die Unternehmensgruppe beende und bei erfolgter Verschmelzung vor…