…die Abmeldung eine Steuerpflicht in Österreich im Sinne des EStG zu verschleiern. Über die erwähnte Einvernahme der Bw. wurde niederschriftlich festgehalten: "Ich wohne tatsächlich in der Schweiz. Ich arbeite dort und da ich Schweizer Staatsbürgerin bin, zahle ich auch in der Schweiz Steuern. Herr Z…
…Treuhänder? Wenn ja, Name, Anschrift des Treuhänders! 10. Erfolgt der Verkauf der Lose über ein Treuhandkonto? 11. Wurden bereits Lose verkauft? (Nachweis mittels dafür geeigneter Unterlagen, Kontoauszug, Kontoauszug Treuhandkonto, usw.) 12. Wann wurde das erste Los verkauft? 13. Wie viele Lose wurden aufgelegt? 14. Wie…
…vermögensrechtliche Gegenleistung in Aussicht stellt. Zum Wesen der Ausspielung gehört, dass den Leistungen der Spieler im Gewinn Gegenleistungen gegenüberstehen. Es ist aber für das Vorliegen einer Ausspielung nicht unbedingt erforderlich, dass diese Gegenleistung vom Veranstalter erbracht wird, sondern es genügt, wenn die Gegenleistung vom Veranstalter…
…aber nicht klagbar. Ein grunderwerbsteuerlicher Anspruch auf Übereignung besteht aber nur dann, wenn der Erwerber seinen Anspruch auf Übereignung ohne weitere rechtsgeschäftliche Abmachung, letzten Endes im Klagewege unmittelbar durchzusetzen vermag. Bei der Naturalobligation müsste die Klage abgewiesen werden, man muss nicht bezahlen, aber wenn man…
…Treuhänder? Wenn ja, Name, Anschrift des Treuhänders! 10. Erfolgt der Verkauf der Lose über ein Treuhandkonto? 11. Wurden bereits Lose verkauft? (Nachweis mittels dafür geeigneter Unterlagen, Kontoauszug, Kontoauszug Treuhandkonto, usw.) 12. Wann wurde das erste Los verkauft? 13. Wie viele Lose wurden aufgelegt? 14. Wie…
…Handel. (http://www.wikipedia). Der Begriff "Waren" bezeichnet generell Güter, die gehandelt werden. Das bedeutet, dass umgangssprachlich unter "Waren" sowohl bewegliche, körperliche Sachen als auch Grundstücke verstanden werden können. Legt man die lit. a des § 33 TP 17 Abs.1 Z.7 GebG umgangssprachlich aus…
das jeweilige Rechtsgeschäft zur Gänze von der Rechtsgebühr befreien wollte, auch wenn es nur teilweise unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt, denn dies würde bedeuten, dass ein an sich gebührenpflichtiger Tatbestand nur deshalb gebührenfrei wäre, weil er zu einem Teil auch Gegenstand der Grunderwerbsteuer ist. Es käme…
…1 Z. 7 lit.a GebG gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt, wenn die Gewinne in Waren und geldwerten Leistungen bestehen, 12% vom Gesamtwert aller nach dem Spielplan bedungenen Einsätze. Darunter ist der betrag zu verstehen, der sich aus der Gesamtzahl aller aufgelegten Lose multipliziert mit dem…
… 15, Rz 21e).§ 15 Abs. 3 GebG enthält eine sachliche Gebührenbefreiungsvorschrift. Ausschließlich nach den Vorschriften eines dieser Gesetz (und nicht nach denen des GebG) ist die Frage zu lösen, ob das Rechtsgeschäft (der Rechtsvorgang) "darunter fällt" (vgl. VwGH 28.6.1984, 83/15/0089). (Arnold…
…nicht die Vereinigung aller Anteile in einer Hand, sondern die gemeinsame Übertragung aller Anteile einer Gesellschaft im Ganzen zum Gegenstand hatte, liegt Identität der Tatbestände des § 33 TP 21 GebG und des § 1 Abs.3 Z.4 GrEStG vor, weshalb die Befreiungsvorschrift des § 15 Abs…
…des § 33 TP 17 Abs.1 Z.7 GebG Grundstücksverlosungen nicht umfasse, was sich schon daraus ergäbe, dass das Lottopatent aus dem 1813 die Verlosung von Realitäten verboten habe. 3. über die "Hausverlosung" keine Urkunde mit Unterschriften gemäß §§ 15 ff GebG errichtet wurde, 4. § 15…
…vermögensrechtliche Gegenleistung in Aussicht stellt. Zum Wesen der Ausspielung gehört, dass den Leistungen der Spieler im Gewinn Gegenleistungen gegenüberstehen. Es ist aber für das Vorliegen einer Ausspielung nicht unbedingt erforderlich, dass diese Gegenleistung vom Veranstalter erbracht wird, sondern es genügt, wenn die Gegenleistung vom Veranstalter…
…nicht die Vereinigung aller Anteile in einer Hand, sondern die gemeinsame Übertragung aller Anteile einer Gesellschaft im Ganzen zum Gegenstand hatte, liegt Identität der Tatbestände des § 33 TP 21 GebG und des § 1 Abs.3 Z.4 GrEStG vor, weshalb die Befreiungsvorschrift des § 15 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 31. März 2008 gegen den gemäß § 295 Abs 1 BAO erlassenen Einkommensteuerbescheid 2005 des Finanzamtes X vom 20. März 2008 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs 2 BAO, d.h. ersatzlos, aufgehoben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufungen des Bw., vom 5. Dezember 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. (FA) vom 14. November 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 - 2005 entschieden: Den Berufungen betreffend Einkommensteuer 2002 - 2004 wird Folge gegeben. Der Berufung betreffend Einkommensteuer…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des V. B., PLZ G., MM., vertreten durch Mag. Peter Zivic, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Weihburggasse 20, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 vom 27. Juni…
…1999) objektiv Aussicht hat, innerhalb eines absehbaren Zeitraumes einen wirtschaftlichen Gesamterfolg abzuwerfen. Auch wenn nicht unbedingt ein tatsächlich erwirtschafteter Gesamterfolg für die Beurteilung der Liegenschaft als Einkunftsquelle erforderlich ist, da nur die objektive Eignung zum Erzielen eines solchen nötig ist, müsse der Steuerpflichtige bei Beendigung…
…410,15 (97,99) | | | Gesamtsumme ( lt. Erstbescheid ) | 2.940,85 (1.447,55) | | | | Anm. : Die vom Finanzamt im Erstbescheid und in der Berufungsvorentscheidung anerkannten Werbungskosten sind in Kursivschrift geschrieben. b) OZ 15 ist eine Librorechnung vom 8…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 2 am 4. Februar 2004 über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2002 nach in Klagenfurt durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der…
…veräußert. Die Veräußerung sei dem Vertrag entsprechend nicht der Umsatzsteuerpflicht unterworfen worden. Die aus diesem Vorgang resultierende Vorauszahlung an Umsatzsteuer für den Monat März 2010 in der Höhe von € 69.594,18 sei vom Beschuldigten weder spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet worden…