Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat (Wien) 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Mag. Josef Fasching als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 12. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 2. Februar 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw…
…August 1999 verstorben, sein Nachlass wurde am 3. Mai 2000 eingeantwortet. Erst nach dessen Tod erhielt die Bw. sodann das Legat als Nachvermächtnisnehmerin entsprechend der fideikommissarischen Substitution durch die Amtsbestätigung des Bezirksgerichtes vom 14. Jänner 2000. Da der angefochtene Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und…
…eine Rente, wiederkehrende Nutzung oder Leistung sowie dauernde Last tatsächlich weniger als die Hälfte des ermittelten Wertes betragen hat und der Wegfall auf dem Tod des Berechtigten oder Verpflichteten beruht. In dem gegenständlichen Übergabsvertrag haben sich die Übergeber das Wohnungsrecht gemeinsam auf Lebenszeit ausbedungen. Dies…
…eine Rente, wiederkehrende Nutzung oder Leistung sowie dauernde Last tatsächlich weniger als die Hälfte des ermittelten Wertes betragen hat und der Wegfall auf dem Tod des Berechtigten oder Verpflichteten beruht. In dem gegenständlichen Übergabsvertrag haben sich die Übergeber das Wohnungsrecht gemeinsam auf Lebenszeit ausbedungen. Dies…
…als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Der Erbanfall erfolgt durch den Tod des Erblassers und setzt ein Erbrecht, eine abgegebene Erbantrittserklärung und eine Einantwortung voraus. Nach ständiger Rechtsprechung ist der Tatbestand des Erwerbes…
…die genannte Steuerbefreiung ist somit, dass die Erträge aus dem Kapitalvermögen im Zeitpunkt des Todes des Erblassers der Steuerabgeltung durch die Kapitalertragsteuer (nach den Bestimmungen des EStG) unterliegen. Im gegenständlichen Fall wurde der Versicherungsvertrag zwar wenige Tage vor dem Tod des Erblassers gekündigt, der Bw…
…lediglich dem Sohn sei ein Wohnrecht eingeräumt worden. Die zu Grunde gelegte Gegenleistung von 367.811,19 € sei bereits bisher und vor dem Tod des Verstorbenen im persönlichen Zahlungsversprechen der Berufungswerberin gewesen, sodass eine Schuldübernahme nicht stattgefunden habe und lediglich im Einantwortungsbeschluss als Bankenmitteilung…
…Sparbuch gehabt habe. Richtig sei, dass die 168.000,00 € am 14. Juni. 2007 - also 2 Tage nach dem Tod des Erblassers - auf dem Sparbuch Nr. XY eingelangt sei. Der Kaufvertrag sei jedoch schon am 22. Mai 2007 abgeschlossen worden und sei vereinbart gewesen…
…Sparbuch gehabt habe. Richtig sei, dass die 168.000,00 € am 14. Juni. 2007 - also 2 Tage nach dem Tod des Erblassers - auf dem Sparbuch Nr. XY eingelangt sei. Der Kaufvertrag sei jedoch schon am 22. Mai 2007 abgeschlossen worden und sei vereinbart gewesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der M.S., Adresse1, vertreten durch Ch.S., Adresse2, vom 10. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 12. Oktober 2009 betreffend Gebühren entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…lit. a ErbStG entsteht bei Erwerben von Todes wegen die Steuerschuld mit dem Tode des Erblassers. Im Erbschaftssteuerrecht gilt somit die Grundregel, wonach die Steuerschuld mit dem Tod des Erblassers entsteht (sofern der Erbe vom Anfall durch Abgabe der Erbantrittserklärung Gebrauch macht). Der Zeitpunkt, in…
…Erblassers (= Stichtag) abstelle. Durch nachfolgende Ereignisse könne der Wert des angefallenen Vermögens nicht verändert werden. Bei Verkauf eines Grundstückes durch den Erblasser noch vor seinem Tod erwerbe der Erbe die Kaufpreisforderung, auch wenn der Kaufvertrag nicht zur Gänze erfüllt sei. Nach der VwGH-Judikatur…
…500.000,00 S in Sparbüchern auf die Namen von G, F und H bei der Raika N angelegt habe. Drei Tage nach seinem Tod seien diese Sparbücher von der Lebensgefährtin ausgehändigt worden. Lt. gleichzeitig vorgelegten Sparbuchkopien hat es sich dabei um die folgenden Sparbücher…
…F und H bei der Raika N angelegt habe. Drei Tage nach seinem Tod seien diese Sparbücher von der Lebensgefährtin ausgehändigt worden. Lt. gleichzeitig vorgelegten Sparbuchkopien hat es sich dabei um die folgenden Sparbücher gehandelt: | Sparbuch Nr. | lautend auf | Einlage zum Todestag…
…500.000,00 S in Sparbüchern auf die Namen von G, F und H bei der Raika N angelegt habe. Drei Tage nach seinem Tod seien diese Sparbücher von der Lebensgefährtin ausgehändigt worden. Lt. gleichzeitig vorgelegten Sparbuchkopien hat es sich dabei um die folgenden Sparbücher…
…Begründung berufen, die Steuerschuld sei am Tag der Unterfertigung des Übergabsvertrages entstanden und zu diesem Zeitpunkt habe die Gegenleistung den Wert der Grundstücke überstiegen, sodass sich keine Schenkungssteuer ergeben könne. Der Tod des Übergebers verwirkliche keinen Nacherhebungstatbestand. Überdies wäre § 15a ErbStG anwendbar gewesen. Jedenfalls seien…
…die Einkommensteuererklärung einzureichen. Es könne wohl nicht im Interesse des Gesetzes liegen, Abgabepflichtige zu bestrafen, die erst Jahre nach dem Eintritt des Ereignisses (Tod von D.) zur Verpflichtung herangezogen werden können. Diese Bestimmung sei geschaffen worden, um der Tendenz entgegen zu wirken, zu Nachforderungen führende…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, Oberrat Mag. Peter Maurer, über die von Bf., vertreten durch MMag. Dr. Peter Pescoller, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Maximilianstraße 3/II, eingebrachte Beschwerde vom 25. Februar 2005 gegen den Bescheid des…
… 2 Anm. 6.45. Da die begünstigte Witwe das mit dem Tod des Gatten unmittelbar erworbene Forderungsrecht eben teilweise zurückgewiesen und somit nur im Betrag von monatlich S 6.000 erworben habe, liege ein darüber hinausgehender Erwerb nicht vor, der sohin auch nicht Gegenstand einer…