…Zollkodex), ABl. L Nr. 302 vom 19. Oktober 1992, S 0001 - 0050, zu beschäftigen. Die Wiedergabe des § 1 der Tierkennzeichnungsverordnung, BGBl. Nr. 92/1990, wesentlicher Bestimmungen (§ 1 und 2) des Bundesgesetzes über die Durchführung der Ausfuhrerstattungen im Rahmen des Marktordnungsrechtes der Europäischen Gemeinschaft (Ausfuhrerstattungsgesetz; AEG)…
Als beantragte Erstattung gilt nach Art. 11 Abs. 1 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 idF der Verordnung (EG) Nr. 2945/94 der Betrag, der anhand der Angaben gemäß Art. 3 bzw. Art. 25 Abs. 2 (betrifft zusätzliche Angaben im Zusammenhang mit einer…
…Zollkodex), ABl. L Nr. 302 vom 19. Oktober 1992, S 0001 - 0050, zu beschäftigen. Die Wiedergabe des § 1 der Tierkennzeichnungsverordnung, BGBl. Nr. 92/1990, wesentlicher Bestimmungen (§ 1 und 2) des Bundesgesetzes über die Durchführung der Ausfuhrerstattungen im Rahmen des Marktordnungsrechtes der Europäischen Gemeinschaft (Ausfuhrerstattungsgesetz; AEG…
für Schlachtrinder nicht gestellt hat. Als beantragte Erstattung gilt nach Art. 11 Abs. 1 zweiter Unterabsatz der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 idF der Verordnung (EG) Nr. 2945/94 der Betrag, der anhand der Angaben gemäß Art. 3 bzw. Art. 25 Abs. 2 (betrifft zusätzliche…
…Tiere standen im Eigentum der Mitglieder der Bw. (Zeuge mündliche Verhandlung, S. 5). Allerdings musste die Bw. an den Subventionsgeber eine Tierkennzeichnungsmeldung erstatten, die dem Subventionsgeber ermöglichte, zu kontrollieren, wo sich die Rinder der Mitglieder der Bw. befanden. Auf diese Weise lassen sich allfällige Tierseuchen…
…über die Höhe der Speisenumsätze des Mostbuschenschankes bzw. der Ab-Hof-Verkäufe würden überhaupt fehlen. Auch habe der Bw.das ab 1996 nach der Tierkennzeichnungsverordnung verpflichtend zu führende Bestandsverzeichnis für Schweine nicht vorgelegt. Die Betriebsprüfung habe daher gemäß § 184 BAO die Besteuerungsgrundlagen teilweise im Schätzungswege…