…führte dazu u.a. aus, dass der Besuch von Theaterveranstaltungen typischerweise einen Akt der Lebensführung darstelle und deshalb als privat veranlasst zu gelten habe. Deshalb fielen die fraglos auch teilweise beruflich veranlassten Theaterbesuche der damaligen Beschwerdeführerin unter das Abzugsverbot gemischt veranlasster Aufwendungen gemäß § 20 Abs…
…Erkenntnis Zl. 2001/13/0238 vom 23. Jänner 2002 u.a. ausgeführt: ,Dass der Besuch von Theaterveranstaltungen typischerweise einen Akt der Lebensführung darstellt und deshalb als privat veranlasst zu gelten hat, kann nicht zweifelhaft sein.' In seinem Erkenntnis vom 30. Mai 2001 Zl. 2000/13…
…20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 und dessen Ziffer 3 verwies das Finanzamt auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, derzufolge auch Geschenke und Einladungen zu Theaterveranstaltungen, selbst wenn diese die gesellschaftliche Stellung der Bw. fördern, zu den Repräsentationsaufwendungen zählen würden (vgl. das Erkenntnis…
…0238 Aufwendungen eines Theaterangestellten für Besuche von Theatervorstellungen als nicht abzugsfähig erachtet und dazu folgendes ausgeführt: "... Der Besuch von Theaterveranstaltungen stellt typischerweise einen Akt der Lebensführung dar und hat deshalb als privat veranlasst zu gelten. Im vorliegenden Fall tritt zwar ein beruflicher Veranlassungsaspekt der Besuche ..…
…erhöhten Freibetrages gem. § 68 Abs. 6 EStG 1988 entgegensteht. Soweit der Bw. die Berücksichtigung von Zeiten der Überwachung von Theaterveranstaltungen einfordert, ist dem entgegenzuhalten, dass diese Dienste nicht in der Wechseldienstzeit erfolgen und gesondert abgegolten werden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 27…
…v 23.1.2002, Zl 2001/13/0238 Aufwendungen eines Theaterangestellten für Besuche von Theatervorstellungen als nicht abzugsfähig erachtet und dazu folgendes ausgeführt: "...Der Besuch von Theaterveranstaltungen stellt typischerweise einen Akt der Lebensführung dar und hat deshalb als privat veranlasst zu gelten. Im vorliegenden Fall…
…der Tag- noch der Nachtarbeit kommen. Wenn der Bw weiters vorbringt, dass bei Berücksichtigung der Zeiten, die für die Überwachung von Theaterveranstaltungen, welche nach seinen Angaben extra entlohnt werden und nicht während der Wechseldienstzeit, sondern außerhalb dieser erfolgen und die Zeit der Dienstübergabe zusammengezählt werden…