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UFSS FSRV/0029-S/05Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben (Umsatzsteuern) eines Textilhändlers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.10.2006

BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dr. Gerd Raspotnig und Dipl. Ing. Rainer Herbrich als weitere Mitglieder des Senates…

UFSK FSRV/0017-K/04Langjährige UVZ-Hinterziehungen einer Textilhändlerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.12.2004

…Buchhaltung, das steuerliche Rechenwerk sowie die Kommunikation mit der Abgabenbehörde der Ehegatte der bestraften Textilhändlerin verantwortlich gewesen ist. So antwortet der Ehegatte WS auf eine Aufforderung der Finanzstrafbehörde erster Instanz an S und WS, sich wegen des Verdachtes der Geltendmachung ungerechtfertigter Abgabengutschriften zu verantworten, im…

UFSF FSRV/0014-F/04Strafbemessung für gewerbsmäßig hinterzogene Umsatzsteuervorauszahlungen einer Textilhändlerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.03.2005

…dass die ab Mai 1985 selbständig tätige (siehe Finanzstrafakt Bl. 9) F im strafrelevanten Zeitraum als Textilhändlerin unter der Firma M in D ein Einzelunternehmen betrieben hat und in diesem Zusammenhang zur Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen bzw. - im Falle der nicht rechtzeitigen Entrichtung dieser Zahllasten - zur…

UFSS FSRV/0026-S/03Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen sowie Finanzordnungswidrigkeiten infolge Nichtentrichtung von Lohnabgaben einer in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Textilhändlerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.09.2003

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dipl. Ing. Dr. Christoph Aigner und Dipl. Ing. Peter Tomasi als weitere…

UFSK RV/0087-K/02Abgrenzung zwischen gewerblichem Wertpapierhandel und privater Vermögensverwaltung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2003

…dem Titel alleiniger gewerblicher Handelsgeschäfte ohne den Geschäftsbereich der gewerblichen Vermittlung. So müssten etwa gewerbliche Grundstückshändler bzw. Textilhändler niemals zusätzlich ihre Dienste auch Dritten als Vermittler anbieten, um deren Einkünfte zu gewerblichen Einkünften zu machen. Ebenso sei es für eine Wertpapierhandelsgesellschaft nach bürgerlichem Recht nicht…