BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dr. Gerd Raspotnig und Dipl. Ing. Rainer Herbrich als weitere Mitglieder des Senates…
…Buchhaltung, das steuerliche Rechenwerk sowie die Kommunikation mit der Abgabenbehörde der Ehegatte der bestraften Textilhändlerin verantwortlich gewesen ist. So antwortet der Ehegatte WS auf eine Aufforderung der Finanzstrafbehörde erster Instanz an S und WS, sich wegen des Verdachtes der Geltendmachung ungerechtfertigter Abgabengutschriften zu verantworten, im…
…dass die ab Mai 1985 selbständig tätige (siehe Finanzstrafakt Bl. 9) F im strafrelevanten Zeitraum als Textilhändlerin unter der Firma M in D ein Einzelunternehmen betrieben hat und in diesem Zusammenhang zur Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen bzw. - im Falle der nicht rechtzeitigen Entrichtung dieser Zahllasten - zur…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Meister sowie die Laienbeisitzer Dipl. Ing. Dr. Christoph Aigner und Dipl. Ing. Peter Tomasi als weitere…
…dem Titel alleiniger gewerblicher Handelsgeschäfte ohne den Geschäftsbereich der gewerblichen Vermittlung. So müssten etwa gewerbliche Grundstückshändler bzw. Textilhändler niemals zusätzlich ihre Dienste auch Dritten als Vermittler anbieten, um deren Einkünfte zu gewerblichen Einkünften zu machen. Ebenso sei es für eine Wertpapierhandelsgesellschaft nach bürgerlichem Recht nicht…