…durch Verletzung der ihm gemäß § 24 Erbschaftsteuergesetz und gemäß § 119 Bundesabgabenordnung obliegenden Abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht beigetragen hat, indem er als Testamentsvollstrecker in der Verlassenschaftssache nach F.F. nicht für eine ordnungsgemäße Inventarisierung gesorgt hat, und hiemit ein Finanzvergehen nach § 11 i.V.b. …
…19. November 2001 zur Gänze ins Eigentum eingeantwortet. Daneben wurden vom Erblasser noch Legate ausgesetzt. In einer vom Testamentsvollstrecker am 5. November 2001 abgegebenen Erklärung wird auszugsweise festgehalten: "Der erbl. Alleinerbe nimmt den überschuldeten Erbwunsch unter folgenden Voraussetzungen zur Kenntnis bzw. an: Die Gläubiger, incl…
…und Verkehrsteuern Wien sämtlichen Erwerbern für ihren jeweiligen Erwerb die Erbschaftssteuer vorgeschrieben. Der Bescheid an den T. Hospital Trust wurde an die Partner der Anwaltskanzlei M&M zugestellt. Diese waren Testamentsvollstrecker, aber nicht Bevollmächtigte des T. Hospital Trust, was sie in ihrer Eingabe vom 4…
…Oktober 1993 wurden die Erbserklärungen vom Gericht angenommen, der Erbrechtsausweis als erbracht angesehen und RA Dr. P, der Testamentsvollstrecker und Erbenmachthaber, vom Abhandlungsgericht gemäß § 145 AußerStrG iVm § 810 ABGB mit der Verwaltung des Nachlasses betraut. Bereits im September und Anfang November 1993 kam es zum…
…Mit Beschluss vom 11. Oktober 1993 wurden die Erbserklärungen vom Gericht angenommen, der Erbrechtsausweis als erbracht angesehen und RA E, der Testamentsvollstrecker und Erbenmachthaber, vom Abhandlungsgericht gemäß § 145 AußerStrG iVm § 810 ABGB mit der Verwaltung des Nachlasses betraut. Bereits im September und Anfang November 1993…
…und Frau V.P., alle wohnhaft in Bulgarien, wurden je ein Bargeldbetrag von 400.000,00 S bar und abzugsfrei als Sublegat bestimmt. Zum Testamentsvollstrecker wurde Herr Dr. K.R. berufen, dem es insbesondere obliegt die Verfügung über die Auszahlung der Sublegate an die aus…
…und Frau V.P., alle wohnhaft in Bulgarien, wurden je ein Bargeldbetrag von 400.000,00 S bar und abzugsfrei als Sublegat bestimmt. Zum Testamentsvollstrecker wurde Herr Dr. K.R. berufen, dem es insbesondere obliegt die Verfügung über die Auszahlung der Sublegate an die aus…
…und Frau V.P., alle wohnhaft in Bulgarien, wurden je ein Bargeldbetrag von 400.000,00 S bar und abzugsfrei als Sublegat bestimmt. Zum Testamentsvollstrecker wurde Herr Dr. K.R. berufen, dem es insbesondere obliegt die Verfügung über die Auszahlung der Sublegate an die aus…
…mit der Räumung des Geschäftslokales und der Wohnung, in welche Mietrechte der Erbe nicht eingetreten sei. Auch für die Verlassenschaftsaufwendungen des Notars und des Testamentsvollstreckers gelte der Grundsatz diese Beträge als Passiven zu behandeln und es sei nicht einzusehen, wieso hier eine Differenzierung durchgeführt werde…
…die Medienberichte der letzten Jahre) gewesen ist. Da aber der die Genannte vertretende deutsche Testamentsvollstrecker - für den Fall einer geplanten Steuervermeidung wohl taktisch äußerst unklug - die österreichische Abgabenbehörde selbst auf den Vorgang erst aufmerksam gemacht hat (siehe unten), ist im Zweifel zugunsten für die Beschuldigte…
…vgl. VwGH 25.6.1992, 91/16/0045). Haben Erben, gesetzliche Vertreter oder Bevollmächtigte der Erben, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger oder Nachlaßverwalter den Nachlass oder Teile desselben vor der Berichtigung oder Sicherstellung der Steuer anderen Personen ausgehändigt, so haften auf Grund des Abs. 4 leg.cit. diese…
…einem bestimmten freien Beruf nicht vorbehalten sind oder ihn nicht in besonderer Weise charakterisieren. Als berufsuntypisch wird beispielsweise die Tätigkeit eines Wirtschaftstreuhänders im Rahmen der Vermögensverwaltung angesehen und Tätigkeiten eines Rechtsanwalts als Treuhänder, Testamentsvollstrecker, Masseverwalter oder Liquidator (Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer - UStG 1994…
…Die Bw. wurde durch Bezahlung des Seniorenheimes usw. "abgefertigt". 2.2.) Bereicherungsabsicht des Erblassers? Der Parteienvertreter wurde im Testament als Testamentsvollstrecker genannt, da die Familien langjährig seit Generationen in geschäftsfreundlicher Beziehung stehen. Anlässlich eines Gesprächs mit seinem Vater teilte dieser dem Parteienvertreter mit, dass er…
…Daten über die Erblasserin verfügbar. Die Testamentserrichtung erfolgte in N. Die Hinterlegung des Testaments erfolgte beim Amtsgericht N. Als Testamentsvollstrecker wurde eine in Deutschland ansässige Person gewählt. Die Erblasserin ist in N verstorben. Daraus folgt, dass gemäß Art 5 Z. 2 DBA das Besteuerungsrecht hier…
…Die Bw. wurde durch Bezahlung des Seniorenheimes usw. "abgefertigt". 2.2.) Bereicherungsabsicht des Erblassers? Der Parteienvertreter wurde im Testament als Testamentsvollstrecker genannt, da die Familien langjährig seit Generationen in geschäftsfreundlicher Beziehung stehen. Anlässlich eines Gesprächs mit seinem Vater teilte dieser dem Parteienvertreter mit, dass er…
…Vermächtnisnehmer. Zur Durchsetzung der Auflage sind aktiv legitimiert die Auflageberechtigten, das sind zunächst ein vom Erblasser ernannter Testamentsvollstrecker, sodann die Erben als Gesamtrechtsnachfolger. Bezogen auf den zu beurteilenden Fall bedeuten diese rechtlichen Ausführungen folgendes: Aus dem Inhalt des vorstehend angeführten Kodizills geht eindeutig hervor, dass…
…Der Text dieser Norm lautet: "Haben Erben, gesetzliche Vertreter oder Bevollmächtigte der Erben, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger oder Nachlassverwalter den Nachlass oder Teile desselben vor der Berichtigung oder Sicherstellung der Steuer anderen Personen ausgehändigt, so haften diese Personen in Höhe des aus der Erbschaft Empfangenen persönlich für…
…Depot bei der Y. verwahrt wurde - nach dem Tode von Frau H. wurde die Y. vom zuständigen Gericht zum Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter eingesetzt - die Y. war allein verfügungsberechtigt über das US-Nachlassvermögen, sodass die Erbinnen keinen Zugriff darauf hatten - die Y. ließ die Nachlassverwaltungstätigkeit vorwiegend…
…Depot bei der Y. verwahrt wurde - nach dem Tode von Frau H. wurde die Y. vom zuständigen Gericht zum Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter eingesetzt - die Y. war allein verfügungsberechtigt über das US-Nachlassvermögen, sodass die Erbinnen keinen Zugriff darauf hatten - die Y. ließ die Nachlassverwaltungstätigkeit vorwiegend…
…der Testamentsform; sie kann testamentarisch oder kodizilarisch angeordnet werden, beschwert ist der Erbe oder ein Vermächtnisnehmer. Zur Durchsetzung der Auflage sind aktiv legitimiert die Auflageberechtigten, das sind zunächst ein vom Erblasser ernannter Testamentsvollstrecker, sodann die Erben als Gesamtrechtsnachfolger (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts…