…3 GrEStG 1987, BGBl. Nr. 309/1987 ist bei einem Tauschvertrag, der für jeden Vertragsteil den Anspruch auf Übereignung eines Grundstückes begründet, die Steuer sowohl vom Werte der Leistung des einen als auch vom Werte der Leistung des anderen Vertragsteiles zu berechnen. Beim Grundstückstausch liegen…
…den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 13. Februar 2006 betreffend Grunderwerbsteuer (Tausch mit Agrargemeinschaft) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In dem am 18. Jänner 2006 errichteten "Übereignungs- und Ring-Tauschvertrag", abgeschlossen zwischen den EhegattenB, E (= Berufungswerber…
…den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 13. Februar 2006 betreffend Grunderwerbsteuer (Tausch mit Gemeinde) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In dem am 18. Jänner 2006 errichteten "Übereignungs- und Ring-Tauschvertrag", abgeschlossen zwischen den EhegattenB, E (= Berufungswerber…
…vom 31. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 16. Mai 2007 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Mai 2007 langte eine als "Tauschvertrag" überschriebene Urkunde beim zuständigen Finanzamt ein. Dem Inhalt dieses mit 28. Dezember 2006 datierten…
…2.636,59 fest, mit der Begründung dass beim Tauschvertrag die Grunderwerbsteuer vom gemeinen Wert des (für das erworbene Grundstück) hingegebenen Tauschgrundstückes zuzüglich einer allfällig geleisteten Aufzahlung zu berechnen sei. In der Berufung vom 26.2.2008 brachte der Bw vor, dass nicht ersichtlich sei…
…2, vom 10. Jänner 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 9. Dezember 2008 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe JB und die A haben mit Tauschvertrag vom 14. März 2007 Grundstücke getauscht. Gemäß Punkt III…
…Schruns, Gerichtsweg 2, vom 29. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 1. September 2008 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe JB und die A haben mit Tauschvertrag vom 14. März 2007 Grundstücke getauscht. Gemäß Punkt III. F. dieses…
…1 Z 2 GrEStG ist die Gegenleistung bei einem Tausch die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles einschließlich einer vereinbarten zusätzlichen Leistung. Bei Tauschverträgen über Grundstücke bildet der Verkehrswert des jeweils hingegebenen Grundstückes als Tauschleistung Teil der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer (VwGH 25.10.2006…
…1 Z 2 GrEStG ist die Gegenleistung bei einem Tausch die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles einschließlich einer vereinbarten zusätzlichen Leistung. Bei Tauschverträgen über Grundstücke bildet der Verkehrswert des jeweils hingegebenen Grundstückes als Tauschleistung Teil der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer (VwGH 25.10.2006…
…die Vertragsparteien hinsichtlich der obzitierten Grundstücke bzw. Teilflächen die Vertragsannahme. Mit Rücksicht auf die Gleichwertigkeit der Tauschobjekte - trotz verschiedenen Ausmaßes - ist beiderseits keine wie immer geartete Aufzahlung zu erbringen. (2) Der Tauschvertrag vom 20.05.2005 wird hinsichtlich der Punkte "I". und "II." abgeändert wie…
…die Vertragsparteien hinsichtlich der obzitierten Grundstücke bzw. Teilflächen die Vertragsannahme. Mit Rücksicht auf die Gleichwertigkeit der Tauschobjekte - trotz verschiedenen Ausmaßes - ist beiderseits keine wie immer geartete Aufzahlung zu erbringen. (2) Der Tauschvertrag vom 20.05.2005 wird hinsichtlich der Punkte "I". und "II." abgeändert wie…
…in Höhe von (geschätzt) € 38.000 die 3,5%ige Grunderwerbsteuer im Betrag von € 1.330 vorgeschrieben und in der Begründung ausgeführt: Beim Tauschvertrag ist die Grunderwerbsteuer vom gemeinen Wert des (für das erworbene Grundstück) hingegebenen Tauschgrundstückes zuzüglich einer allfälligen Aufzahlung zu berechnen…
…in Höhe von (geschätzt) € 51.000 die 3,5%ige Grunderwerbsteuer im Betrag von € 1.785 vorgeschrieben und in der Begründung ausgeführt: Beim Tauschvertrag ist die Grunderwerbsteuer vom gemeinen Wert des (für das erworbene Grundstück) hingegebenen Tauschgrundstückes zuzüglich einer allfälligen Aufzahlung zu berechnen…
…in Höhe von (geschätzt) € 82.000 die 3,5%ige Grunderwerbsteuer im Betrag von € 2.870 vorgeschrieben und in der Begründung ausgeführt: Beim Tauschvertrag ist die Grunderwerbsteuer vom gemeinen Wert des (für das erworbene Grundstück) hingegebenen Tauschgrundstückes zuzüglich einer allfälligen Aufzahlung zu berechnen…
…a) ad) des Vergleiches) begründet worden. Es habe keine Eigentumsübertragung, keine Eigentumsverschiebung wie auch keine Ausgleichszahlungen gegeben. Es sei daher rechtsirrig von einer Tauschleistung ausgegangen worden, obwohl kein Tauschvertrag gem. § 1045 ABGB bzw. keine wechselseitige Übertragung von Sachwerten im Rahmen eines entgeltlichen, formfreien Konsensualvertrages vorliege…
…a) ad) des Vergleiches) begründet worden. Es habe keine Eigentumsübertragung, keine Eigentumsverschiebung wie auch keine Ausgleichszahlungen gegeben. Es sei daher rechtsirrig von einer Tauschleistung ausgegangen worden, obwohl kein Tauschvertrag gem. § 1045 ABGB bzw. keine wechselseitige Übertragung von Sachwerten im Rahmen eines entgeltlichen, formfreien Konsensualvertrages vorliege…
…a) ad) des Vergleiches) begründet worden. Es habe keine Eigentumsübertragung, keine Eigentumsverschiebung wie auch keine Ausgleichszahlungen gegeben. Es sei daher rechtsirrig von einer Tauschleistung ausgegangen worden, obwohl kein Tauschvertrag gem. § 1045 ABGB bzw. keine wechselseitige Übertragung von Sachwerten im Rahmen eines entgeltlichen, formfreien Konsensualvertrages vorliege…
…Berufung der Abgabenbehörde II. Instanz zur Entscheidung vorzulegen. Über die Berufung wurde erwogen: Zu den anderen Rechtsgeschäften im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 zählt der Tauschvertrag. Die Bw ist ein Versicherungsträger im Sinne des § 25 ASVG. § 110 Abs. 1 Z 2…
…vom 31. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 16. Mai 2007 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Mai 2007 langte eine als "Tauschvertrag" überschriebene Urkunde beim zuständigen Finanzamt ein. Dem Inhalt dieses mit 28. Dezember 2006 datierten…
…wurden. Gegen diese Bescheide erhoben die Berufungswerber die Berufung mit der Begründung, dass mit dem Realteilungsvertrag das bestehende Miteigentum zwischen den Berufungswerbern aufgeteilt worden sei und kein - wie vom Finanzamt beurteilt - Tauschvertrag vorliege. Tatsächlich unterliege lediglich die Ausgleichszahlung der Steuer und nicht die Liegenschaftshälften selbst…