…Worten: Tauscht jemand einen Miteigentumsanteil weg, behält aber das uneingeschränkte Nutzungsrecht zurück, dann wirkt sich dies auf den Wert der Tauschleistung mindernd aus. In einem solchen Sonderfall entspricht der abgetauschte Miteigentumsanteil wertmäßig nicht dem Anteil am Verkehrswert des bebauten Grundstücks. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird…
…Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 39 zu § 4 GrEStG mit weiteren Judikaturverweisen). Wenn beim Tausch von Grundstücken - etwa bei nicht gleichwertigen Grundstücken - eine zusätzliche Leistung eines Vertragsteiles (Tauschaufgabe) erbracht wird, so besteht, weil die Steuer nach § 4 Abs. 3 GrEStG vom Wert der…
…ist ein Tausch von Liegenschaftsanteilen ohne Aufzahlung durch einen der Vertragspartner. Der Tausch von Grundstücken ist auch dann Anschaffung bzw. Veräußerung im Sinne des § 30 Abs. 1 Z 1 lit. a) EStG 1988, wenn die Grundstücke gleichwertig sind; ebenso der Tausch von Miteigentumsanteilen an Grundstücken…
…Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 39 zu § 4 GrEStG mit weiteren Judikaturverweisen). Wenn beim Tausch von Grundstücken - etwa bei nicht gleichwertigen Grundstücken - eine zusätzliche Leistung eines Vertragsteiles (Tauschaufgabe) erbracht wird, so besteht, weil die Steuer nach § 4 Abs. 3 GrEStG vom Wert der…
…liegt ein Austausch von Miteigentumsanteilen an verschiedenen wirtschaftlichen Einheiten vor. Demgegenüber kommt eine steuerliche Begünstigung nach § 3 Abs. 2 GrEStG (wie vom Finanzamt angesprochen) nicht in Betracht, weil keine "Realteilung" vorliegt. Bei der (echten) Realteilung werden zum Unterschied vom Tausch nicht Grundstücke verschiedener wirtschaftlicher Einheiten…
…liegt ein Austausch von Miteigentumsanteilen an verschiedenen wirtschaftlichen Einheiten vor. Demgegenüber kommt eine steuerliche Begünstigung nach § 3 Abs. 2 GrEStG (wie vom Finanzamt angesprochen) nicht in Betracht, weil keine "Realteilung" vorliegt. Bei der (echten) Realteilung werden zum Unterschied vom Tausch nicht Grundstücke verschiedener wirtschaftlicher Einheiten…
…S.P einerseits und W.S. andererseits bezüglich der Autoabstellplätze AAP 6 und AAP 12 getroffenen Regelungen ein Tauschvertrag (Verpflichtungsgeschäft) vereinbart und damit der Tatbestand des Erwerbsvorganges Grundstückstausch (Tausch von Tiefgaragenabstellplätzen) verwirklicht wurde. An Sachverhalt war unbedenklich davon auszugehen, dass die Eheleute B.S.P…
…P. einerseits und W.S. andererseits bezüglich der Autoabstellplätze AAP 6 und AAP 12 getroffenen Regelungen ein Tauschvertrag (Verpflichtungsgeschäft) vereinbart und damit der Tatbestand des Erwerbsvorganges Grundstückstausch (Tausch von Tiefgaragenabstellplätzen) verwirklicht wurde. An Sachverhalt war unbedenklich davon auszugehen, dass die Eheleute B.S.P. und…
…0112). Bei einem Tausch von Anteilen an Grundstücken liegen also jeweils zwei der Grunderwerbsteuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor (VwGH 20.08.1996, 96/16/0133). Gemäß § 4 Abs. 3 GrEStG ist bei einem Tauschvertrag, der für jeden Vertragsteil den Anspruch auf Übereignung eines Grundstückes begründet, die…
…wäre für den Tausch von Grundstücken sinnlos, wenn beim Tausch die Steuer nicht vom Wert der Gegenleistung zu berechnen wäre. Zudem nimmt auch ihr Wortlaut "die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles einschließlich einer vereinbarten zusätzlichen Leistung" geradezu darauf Bedacht, dass die getauschten Grundstücke nicht gleichwertig sind…
…einem Tausch von Anteilen an Grundstücken liegen also bei den jeweiligen Tauschpartnern jeweils zwei der Grunderwerbsteuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor (VwGH 20.8.1996, 96/16/0133; VwGH 30.4.1999, 99/16/0111, 0112). Damit handelt es sich um einen neuerlichen Erwerbsvorgang und kann von…
…einem Tausch von Anteilen an Grundstücken liegen also bei den jeweiligen Tauschpartnern jeweils zwei der Grunderwerbsteuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor (VwGH 20.8.1996, 96/16/0133; VwGH 30.4.1999, 99/16/0111, 0112). Damit handelt es sich um einen neuerlichen Erwerbsvorgang und kann von…
…kurz zuvor am 5. Juli 2005 von Grünland in Wohngebiet umgewidmet worden ist. Die Grundfläche der Liegenschaft des Bw und seiner Gattin wiederum liegt nunmehr zur Hälfte im Wohngebiet. Im verfahrensgegenständlichen Tauschvertrag ist die Willenseinigung somit über einen Tausch von Grundstücken erfolgt, welche nach der…
…folgender Begründung: Die von den Vertragsparteien vorgenommene Bewertung habe im Hinblick auf die Lage, Wegelosigkeit und Ausgestaltung der Tauschgrundstücke dem damaligen Verkehrswert entsprochen. Der gemeine Wert sei zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses festzulegen. Eine allfällige Aufwertung des Grundstückes durch den zu erfolgenden Tausch spiele keine Rolle…
…verfahrensgegenständlichen Tauschvertrag eine Willenseinigung über einen Abtausch von Grundstücken erfolgte, welche zum Zeitpunkt der Unterfertigung des Tauschvertrages, in die Planung eines Feriendorfes samt Golfplatz einbezogen waren ... Im Übrigen haben die Vertragsparteien festgeschrieben, dass Leistung und Gegenleistung von Tausch A und Tausch B vollständig gleichwertig sind. …
…0112). Bei einem Tausch von Anteilen an Grundstücken liegen also jeweils zwei der Grunderwerbsteuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor (VwGH 20.08.1996, 96/16/0133). Gemäß § 4 Abs. 3 GrEStG ist bei einem Tauschvertrag, der für jeden Vertragsteil den Anspruch auf Übereignung eines Grundstückes begründet, die…
…einem Tausch von Anteilen an Grundstücken liegen also bei den jeweiligen Tauschpartnern jeweils zwei der Grunderwerbsteuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor (VwGH 20.8.1996, 96/16/0133; VwGH 30.4.1999, 99/16/0111, 0112). Damit handelt es sich um einen neuerlichen Erwerbsvorgang und kann von…
…wäre für den Tausch von Grundstücken sinnlos, wenn beim Tausch die Steuer nicht vom Wert der Gegenleistung zu berechnen wäre. Zudem nimmt auch ihr Wortlaut "die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles einschließlich einer vereinbarten zusätzlichen Leistung" geradezu darauf Bedacht, dass die getauschten Grundstücke nicht gleichwertig sind…
…wäre für den Tausch von Grundstücken sinnlos, wenn beim Tausch die Steuer nicht vom Wert der Gegenleistung zu berechnen wäre. Zudem nimmt auch ihr Wortlaut "die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles einschließlich einer vereinbarten zusätzlichen Leistung" geradezu darauf Bedacht, dass die getauschten Grundstücke nicht gleichwertig sind…
…S.P einerseits und W.S. andererseits bezüglich der Autoabstellplätze AAP 6 und AAP 12 getroffenen Regelungen ein Tauschvertrag (Verpflichtungsgeschäft) vereinbart und damit der Tatbestand des Erwerbsvorganges Grundstückstausch (Tausch von Tiefgaragenabstellplätzen) verwirklicht wurde. An Sachverhalt war unbedenklich davon auszugehen, dass die Eheleute B.S.P…