…Worten: Tauscht jemand einen Miteigentumsanteil weg, behält aber das uneingeschränkte Nutzungsrecht zurück, dann wirkt sich dies auf den Wert der Tauschleistung mindernd aus. In einem solchen Sonderfall entspricht der abgetauschte Miteigentumsanteil wertmäßig nicht dem Anteil am Verkehrswert des bebauten Grundstücks. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird…
…daher eine Sacheinlage von Kapitalvermögen, dessen Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital iSd § 27 Abs. 2 EStG 1988 darstellen, zur Realisierung und Versteuerung der darin enthaltenen stillen Reserven. Ebenso stellt eine Sacheinlage von Grundstücken iSd § 30 Abs. 1 EStG 1988 einen Tausch dar und…
…Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 39 zu § 4 GrEStG mit weiteren Judikaturverweisen). Wenn beim Tausch von Grundstücken - etwa bei nicht gleichwertigen Grundstücken - eine zusätzliche Leistung eines Vertragsteiles (Tauschaufgabe) erbracht wird, so besteht, weil die Steuer nach § 4 Abs. 3 GrEStG vom Wert der…
…ist ein Tausch von Liegenschaftsanteilen ohne Aufzahlung durch einen der Vertragspartner. Der Tausch von Grundstücken ist auch dann Anschaffung bzw. Veräußerung im Sinne des § 30 Abs. 1 Z 1 lit. a) EStG 1988, wenn die Grundstücke gleichwertig sind; ebenso der Tausch von Miteigentumsanteilen an Grundstücken…
…Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 39 zu § 4 GrEStG mit weiteren Judikaturverweisen). Wenn beim Tausch von Grundstücken - etwa bei nicht gleichwertigen Grundstücken - eine zusätzliche Leistung eines Vertragsteiles (Tauschaufgabe) erbracht wird, so besteht, weil die Steuer nach § 4 Abs. 3 GrEStG vom Wert der…
…liegt ein Austausch von Miteigentumsanteilen an verschiedenen wirtschaftlichen Einheiten vor. Demgegenüber kommt eine steuerliche Begünstigung nach § 3 Abs. 2 GrEStG (wie vom Finanzamt angesprochen) nicht in Betracht, weil keine "Realteilung" vorliegt. Bei der (echten) Realteilung werden zum Unterschied vom Tausch nicht Grundstücke verschiedener wirtschaftlicher Einheiten…
…liegt ein Austausch von Miteigentumsanteilen an verschiedenen wirtschaftlichen Einheiten vor. Demgegenüber kommt eine steuerliche Begünstigung nach § 3 Abs. 2 GrEStG (wie vom Finanzamt angesprochen) nicht in Betracht, weil keine "Realteilung" vorliegt. Bei der (echten) Realteilung werden zum Unterschied vom Tausch nicht Grundstücke verschiedener wirtschaftlicher Einheiten…
…S.P einerseits und W.S. andererseits bezüglich der Autoabstellplätze AAP 6 und AAP 12 getroffenen Regelungen ein Tauschvertrag (Verpflichtungsgeschäft) vereinbart und damit der Tatbestand des Erwerbsvorganges Grundstückstausch (Tausch von Tiefgaragenabstellplätzen) verwirklicht wurde. An Sachverhalt war unbedenklich davon auszugehen, dass die Eheleute B.S.P…
…P. einerseits und W.S. andererseits bezüglich der Autoabstellplätze AAP 6 und AAP 12 getroffenen Regelungen ein Tauschvertrag (Verpflichtungsgeschäft) vereinbart und damit der Tatbestand des Erwerbsvorganges Grundstückstausch (Tausch von Tiefgaragenabstellplätzen) verwirklicht wurde. An Sachverhalt war unbedenklich davon auszugehen, dass die Eheleute B.S.P. und…
…Bescheid vom 25.10.2018 besteht daher zu Recht. Abschließend ist zum Beschwerdevorbringen des Bf, "…bei einer Sacheinlage von Grundstücken in eine bereits bestehende Gesellschaft ohne Kapitalerhöhung gäbe es keine Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinn, für den Bereich der Einkommensteuer könnte nichts Anderes gelten…"…
…0112). Bei einem Tausch von Anteilen an Grundstücken liegen also jeweils zwei der Grunderwerbsteuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor (VwGH 20.08.1996, 96/16/0133). Gemäß § 4 Abs. 3 GrEStG ist bei einem Tauschvertrag, der für jeden Vertragsteil den Anspruch auf Übereignung eines Grundstückes begründet, die…
…wäre für den Tausch von Grundstücken sinnlos, wenn beim Tausch die Steuer nicht vom Wert der Gegenleistung zu berechnen wäre. Zudem nimmt auch ihr Wortlaut "die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles einschließlich einer vereinbarten zusätzlichen Leistung" geradezu darauf Bedacht, dass die getauschten Grundstücke nicht gleichwertig sind…
…durch den Teilungsplan geschaffene Neuaufteilung dieser Annahme entsprechend als Tausch von Miteigentumsanteilen qualifiziert, der als ein einheitlicher Erwerbsvorgang der Grunderwerbsteuer unterworfen wurde. Als Bemessungsgrundlage wurde dabei der Wert aller von der beschwerdeführenden Gemeinde im Gegenzug für die Miteigentumsanteile an den neugebildeten Grundstücken aufgegebenen Trennstücke bzw…
…Bescheid vom 25.10.2018 besteht daher zu Recht. Abschließend ist zum Beschwerdevorbringen der Bf, "…bei einer Sacheinlage von Grundstücken in eine bereits bestehende Gesellschaft ohne Kapitalerhöhung gäbe es keine Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinn, für den Bereich der Einkommensteuer könnte nichts Anderes gelten…"…
…Umgründungssteuergesetz dies vorsieht. Die Einbringung von (Teil)Betrieben, Mitunternehmer- und Kapitalanteilen im Sinne des § 12 Abs. 2 des Umgründungssteuergesetzes ist auf den nach dem Umgründungssteuergesetz maßgeblichen Einbringungsstichtag zu beziehen. § 6 Zif 5 lib EStG: Einlagen sind wie folgt zu bewerten: Grundstücke im Sinne des § 30…
…Einkommensteuer 2017 und wurde daher unter Einbeziehung von Einkünften aus Kapitalvermögen die Einkommensteuer für das Jahr 2017 mit gesamt EUR 35.166,00 neu festgesetzt. Dazu führte die Abgabenbehörde aus, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um einen Tausch Grundstück gegen Grundstück gehandelt hat…
…einem Tausch von Anteilen an Grundstücken liegen also bei den jeweiligen Tauschpartnern jeweils zwei der Grunderwerbsteuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor (VwGH 20.8.1996, 96/16/0133; VwGH 30.4.1999, 99/16/0111, 0112). Damit handelt es sich um einen neuerlichen Erwerbsvorgang und kann von…
…einem Tausch von Anteilen an Grundstücken liegen also bei den jeweiligen Tauschpartnern jeweils zwei der Grunderwerbsteuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor (VwGH 20.8.1996, 96/16/0133; VwGH 30.4.1999, 99/16/0111, 0112). Damit handelt es sich um einen neuerlichen Erwerbsvorgang und kann von…
…das am 16. Dezember 2006 protokollierte Einzelunternehmen des Beschwerdeführers an diese übertragen wurde. Gemäß dem Wortlaut des Einbringungsvertrages wurde das protokollierte Einzelunternehmen mit dem Gegenstand der gewerblichen Vermietung von Grundstücken übertragen. Die Eintragung des Einzelunternehmens wurde am 11. Dezember 2006 beim Firmenbuch beantragt, die Eintragung…
…Als - im gegenständlichen Fall leicht zu ermittelnde - Gegenleistung ist beim Tausch nicht gemäß § 4 Abs. 2 Z 1 GrEStG iVm § 6 Abs. 1 lit. b GrEStG der dreifache Einheitswert des vom Bf. erworbenen Grundstückshälfte Grundstück-1 von € 0,00 (Bescheid vom 27.01.2006)…