…und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. ..." Werbungskosten setzen nicht die Abwehr einer Gefährdung der Einkünfte voraus Der Werbungskostenbegriff ist bei allen außerbetrieblichen Einkunftsarten gleich und deckt sich im Hinblick auf den Veranlassungszusammenhang im Allgemeinen mit dem Inhalt des Betriebsausgabenbegriffs (§ 4 Abs. 4). Die…
…Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. Aufwendungen bzw. Ausgaben in Zusammenhang mit der Anschaffung eines Personen- oder Kombinationskraftwagen sind insoweit angemessen, als die Anschaffungskosten ab der Veranlagung 2002 34.00,00 € (inklusive USt und NoVA, bis einschließlich 2001: 467.000,00…
…Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. Aufwendungen für Videokamera Videokameras dienen in der Regel der privaten Lebensführung und unterliegen dem Aufteilungsverbot. Ein Betriebsausgabenabzug kommt nur dann in Betracht, wenn das Gerät ausschließlich oder nahezu ausschließlich den Zwecken der Berufsausübung dient. Aus der Bestimmung des …
…Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten." Für die Werbungskostencharakter ist grundsätzlich - ebenso wie für die Betriebsausgabeneigenschaft - nicht entscheidend, ob Aufwendungen notwendig, zweckmäßig oder üblich sind (vgl. Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1. 10…
…Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. c) Reisekosten, soweit sie nach § 4 Abs. 5 und § 16 Abs. 1 Z 9 nicht abzugsfähig sind. Im gegenständlichen Fall ist die Anerkennung von Werbungskosten…
…als sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind. Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. c) Reisekosten, soweit sie nach § 4 Abs. 5 und § 16 Abs. 1 Z 9 nicht abzugsfähig sind…
…handverzierte gewerbliche Erzeugnisse; Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke (Position 9701 der Kombinierten Nomenklatur), b) Originalstiche, -schnitte und -steindrucke (Position 9702 der Kombinierten Nomenklatur), c) Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art (Position 9703 der Kombinierten Nomenklatur), d) Tapisserien, handgewebt, nach Originalentwürfen von Künstlern, jedoch höchstens…
…lit. b EStG 1988 aus, der für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationswagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten eine Angemessenheitsprüfung vorsieht, sofern diese Wirtschaftsgüter nicht unmittelbar der Betriebsausübung dienen. Auch § 1 Abs. 2 Z 1 Liebhabereiverordnung, BGBl. 1993/33…
…Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind. Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. c) Reisekosten, soweit sie nach § 4 Abs. 5 und § 16 Abs. 1 Z 9 nicht abzugsfähig sind. Gemäß § 20 EStG 1988…
…Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten." Für den Werbungskostencharakter ist grundsätzlich - ebensowie für die Betriesausgabeneingenschaft - nicht entscheidend, ob Aufwendungen notwendig, zweckmäßig oder üblich sind (vgl. Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1.10.2008], …
…als das billigste denkbare Schreibwerkzeug aufweisen. Zur repräsentativen Mitveranlassung führe der UFS weiters aus: Nur die im Gesetz erschöpfend aufgezählten Wirtschaftsgüter, wie Teppiche, Tapisserien und Antiquitäten unterliegen der Angemessenheitsprüfung, wenn sie auch die private Lebensführung des Steuerpflichtigen berühren. Das bedeute, eine repräsentative Mitveranlassung der Handtasche…
…Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. Zu Recht hat das Finanzamt die Anschaffungskosten des PKWs einer Angemessenheitsprüfung unterzogen. Der Bw. meint, dass die Aufwendungen fürs ABS und ASC sowie den Gurtstraffer als Sicherheitseinrichtungen die Angemessenheitsgrenze erhöhen und folglich die Berücksichtigung einer Luxustangente…
…nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind. Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten." Die §§ 1 und 2 der PKW-Angemessenheitsverordnung, BGBl. II 2004/466 lauten: " § 1. Aufwendungen oder Ausgaben im Zusammenhang mit…
…Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. c) Reisekosten, soweit sie nach § 4 Abs. 5 und § 16 Abs. 1 Z 9 nicht abzugsfähig sind. d) Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband…
…Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. c) Reisekosten, soweit sie nach § 4 Abs. 5 und § 16 Abs. 1 Z 9 nicht abzugsfähig sind. d) Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband…
…Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten." Für den Werbungskostencharakter ist grundsätzlich - ebenso wie für die Betriebsausgabeneigenschaft - nicht entscheidend, ob Aufwendungen notwendig, zweckmäßig oder üblich sind (vgl. Atzmüller/Lattner in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1. 10…
…Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. Kfz-Kosten (E 1997-2001): Der Bw. hatte im berufungsgegenständlichen Zeitraum zwei Pkws (Honda bzw. BMW, Porsche) in seinem Betriebsvermögen, von denen er jeweils einen Privatanteil von 20 % ausgeschieden hat. Er hat…
…für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. Z 2 lit a leg. cit. schließt Aufwendungen, die in typisierender Betrachtungsweise der Privatsphäre zuzuordnen sind, von der Abzugsfähigkeit aus, auch wenn sie im Einzelfall betrieblich/beruflich …
…Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. Für die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen gilt bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Folgendes (Erkenntnis des VwGH 22.11.2006, 2004/15/0121): Soweit ein hinreichender wirtschaftlicher Zusammenhang mit Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung besteht, sind Schuldzinsen auch bei dieser…
…Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind. Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. c) Reisekosten, soweit sie nach § 4 Abs. 5 und § 16 Abs. 1 Z 9 nicht abzugsfähig sind. Die Bw. machen geltend…