…bereits bestehenden Privatstiftung (der Bw.) Aktien unentgeltlich zugewendet werden, liegt ein schenkungssteuerpflichtiger Vorgang vor, bei welchem die Aktien zum Stichtag (= Tag der Ausführung der Zuwendung) zu bewerten sind. Für Aktien, die im Inland einen Kurswert haben, ist dieser Wert der Besteuerung zu Grunde zu…
…der Nahebeziehung auf einen (zumindest bedingten) Bereicherungswillen des Verkäufer schließen konnte. Nun entsteht die Steuerschuld gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 bei Schenkungen unter Lebenden jedoch erst mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung; Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes gilt eine Schenkung an dem Tag…
…aus dem Grund, da diese Zuwendung nach mehr als 2 Jahren ab der Eheschließung erfolgten (selbst wenn Tag der Eheschließung der 24.5.1996 gewesen wäre), nicht mehr als anlassgegeben beurteilt werden. Hinsichtlich der monatlich zugewendeten Beträge wird aber seitens des Bw. immer wieder deren…
…ihren Lebzeiten wohl nicht mehr zurückzahlen wird. Erfüllten die (im Zuge einer Betriebsprüfung behaupteten) Darlehensverträge zwischen der Bw. und ihrem Sohn P.S. nicht die für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen festgelegten Anforderungen und sind die für das Vorliegen einer freigebigen Zuwendung iSd …
…Maßgabe der Bestimmung des § 23 Abs.3 BAO zu beurteilen ist. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs.1 ErbStG (Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955) gilt als Schenkung im Sinne des Gesetzes 1. jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes 2. jede andere freigiebige Zuwendung…
…für die Berufungsentscheidung maßgebliche, dort dargelegte Rechtsanschauung gebunden.(§ 298 Abs.3 BAO) Eine Schenkung gilt an dem Tag als ausgeführt, an dem die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten tatsächlich eintritt und der Beschenkte in den Besitz des Geschenkes kommt. (z.B. VwGH 3.10.1996…
…schließen, dass erst zu diesem Zeitpunkt, dem Tag der Vertragsunterfertigung, über die vereinbarte Gegenleistung hinaus eine Schenkung zu Stande gekommen ist und die Bereicherung eingetreten ist. Die Argumentation, dass der Bw. im Dezember 2000 an einer übergebenen Liegenschaft behördlich gemeldet war und dort wohnte, ist…
…1 Z. 2 ErbStG entsteht bei Schenkungen unter Lebenden die Steuerschuld (erst) mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Laut Übergabsvertrag und Pflichtteilsverzichtsvertrag tritt der Bw. am heutigen Tage in den faktischen Besitz und Genuss des Übergabsobjektes und trägt vom selben Zeitpunkt angefangen die davon…
…für Bauwesen über die Ermittlung des Verkehrswertes der Liegenschaft EZ 268, Radetzkystraße 12, Top 1, Top 2, Top 3, Top 5, Top 6, Top 7, KG Kl. 00 (8. Bezirk), Bezirksgericht Kl. . Als Bewertungsstichtag ist der 15. Jänner 2001 (Tag der Befundaufnahme) im Gutachten angeführt…
…2008 oder, wie im Nachtrag abgeändert, erst am Tag der Unterfertigung des Schenkungsvertrages, dem 22. 9. 2008 beabsichtigt haben. Gemäß § 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955 entsteht die Steuerschuld bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Die allgemeinen Auslegungsregeln der §§…
…2008 oder, wie im Nachtrag abgeändert, erst am Tag der Unterfertigung des Schenkungsvertrages, dem 22. 9. 2008 beabsichtigt haben. Gemäß § 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955 entsteht die Steuerschuld bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Die allgemeinen Auslegungsregeln der §§…
…Laut § 17 Abs. 3 Zustellgesetz gilt ein hinterlegtes Schriftstück mit dem ersten Tag der Hinterlegung als zugestellt. Die dreiwöchige Frist, die der Berufungswerberin zur Beantwortung eingeräumt wurde, lief somit am 6.4.2012 ab. Eine Antwort langte trotz über den Fristablauf hinausgehenden Zuwartens nicht ein…
…der Zuwendung. Für die Festsetzung der Schenkungssteuer, und zwar auch schon für die zwecks Vorliegens einer gemischten Schenkung nötige Beantwortung der Frage, ob zwischen Leistung und Gegenleistung ein Missverhältnis vorliegt oder nicht, sind aufgrund des § 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG die Verhältnisse am Tag…
…als Tag des Übergangs des Wohnungsgebrauchsrechtes der Tag der Vertragsunterfertigung vereinbart. Die Zuwendung wurde also bereits am Tag der Vertragsunterzeichnung ausgeführt. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Bw. das Wohnungsgebrauchsrecht tatsächlich erhalten. Auf eine allfällige Einverleibung dieses Rechtes im Grundbuch kommt es für die Entstehung der…
…Ableben der gemeinsamen Mutter zur Auszahlung fällig, frühestens aber zwanzig Jahre nach Unterfertigung dieses Schenkungsvertrages. Das bedeutet, dass - sollte Frau GESCHENKGEBERIN vor dem Ablauf von zwanzig Jahren nach Unterfertigung dieses Schenkungsvertrages sterben, Sohn-A verpflichtet ist, seinen Brüdern die Ausgleichsbeträge an jenem Tag, der zwanzig…
…Ableben der gemeinsamen Mutter zur Auszahlung fällig, frühestens aber zwanzig Jahre nach Unterfertigung dieses Schenkungsvertrages. Das bedeutet, dass - sollte Frau GESCHENKGEBERIN vor dem Ablauf von zwanzig Jahren nach Unterfertigung dieses Schenkungsvertrages sterben, Sohn-A verpflichtet ist, seinen Brüdern die Ausgleichsbeträge an jenem Tag, der zwanzig…
…unterliegen der Steuer nach diesem Bundesgesetz Schenkungen unter Lebenden. Gemäß § 3 Abs.1 ErbStG gilt als Schenkung im Sinne dieses Gesetzes jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechtes (Z1) und jede andere freigiebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden…
…wird für den unentgeltlichen Teil Schenkungssteuer, für den entgeltlichen Teil Grunderwerbsteuer erhoben. Stehen einem Geschenknehmer bei der Zuwendung eines Gegenstandes mehrere Geschenkgeber gegenüber, sind so viele selbständige Steuervorgänge gegeben, wie Geschenkgeber vorhanden sind. Demgemäß beinhaltet der zugrunde liegende Übergabsvertrag vom 16. Dezember 2004 zwei Erwerbsvorgänge…
…Zuwendung entstehe. Laut Punkt IV. des Übergabsvertrages sei die Übergabe und Übernahme der vertragsgegenständlichen Liegenschaften mit Vertragsunterfertigung am 19. Dezember 2003 erfolgt. Die Steuerschuld sei somit am 19. Dezember 2003 entstanden. Laut Berufung sei im Nachtrag vom 18. Juni 2004 der Übergabestichtag auf den Tag…
…handelt es sich um eine zivilrechtliche Maßnahme, die nicht maßgeblich für steuerlich relevante Rechtsverhältnisse ist, da W.T. als Sicherungsgegner am Tag der Erlassung dieses Sicherungsbotes, das war der 31. März 2003, jedenfalls noch unumschränkt am Stiftungsvermögen berechtigt war, und ihm die Stiftung wirtschaftlich im…