…vorzuschreiben ist. Die o.a. Beträge waren die Differenzbeträge aus den für Wasserpfeifentabak anfallenden Eingangsabgabenbeträgen und den bereits für Tabakabfall entrichteten Beträgen. Gegen diesen Bescheid erhob die Bf. durch ihren Rechtsvertreter am 13.2.2007 fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung und führte darin aus, dass…
…1. geschnittener oder anders zerkleinerter, gesponnener oder in Platten gepresster Tabak, der sich ohne weitere industrielle Bearbeitung zum Rauchen eignet, oder 2. zum Rauchen geeignete und für den Einzelverkauf aufgemachte Tabakabfälle, die nicht Tabakwaren nach Abs. 1 oder Abs. 2 sind. (4) Rauchtabak ist Feinschnitt…
…oder anders zerkleinerter, gesponnener oder in Platten gepresster Tabak, der sich ohne weitere industrielle Bearbeitung zum Rauchen eignet, oder 2. zum Rauchen geeignete und für den Einzelverkauf aufgemachte Tabakabfälle, die nicht Tabakwaren nach Abs. 1 oder Abs. 2 sind. (4) Rauchtabak ist Feinschnitt, wenn mehr…
…1. geschnittener oder anders zerkleinerter, gesponnener oder in Platten gepresster Tabak, der sich ohne weitere industrielle Bearbeitung zum Rauchen eignet, oder 2. zum Rauchen geeignete und für den Einzelverkauf aufgemachte Tabakabfälle, die nicht Tabakwaren nach Abs. 1 oder Abs. 2 sind. (4) Rauchtabak ist Feinschnitt…
…1. geschnittener oder anders zerkleinerter, gesponnener oder in Platten gepresster Tabak, der sich ohne weitere industrielle Bearbeitung zum Rauchen eignet, oder 2. zum Rauchen geeignete und für den Einzelverkauf aufgemachte Tabakabfälle, die nicht Tabakwaren nach Abs. 1 oder Abs. 2 sind. (4) Rauchtabak ist Feinschnitt…
…Da von der Bf. nicht der Warenbegriff "Allgemein verarbeiteter Tabak" oder "Rauchtabak" angegeben wurde, sondern ausdrücklich Tabakabfälle erklärt wurden, die in eine andere Tarifnummer einzureihen sind, konnten die gestellten Waren nicht unter die genannte Anmeldung subsumiert werden. Die Zollschuld nach Art.201 Abs.1 Buchst…
…angeführt, dass aufgrund zollamtlicher Ermittlungen feststehe, dass die als Tabakabfall deklarierte Waren in Wahrheit unter die Warennummer 2403 1010 00 (VS Code 244) einzureihen gewesen wären. Dagegen erhob die Bf. durch ihren ausgewiesenen Rechtsvertreter fristgerecht Berufung und führte dazu im Wesentlichen nachstehendes aus: Die Bf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Dr. Zoe van der Let-Vangelatou, Rechtsanwältin, 1040 Wien, Schleifmühlgasse 5, vom 3. Dezember 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Innsbruck, vertreten durch Mag. Reinhard Bichler, vom 22. Oktober 2007, Zl. 1234, betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf, Adr, vertreten durch V., vom 15. Jänner 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Z. vom 10. Dezember 2008, Zahl xxxxxx/xxxxx/10/2007, betreffend Tabaksteuer entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Spruch der Berufungsvorentscheidung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Andreas Hartl und die weiteren Mitglieder HR Mag. Johann Kraler und HR Dr. Doris Schitter über die Beschwerde der Bfin, Adr, vom 16. Jänner 2009 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 5. Dezember 2008…
Zu den angeblichen Ausfuhren über slowenische Zollstellen hat die slowenische Generalzolldirektion dem Zollamt Frankfurt/Main am 15. Dezember 2006 mitgeteilt, dass der gegenständliche Transport und weitere Transporte (in der Anfrage wurden sowohl die Kennzeichen der LKW als auch jene der Anhänger mitgeteilt) nicht in den…