Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind den…
…des Jahres 2005 entnehmen Sie bitte den beiliegenden Änderungen des Gesamtarbeitsvertrages. Die auffallende Lohnerhöhung von Herrn M im Jahr 2005 ist auf das geänderte Tätigkeitsausmaß unseres Klienten durch die vermehrte Übernahme des Bereiches Lackiererei zurückzuführen. Herr M war jedoch seit dem Jahr 1998 immer wieder…
…Dazu ist noch zu erwähnen, dass einerseits Unterlagen, wie etwa Zeitaufzeichnungen über dieses Tätigkeitsausmaß im Arbeitszimmer trotz Aufforderung vom Bw. nicht vorliegen und andererseits der Bw. selbst eine überwiegende berufliche Nutzung des Arbeitszimmers nicht eingewendet und glaubhaft dargelegt hat. Aufgrund der obigen Ausführungen sind die…
…Entlohnung bei leitenden Angestellten üblicherweise ausschließlich nach der Arbeitszeit erfolgt, wurde von der BP nicht behauptet, die zeitliche Komponente wurde lediglich als Beurteilungsmaßstab für das mögliche Tätigkeitsausmaß herangezogen, da im Verfahren keine substanziellen Angaben gemacht wurden. Die Ermittlung der Arbeitsstunden konnte nur grob schematisch vorgenommen…
…geeignet ist, einem Fremdvergleich standzuhalten. Grundsätzlich richtet sich bei Dienstverhältnisses unter Fremden die Entlohnung nach Quantität und Qualität der Arbeitsleistung. Mangels nachgewiesenem genauem Tätigkeitsausmaß der Ehegattin für den Bw ist festzustellen, dass auf Grund dieser fehlenden Determinierung ein Fremdvergleich nur schwer möglich ist. Daher ist…
…Dr. G zur Verfügung stand (er war auch dort tätig), und 3) bei der Überprüfung des Tätigkeitsausmaßes von Frau Dr. M nur geringe Abweichungen festgestellt wurden (1993 war Dr. M zu 14 % nicht für die KG tätig - daher auch Kürzung des Werkvertragshonorars), 4) der Jahresumsatz…
…EDV-Aussstattung vorhanden war) und ein Büro auch Hr. Dr. G zur Verfügung stand (er war auch dort tätig), und 3) bei der Überprüfung des Tätigkeitsausmaßes von Frau Dr. Ma nur geringe Abweichungen festgestellt wurden (1993 war Dr. Marek zu 14 % nicht für die KG…
…EDV-Aussstattung vorhanden war) und ein Büro auch Hr. Dr. G zur Verfügung stand (er war auch dort tätig), und 3) bei der Überprüfung des Tätigkeitsausmaßes von Frau Dr. Ma nur geringe Abweichungen festgestellt wurden (1993 war Dr. Ma zu 14 % nicht für die KG…
…EDV-Aussstattung vorhanden war) und ein Büro auch Hr. Dr. G zur Verfügung stand (er war auch dort tätig), und 3) bei der Überprüfung des Tätigkeitsausmaßes von Frau Dr. Ma nur geringe Abweichungen festgestellt wurden (1993 war Dr. Ma zu 14 % nicht für die Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch StB., vom 16. Februar 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 29. Oktober 2010, 14. Dezember 2010 und 8. September 2011 betreffend Körperschaftsteuer 2006-2010 und Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer 2010 und die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des K.G., vertreten durch Mag.K.A, vom 10. November 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes St, vertreten durch E.H., vom 8. Oktober 2003 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Überlandfahrtgeschwindigkeit von 60 km/h zusammen weniger als 1 Minute dauern. So würden die 40+400+360=800 m der Punkte 1 bis 3 (Achtung: sie würden beim Routenplaner nur als 0,4 km angegeben werden!) 2 Minuten dauern, was einer Überlandgeschwindigkeit von 24 km/h…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch vt, vom 30. Juli 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes fa vom 8. Juli 2009 betreffend Einkommen- und Umsatzsteuer 2003 bis 2008 und Anspruchszinsen 2003 bis 2007 entschieden: Die angefochtenen Bescheide und die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Ralf Schatzl und die weiteren Mitglieder Mag. Erich Schwaiger, Dr. Walter Zisler und Dr. Otmar Sommerauer über die Berufung der Frau Bw., Adresse1, vertreten durch die TU Pirchner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 6020 Innsbruck, Neuhauserstraße 7…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 5. März 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 6. Februar 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 und 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch die Allgäuer & Sturm Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 6800 Feldkirch, Schloßgraben 10, vom 3. November 2006 und vom 29. Mai 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 20. September 2006 und vom 2…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., 1xxx Wien, M-Gasse, vom 20. Juni 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23, vom 17. Juni 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Schüßling, Kofler & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, gegen die Bescheide des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer 2000 und Vorauszahlungen an Einkommensteuer für das Jahr 2002 und Folgejahre vom 19. März 2002 entschieden: Die Berufung…
Laut Sachverhalt hat die Bw zum Laptop von den in § 7 Abs 3 EStG 1988 angeführten Eintragungen nicht den Anschaffungstag, nicht Name und Anschrift des Lieferanten und nicht den Tag seines Ausscheidens aus dem Betriebsvermögen (Inventar) eingetragen. Ein Wirtschaftsgut ist auch über seine vollständige Abschreibung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des D, vertreten durch C, vom 21. Mai 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch S, vom 25. April 2002 betreffend Einkommensteuer 1999 im Beisein der Schriftführerin U nach der am 28. November 2007…