Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen Herrn XY, vertreten durch P-GmbH, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 FinStrG des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom…
…geleistet noch Voranmeldungen erstattet, eine Stellungnahme dazu wieso dies unterblieben ist, liegt nicht vor. Die Selbstanzeige wurde lediglich für die N.GesmbH erstattet, eine Täternennung im Sinne des § 29 Abs.5 FinStrG wurde hinsichtlich des Bf. als Geschäftsführer dieser Gesellschaft nicht vorgenommen, daher kann der…
…L., ab 2010 gepachtet und bereits im Jahr 2009 die Voranmeldungen für das Unternehmen erstellt und die steuerlichen Verpflichtungen demnach faktisch wahrgenommen zu haben. Die Einreichung der Umsatzsteuerjahreserklärung 2009 stellt keine wirksame Selbstanzeige dar, da weder eine Täternennung im Sinne des § 29 Abs. 5 FinStrG…
…Finanzvergehens jeder in Betracht kommt, der - rechtlich oder faktisch - die Agenden eines Steuerpflichtigen wahrnimmt, war im gegenständlichen Fall die Selbstanzeige mangels expliziter Täternennung wirkungslos. In der vorliegenden Berufung wird schließlich die Auffassung vertreten, dass die in der Anfangsphase der B. GmbH aufgetretenen Nachlässigkeiten und Säumigkeiten…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen Frau M.K., vertreten durch Klosterneuburger Wirtschaftstreuhand GmbH, 3400 Klosterneuburg, Hölzlgasse 50, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 6. März 2006 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs…
…werden, dass eine Selbstanzeige für den Anzeiger selbst wirksam ist. Dies erscheint angesichts einer sich abzeichnenden Judikatur des UFS erforderlich, der die Täternennung auch für den Anzeiger selbst verlangt."). Nicht gemeint ist damit, dass auch dritte Personen automatisch privilegiert werden sollten, wie z.B. die…
…5 Die Selbstanzeige wirkt nur für den Anzeiger und für die Personen, für die sie erstattet wird. Darlegung, Offenlegung und Täternennung im Sinne der Bestimmung des § 29 FinStrG wurden erfüllt, der Selbstanzeige kommt jedoch mangels Entrichtung der geschuldeten Beträge keine strafbefreiende Wirkung zu. Im Erkenntnis…
…und Saldenlisten übergeben worden seien - davon auszugehen, dass bei Prüfungsbeginn der Schriftsatz und die Voranmeldungen in Einem übergeben wurden und die Voranmeldungen damit ergänzender Bestandteil der Selbstanzeige waren. In einem weiteren Schritt ist nach der Täternennung, der Offenlegung und Darlegung der Verfehlung die Frage der…
…die darauf entfallende Umsatzsteuer, die angefallene Zahllast und den Umstand offen gelegt, dass bisher keinerlei Vorauszahlungen entrichtet wurden. Die Voraussetzungen der Darlegung und Offenlegung sowie der Täternennung erscheinen in diesem Fall erfüllt. Anders verhält es sich jedoch mit der in Abs. 2 des § 29 FinStrG…
…Abs. 5 des § 29 FinStrG ist es zulässig für eine andere Person eine Selbstanzeige zu erstatten, demnach ist auch die Täternennung ordnungsgemäß erfolgt. Wie bereits in der Begründung zum Einleitungsbescheid rechtsrichtig ausgeführt wurde, gilt, war mit einer Verfehlung eine Abgabenverkürzung oder ein sonstiger Einnahmenausfall verbunden…
…eine Täternennung im Sinne des § 29 Abs.5 FinStrG wurde hinsichtlich des W.K. als Geschäftsführer dieser Gesellschaft nicht vorgenommen, daher kann der Selbstanzeige für ihn keine strafbefreiende Wirkung zukommen. Anders verhält es sich jedoch hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzung der Täternennung hinsichtlich des belangten…
…erstattet worden, wird als Schutzbehauptung angesehen, da ein Steuerberater wohl Wert darauf gelegt hätte - sollte er auch den finanzstrafrechtlichen Aspekt bedacht haben - alle Kriterien für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige zu erfüllen (Dokumentation der fristgerechten Offenlegung, nachweisliche Täternennung, Entrichtung). Dass diese Behauptung nicht zum Erfolg führen…
…der Gesetzgeber für die Erstattung einer Selbstanzeige gewisse Formvorschriften normiert hat, die unter anderem gemäß § 29 Abs. 5 FinStrG eine Täternennung vorsehen, für den die Selbstanzeige erstattet werden soll. Zur Aufhebung der Strafbarkeit kann eine Selbstanzeige somit nur dann führen, wenn ihr zu entnehmen ist…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen M.K., (Bf.) vertreten durch Schmitt und Schmitt Wirtschaftstreuhand GesmbH, 1030 Wien, Strohgasse 25, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs…