…eine aufrechte Inskription oder Fortsetzungsmeldung vorliegt oder nicht. Grundlage für die Beurteilung kann vielmehr nur sein, dass vor dem Auftreten der studienverhindernden Erkrankung ein Studium bzw. eine Ausbildung zielstrebig betrieben wurde und dieses Studium bzw. diese Ausbildung ehest möglich wieder fortgeführt wurde. Es war daher…
…Im Weiteren bestimmt diese Gesetzesstelle, dass die Studienzeit durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert wird, wobei eine diesbezügliche Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester bewirkt. Letztlich wird festgelegt, dass Zeiten des Mutterschutzes sowie…
…die annähernd alle Prüfungen ihres aktuellen Studienabschnittes in der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semesters erfolgreich abgelegt haben. Aufgrund der vorgelegten Mitteilung einer Studienbehinderung im Studien- und Prüfungsbetrieb (Formulare Beih 14 und Beih 14 a) von der Universität k werde für die Lehrveranstaltungen I und II…
…Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z.B. Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992…
…unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Unter "vorgesehene Studienzeit" ist jene in Semestern oder Studienjahren definierte Zeitspanne zu verstehen, die in den jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines…
… 2 Abs. 1 lit b) FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz) eine Verlängerung der vorgesehenen Studienzeit infolge einer Krankheit nur dann möglich sei, wenn die Studienbehinderung aus diesem Grund mindestens drei Monate lang pro Semester innerhalb des Vorlesungszeitraumes angedauert habe. Beim Sohn des Bw. sei bereits - infolge seiner Krankheit…
…vom 20. Februar 2003 wurde der Bw gebeten, nachzuweisen, dass eine Studienbehinderung im Sommersemester 2002 im universitären Bereich vorgelegen ist. Dafür sei von der Universität das Formular Beih 14 und für jede noch ausständige Prüfung eines der beiliegenden Formulare auszufüllen. Mit Eingabe vom 19. März…
…überschreiten, wobei die Gründe für diese Überschreitung im Bereich der Universitäten gelegen sein muss. Am 22. April 2004 wurde zwecks Berücksichtigung einer Studienbehinderung das Formblatt Beih 14 von der Tochter der Bw. ausgefertigt und darauf die fehlenden Prüfungen bzw. Lehrveranstaltungen wie folgt dargestellt: 1. Diplomprüfung…
…dem Einreichen des ersten Studienabschnittes rückerstattet werden oder nicht. Mit Schriftsatz vom 9. Nobember 2005 wurde der Bw ua gebeten dem Finanzamt nachzuweisen, in welcher Zeit die vollkommene Studienbehinderung (kein Besuch von Vorlesungen, kein Antreten zu Prüfungen, keine Prüfungsvorbereitungen möglich) vorlag. Mit Schreiben vom 14…
…und die erforderliche Bearbeitungszeit nicht überschritten wurde. Da die Vergabe des Themas der Diplomarbeit erst im Oktober 2003 erfolgte, liege keine Studienbehinderung vor. Mit Eingabe vom 23. April 2004 berief der Bw rechtzeitig gegen obgenannten Bescheid und führte aus, dass laut seinem Schreiben vom 5…
…ein unvorhergesehenes Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Liegen bei den Universitäten im Studien- und Prüfungsbetrieb besondere Umstände vor, die es dem einzelnen Studierenden ohne sein Verschulden unmöglich machen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes X. betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. Oktober 1998 bis 31. Mai 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Sohn des Berufungswerber (Bw.) hat ab…
…die auch zu einer Konzentrations- und Merkfähigkeitsstörung geführt hat. Mit Berufungsvorentscheidung wurde die Berufung mit der Begründung abgewiesen, dass eine Studienbehinderung durch Krankheit nur dann zu einer Verlängerung der zulässigen Studiendauer führen könne, wenn die Krankheit innerhalb der Vorlesungszeiten mindestens drei Monate ununterbrochen angedauert hat…
…als ein Semester überschritten wird. Die Studienzeit werde aber durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zum Beispiel Krankheit) verlängert. Eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten bewirke eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Mit der vorliegenden Bestätigung des D vom 4. März 2004 sei belegt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw, vom 24. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 19. Februar 2009 betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 sowie Festsetzung von Anspruchszinsen 2005, 2006 und 2007 entschieden: Der Berufung…
…hätte er sich auch zuvor für dieses Austauschprogramm qualifizieren müssen, die dafür notwendige Zeit sei in das Sommersemester 2005 gefallen. Dies hätte eine Studienbehinderung auch während der Vorlesungszeit bewirkt. Im Übrigen sei auch zu bedenken, dass für den Sohn die vorlesungsfreie Zeit überwiegend Lernzeit gewesen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 2. Jänner 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Vöcklabruck vom 9. Dezember 2003 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. März 2003 bis 30. September 2003 entschieden: Der Berufung wird teilweise…
…Krankheitsprozesses schon Monate vor der Aufnahme im LKH ergeben habe. Die Berufung wurde durch Erlassung einer Berufungsvorentscheidung vom Finanzamt als unbegründet abgewiesen. Die Abweisung wurde nach allgemeinen Ausführungen im Wesentlichen wie folgt begründet: Verschiedenes spräche gegen eine vollständige Studienbehinderung von U. So habe sie sich…
…ist nicht nur für die Zeit der Erkrankung die Familienbeihilfe weiter zu gewähren, sondern es verlängert sich für drei Monate Studienverhinderung die Studienzeit jeweils um ein Semester. Es wird daher der BERUFUNGSANTRAG gestellt, die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag unter Berücksichtigung des Zivilidienstes für den Zeitraum…
…WS 2006 aufgenommen und kann in diesem bereits im Mai 2007 acht erfolgreiche Semesterstunden nachweisen. 3. Für das erste WS 2005 mit dem Auswahlverfahren und der Nichtzulassung zum Pharmaziestudium müsste ihr auf jeden Fall ein Verlängerungssemester wegen Studienverhinderung angerechnet werden. 4. In ihrem Wunschstudium Pharmazie…