…der Begründung ab, dass der erforderliche Studienerfolgsnachweis als Anspruchsvoraussetzung ab dem zweiten Studienjahr nicht erbracht worden sei und daher bis zur Erbringung des Erfolgsnachweises von acht Semesterwochenstunden aus dem neuen Studienjahr kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. Gegen den Abweisungsbescheid legt der Bw. Berufung ein und…
…in der Folge Bw. genannt, wurde zwecks Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe für das Kind N., geboren am XX im Oktober 2011 aufgefordert, Studienblatt/Studienbuchblatt und Studienerfolgsnachweis von N. , sowie die Scheidungsurkunde/Vergleich vorzulegen. Der Bw. gab an, die Tochter sei Studentin und wohne ständig…
…berücksichtigt. Ihre Tochter ... hat mit Wintersemester 2005/06 das Studium Ernährungswissenschaften (A474) begonnen. Nach einem Studienjahr wurde der Studienerfolgsnachweis über 12 Semesterwochenstunden vorgelegt. Mit Wintersemester 2006/07 wurde das Studium Ernährungswissenschaften abgebrochen und auf die PÄDAK E. (LA Volksschulen) gewechselt. Diese Ausbildung wurde mit Ablegung…
…sodass die Ableistung des Präsenzdienstes im vorliegenden Fall den Nachweiszeitraum jedenfalls hinausgeschoben hat. Diesem Umstand wurde Rechnung getragen und auch für das gesamte nachfolgende Wintersemester Familienbeihilfe gewährt, ohne einen Studienerfolgsnachweises zu fordern. Keineswegs kann jedoch die Argumentation, dass R. gar nicht die Möglichkeit gehabt hätte…
…1998, 96/15/0213; 20.11.1996, 94/15/0130). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genügt es für den nötigen Studienerfolgsnachweis demnach nicht, wenn einzig und allein Mitschriften von Vorlesungen, welche von der Tochter nach eigenen Angaben des Bw. in seiner Eingabe vom 9. Mai…
…Semesterwochenstunden aus dem Bakkalaureatsstudium absolviert hat. Für das Bakkalaureatsstudium ergibt sich die Besonderheit, dass für den Studienerfolgsnachweis eine Fachprüfung der Bakkalaureatsprüfung jeweils einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung entspricht. In ihrem Fall wurden aber aus dem Bakkalaureatsstudium in der Zeit von 1. Oktober 2001 bis 31…
…Studentin für die dreijährige Ausbildung an der Akademie für Biomedizinische Analytik am Allgemeinen Krankenhaus xx aufgenommen worden. Die Tochter habe den erforderlichen Studienerfolgsnachweis für das erste Studienjahr nicht erbracht. Ein Anspruch auf Familienbeihilfe sei somit zunächst für den Beginn des zweiten Studienjahres nicht gegeben gewesen…
…1. Oktober 2009 bis Juli 2010 zurück und führte als Begründung zusammenfassend aus, dass der Sohn im ersten Studienjahr 2008/09 den erforderlichen Studienerfolgsnachweis nicht erbracht habe. In der am 27. Juli 2010 gegen den Rückforderungsbescheid eingebrachten Berufung führt die Berufungswerberin im Wesentlichen aus, dass…
…ernsthaft und zielstrebig betrieben wird und schreibt die Ablegung von Prüfungen nach Art und Umfang dezidiert vor. Als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr genügt die Aufnahme als ordentlicher Hörer. Die Erbringung des Studienerfolgsnachweises aus diesem ersten Studienjahr ist aber, unabhängig von einem Wechsel der Studienrichtung…
…sich im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetz, da der Wechsel nach dem 3. inskribierten Semester erfolgte, um einen beihilfenschädlichen Studienwechsel. Ebenso wurde bis dato kein Studienerfolgsnachweis im Ausmaß von 8 Semesterwochenstunden im 1. Studienjahr, welches die Vorraussetzung für den Weiterbezug der Familienbeihilfe nach dem 1. Studienjahr ist…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., XY, gegen den Bescheid des Finanzamtes X. betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. September 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert: Für den Zeitraum 1. September…
…Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Weiters gilt für den Studienerfolgsnachweis: Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für…
…die Berufungswerberin (Bw.) betreffend deren Tochter Y. um Übersendung folgender Nachweise zwecks Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe: Fortsetzungsbestätigung/Inskriptionsbestätigung ab Sommersemester 2010 und Studienerfolgsnachweis (Original) für das Studienjahr 09/2010 von Y. In der Folge wurde eine Studienbestätigung der Universität Wien vorgelegt, nach welcher Y..…
…wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Überprüfungsschreiben vom 31. August 2011 wurde der Beihilfenbezieher ersucht, eine Studienzeitbestätigung, einen Studienerfolgsnachweis und einen Einkommensnachweis betreffend den Sohn [Name] vorzulegen. Diesem Ersuchen kam er mit Eingabe vom 28. September 2011 nach. Aus der Bestätigung des Studienerfolges ist ersichtlich…
…Anspruches auf Gewährung der Familienbeihilfe für ihren Sohn H ersuchte das Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg mit Schreiben vom 31. August 2011 um Vorlage des Studienerfolgsnachweises. Am 27. September 2011 wurde das Überprüfungsformular dem Finanzamt rückübermittelt. Ein Studienerfolgsnachweis wurde nicht vorgelegt. Im beiliegenden Schreiben vom 23…
…Umfang der Lehrveranstaltungen. Im vorliegenden Fall inskribierte F im Wintersemester 2009/10 das Bachelorstudium Informatik (B 033 521) an der Technischen Universität Graz. Der Berufungswerber wurde vom Finanzamt zweimal aufgefordert, den Studienerfolgsnachweis für das abgelaufene Studienjahr vorzulegen. Dieser Aufforderung ist der Berufungswerber nicht nachgekommen bzw…
…513) an der Universität Graz. Der Berufungswerber wurde vom Finanzamt zweimal aufgefordert, den Studienerfolgsnachweis für das abgelaufene Studienjahr vorzulegen. Dieser Aufforderung ist der Berufungswerber nicht nachgekommen. Vom unabhängigen Finanzsenat wurde die Bestätigung über den Studienerfolg von der Universität Graz angefordert. Diese Bestätigung wurde am 8…
…2009. Das vom Finanzamt versandte Formblatt "Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe", in welchem als Tätigkeit des Kindes "Student(in)" eingetragen war und vom Finanzamt "Fortsetzungsbestätigung/Inskriptionsbestätigung ab SS 2008 und Studienerfolgsnachweis (Original) von S. vom SJ 2007/08 und 2008/09 oder Abschlusszeugnis (u.a…
…wurde die Bw. mit Schreiben vom 31.8.2011 aufgefordert, das Studienblatt, die Inskriptionsbestätigung sowie einen Studienerfolgsnachweis im Ausmaß von mindestens 16 ECTS-Punkten vorzulegen. Die Bw. legte eine Studienbestätigung der Universität Wien vor, aus der hervorgeht, dass die Tochter im Wintersemester 2011 als ordentliche…
…Überprüfungsschreiben vom 12. Februar 2010 wurde Frau S.M. u.a. ersucht, einen Studienerfolgsnachweis für ihren Sohn R. betreffend die Überprüfung des Familienbeihilfenanspruches ab Oktober 2008 vorzulegen. Diesem Ersuchen kam Frau S.M. insofern nach, als eine Bestätigung des Studienerfolges vom 25. Februar 2010 der…