Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 3. Februar 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum ab Oktober 2009 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adresse, vertreten durch WTH,Adresse2, vom 22. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes V vom 19. Oktober 2010 betreffend Einkommensteuer 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
…Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden nachgewiesen wird. Gemäß § 17 Abs. 1 Studienförderungsgesetz (StudFG) in der Fassung BGBl. I Nr. 76/2000 liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn der Studierende1…
… 2 Abs. 1 lit. b des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (FLAG) und § 17 des Studienförderungsgesetzes (StudFG) ab. Gegen diesen Bescheid hat der Bw. Berufung erhoben mit der Begründung, er habe schon im Zuge seines Antrages auf Familienbeihilfe ein fachärztliches Gutachten übermittelt, welches die nicht beabsichtigte und somit…
…Gemäß § 17 Abs. 1 Zif. 2 StudFG liege ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn der Studierende das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt habe. Ein derartiger Studienwechsel sei nicht mehr zu beachten, wenn der Studierende in dem nunmehr…
…Familienbeihilfe mit der Begründung ab, dass ein beihilfenschädlicher Studienwechsel im Sinne der Bestimmung des § 17 StudFG (Studienförderungsgesetz) in der ab 1997 geltenden Fassung durch Sohn M.S. erfolgt sei. Die Bw erhob daraufhin das Rechtsmittel der Berufung und führte dazu aus, dass ihr Sohn das…
…Auch kann kein Zweifel bestehen, dass es sich bei diesem nach dem vierten inskribierten Semester erfolgten Wechsel des (Haupt-)Studiums um einen Wechsel im Sinn des § 17 Abs. 1 StudFG 1992 handelt. Da nach der Aktenlage keiner der im § 17 Abs. 2 und 3 genannten…
…dazu Stellung genommen worden. Die vorgelegten Beilagen seien ignoriert worden. In der Begründung des Bescheids sei § 17 Abs. 1 StudFG angeführt worden. Die dort angeführten Punkte würden auf seine Tochter nicht zutreffen. Sie habe nicht nach dem zweiten Ausbildungsjahr gewechselt, sondern nach dem ersten Jahr…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 3. Februar 2005, gegen den (Sammel)Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 11. Jänner 2005, betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. August 2004 bis 31. Oktober 2004, entschieden: Die…
…am xx.10.1986, für den Zeitraum Oktober 2009 bis September 2011 gewährte Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge zurückgefordert. In der Begründung wurde unter Hinweis auf § 17 StudFG ausgeführt, S. habe nach dem 4. Semester das Studium gewechselt. In der fristgerecht dagegen erhobenen Berufung führte die Bw…
…2010 ausgezahlte Familienbeihilfe und die entsprechenden Kinderabsetzbeträge im Wesentlichen mit der Begründung zurück gefordert, bei dem zitierten Studienwechsel habe es sich um einen so genannten "schädlichen Wechsel" im Sinn des § 17 des Studienförderungsgesetzes 1992 (StudFG) und damit auch im Sinn des § 2 Abs. 1 lit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der P, 7100, vom 16. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 25. Mai 2011 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…die Studienrichtung A weiter zu betreiben. Gemäß § 17 Abs. 4 StudFG 1992 ist ein Studienwechsel nach dem dritten Semester (Abs. 1 Z 2 leg.cit.) nicht mehr zu beachten, wenn die Studierende in dem nunmehr gewählten Studium so viele Semester wie in den vor dem…
…Familienlastenausgleichgesetzes 1967 (FLAG 1967) gelten bei einem Studienwechsel die in § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) 1992 angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf die Familienbeihilfe. Nach § 17 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn die oder der Studierende das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder…
…Familienlastenausgleichgesetzes 1967 (FLAG 1967) gelten bei einem Studienwechsel die in § 17 Studienförderungsgesetz (StudFG) 1992 angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf die Familienbeihilfe. Nach § 17 StudFG liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn die oder der Studierende das Studium öfter als zweimal gewechselt hat oder…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn X in XY, vom 30. Mai 2011, gerichtet gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 6. Mai 2011 betreffend eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. Juli 2011 entschieden: Die Berufung wird als…
…noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Bei volljährigen Kindern, die eine im § 3 des StudFG 1992, BGBl. Nr. 305…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau X in XY, vom 5. April 2011 gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 7. März 2011 betreffend eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. Dezember 2011 entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Mag. GT, V, vom 10. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg vom 10. Juni 2011 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe betreffend AT, geb. 1, ab Juli 2011 entschieden: Die…
…zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Nach den vorstehend ausgeführten Gesetzesbestimmungen ist bei Kindern, die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes (StudFG) 1992 genannte Einrichtung besuchen, eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschreiten…