…6.142,00 zuzüglich € 1.228,40 Umsatzsteuer antragsgemäß bestimmt werden würden. Zusätzlich dazu erfolge eine Bezahlung offener Forderungen der Wien Energie für Gas- und Stromlieferungen über € 857,94 und € 320,07, darin enthalten € 242,99 und € 53,35 Umsatzsteuer…
…für die Inanspruchnahme der Begünstigungsbestimmungen des EnFG ua. vorausgesetzte Abnahmevereinbarung vom 17. Juli 1984 sowie die am 8. August 1984 erfolgte erstmalige Stromlieferung (= Betriebsbeginn). Nach Zitierung von § 8 Abs. 2 EnFG 1979 letzter Satz ("Die Begünstigungen nach § 9 können erstmalig für das Wirtschaftsjahr in…
…AG und in R. an die EVN geliefert. Nach Fertigstellung der EVN-Anschlüsse in W. 1996 und in K. im Frühjahr 1997 erfolgten die Stromlieferungen ausschließlich an die EVN. Die EVN wurde, wie beispielsweise aus dem Schreiben vom 3.12.1996 ersichtlich, vom Erwerb der…
…lediglich durch einen Zukauf aus dem Netz der KELAG sowie anschließendem Weiterverkauf an die privaten Abnehmer aufrechterhalten worden. Zudem sei der angesprochene Weiterverkauf auch ohne jeden Aufschlag erfolgt und könne man demnach die diesbezüglichen Stromlieferungen auch nur als Durchläufer betrachten. Gleichzeitig merkte der Prüfer an…
…weshalb die Entgelte für den verfahrensgegenständlichen Zeitraum (im verfahrensgegenständlichen Zeitraum hat die Bw. für ihre Stromlieferungen netto € 262 plus Umsatzsteuer erhalten) wie aus dem Spruch ersichtlich umsatzsteuerlich zu erfassen waren. Auch werden die vereinnahmten Entgelte einkommensteuerlich zu erklären und dieser Steuer zu unterziehen sein…
…den allgemeinen Stromanteil) auf einem Rechtsirrtum der Behörde beruht. Die Wiederaufnahme des Verfahrens beruht damit auf neu hervorgekommenen Tatsachen, die bei richtiger rechtlicher Subsumption zur Nichtanerkennung der weiterverrechneten Stromlieferungen hätten führen müssen. Die Wiederaufnahme ist damit nach der Rechtsansicht des Unabhängigen Finanzsenates gesetzlich gedeckt. 2…
…würden keine Speichermöglichkeiten bestehen. Die aus der PV-Anlage erzeugte Strommenge werde zur Gänze in das Netz der Energie-AG eingespeist. Für die Stromlieferung werde monatlich eine Gutschrift in Höhe von derzeit 80,39 € brutto überwiesen, berechnet von der PV-Anlagenleistung, die 6,27…
…Bp-Berichtes nur der Wortlaut des § 3 Abs 2 Z 2 ErdgasAbgG wiedergegeben sowie die Aussage gemacht werde, dass sich dies auf die Stromlieferungen der Firma S-AG beziehe, und in der Folge lediglich die Berechnungsmethode dargestellt werde. Es fehle eine ausreichende Begründung für die…
…erm. Steuersatz | 0 | 0 | KZ 060 Vorsteuer | 11.317,94 | 0 | KZ 095 Überschuss | 11.212,77 | 0 Feststellung einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung: Im Jahr 2005 wurde für die Stromlieferungen ein Verlust iHv 190,72 € erklärt…
…Schwester stehenden Betrieben beteiligt hätte. Die an das Pflegeheim L erbrachten Stromlieferungen habe er über Intervention der K.-AG sofort einstellen müssen, da er am Pflegeheim nicht beteiligt gewesen sei. Die bislang erfolgten Stromlieferungen seien von Herrn L nicht abgegolten worden. Der Amtsvertreter führte aus…
…erwirken. Die Vorsteuern aus solchen durch die Rechnungsausstellerin erfolgten Berichtigungen der Rechnungen könnten die Bw. jedoch frühestens im Zeitraum ihrer nachweislichen Berichtigung zum Vorsteuerabzug berechtigen, wenn feststeht, dass die Stromlieferungen für den MarktstandXXX für das Unternehmen der Bw. erfolgt sind. Wien, am 17. Jänner 2005
…83 | 189.169,99 | 264.792,16 | 149.516,18 | Erlöse | | | | | | Erlöse Stromlieferung | | | | | | Erlöse öffentliches Netz | 0,00 | 66.243,02 | 56.355,32 | 55…
…völlig ins Leere gehen. Der Unterschied zur Verrechnung des allgemeinen Stromanteils besteht darin, dass bei Letzterem keine Stromlieferung an die Shops erfolgt und nur eine Kostenverrechnung stattfindet, die - entgegen der Darstellung des BMF - die Vergütungsberechtigung des EKZ nicht beeinträchtigen kann. 6. Die Vergütung ist im…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., 1xxx Wien, S-Gasse, vertreten durch TPA Horwath Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs GmbH, 1020 Wien, Praterstraße 62-64, vom 12. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk, vertreten durch…
…völlig ins Leere gehen. Der Unterschied zur Verrechnung des allgemeinen Stromanteils besteht darin, dass bei Letzterem keine Stromlieferung an die Shops erfolgt und nur eine Kostenverrechnung stattfindet, die - entgegen der Darstellung des BMF - die Vergütungsberechtigung des EKZ nicht beeinträchtigen kann. 6. Die Vergütung ist im…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Allgemeine Revisions- und Treuhandgesellschaft m. b. H., 8011 Graz - Postfach 603, Brückenkopfgasse 1/2. OG, vom 22. Dezember 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 14. Juli 2008 betreffend Festsetzung der…