…der Bestraften die Entrichtung der Geldstrafe in Raten zwar nicht in der von ihr gewünschten, aber doch in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt, als auch die wirtschaftliche Existenz der Bestraften bei Anspannung aller ihrer Kräfte erhaltbar blieb. Die Unterstellung…
…zunächst angebotene Ratenhöhe von € 30,00 betrifft - zwar im Recht. Die Entrichtung der Geldstrafe in Raten ist jedoch in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt als auch die wirtschaftliche Existenz des Bf. bei Anspannung aller seiner Kräfte erhalten bleibt…
…aber doch in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt, als auch die wirtschaftliche Existenz des Bestraften bei Anspannung aller seiner Kräfte erhaltbar bleibt. Die Unterstellung der Gewährung von Zahlungserleichterungen für die Entrichtung von Geldstrafen nach dem Finanzstrafgesetz unter das Regelungsregime…
…aber doch in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt, als auch die wirtschaftliche Existenz des Bestraften bei Anspannung aller ihrer Kräfte erhaltbar blieb. Die Unterstellung der Gewährung von Zahlungserleichterungen für die Entrichtung von Geldstrafen nach dem Finanzstrafgesetz unter das Regelungsregime…
…in Raten zwar nicht in der von ihr gewünschten, aber doch in einer solchen Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt, als auch ihre wirtschaftliche Existenz bei Anspannung all ihrer Kräfte erhalten bleibe. Obwohl die Bf bei Einhaltung der im Spruch angeführten…
…Entrichtung der Geldstrafe in Raten in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt als auch die wirtschaftliche Existenz des Beschwerdeführers bei Anspannung aller seiner Kräfte erhalten bleiben würde. Wie die Bf. ausführt und durch einen in den Akten befindlichen Kontoauszug dokumentiert…
…Entrichtung der Geldstrafe in Raten in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt als auch die wirtschaftliche Existenz des Beschwerdeführers bei Anspannung aller seiner Kräfte erhalten bleiben würde. Im Zuge einer neuerlichen Überprüfung der wirtschaftlichen Lage gab der Bw. am 16…
…aber doch in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt, als auch die wirtschaftliche Existenz des Bestraften bei Anspannung aller ihrer Kräfte erhaltbar bleibt. Die Unterstellung der Gewährung von Zahlungserleichterungen für die Entrichtung von Geldstrafen nach dem Finanzstrafgesetz unter das Regelungsregime…
…aber doch in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt, als auch die wirtschaftliche Existenz des Bestraften bei Anspannung aller ihrer Kräfte erhaltbar blieb. Die Unterstellung der Gewährung von Zahlungserleichterungen für die Entrichtung von Geldstrafen nach dem Finanzstrafgesetz unter das Regelungsregime…
…aber doch in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt, als auch die wirtschaftliche Existenz des Bestraften bei Anspannung aller ihrer Kräfte erhaltbar blieb. Die Unterstellung der Gewährung von Zahlungserleichterungen für die Entrichtung von Geldstrafen nach dem Finanzstrafgesetz unter das Regelungsregime…
…aber doch in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt wird als auch seine wirtschaftliche Existenz bei Anspannung all seiner Kräfte erhalten bleibt. Nach der Rechtsprechung (VwGH 22.10.1991, 88/14/0019) muss die Abstattung von Strafrückständen in "angemessener Frist…
…aber doch in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt wird als auch seine wirtschaftliche Existenz bei Anspannung all seiner Kräfte erhalten bleibt. Nach der Rechtsprechung (VwGH 22.10.1991, 88/14/0019) muss die Abstattung von Strafrückständen in "angemessener Frist…
…in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt wird als auch seine wirtschaftliche Existenz bei Anspannung all seiner Kräfte erhalten bleibt. Ausgehend vom derzeitigen allgemeinen Grundbetrag des Existenzminimums in der Höhe von 814,00 € monatlich, das der österreichische Gesetzgeber einem…
…im (verwaltungsbehördlichen) Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafe eingebrachtes Zahlungserleichterungsansuchen ist die Aufrechterhaltung des vom Gesetzgeber beabsichtigten und durchaus auch gewollten Strafzweckes. Ein so jedenfalls bei einer positiven Ermessensübung anzustrebendes bzw. beizubehaltendes Strafübel wäre nicht nur bei einem, schon aufgrund der Dauer des gewährten Abstattungszeitraumes, unrealistisch anmutenden Zahlungsaufschub…
…Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafe eingebrachtes Zahlungserleichterungsansuchen ist die Aufrechterhaltung des schon aus präventiven Erwägungen beabsichtigten und durchaus auch gewollten Strafzweckes. Ein so jedenfalls bei einer positiven Ermessensübung anzustrebendes bzw. beizubehaltendes Strafübel wäre nicht nur bei einem, schon aufgrund der Dauer des gewährten Abstattungszeitraumes, unrealistisch anmutenden Zahlungsaufschub…
…aber doch in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt wird als auch seine wirtschaftliche Existenz bei Anspannung all seiner Kräfte erhalten bleibt. Nach der Rechtsprechung (VwGH 22.10.1991, 88/14/0019) muss die Abstattung von Strafrückständen in "angemessener Frist…
…aber doch in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt, als auch die wirtschaftliche Existenz des Bestraften bei Anspannung aller ihrer Kräfte erhaltbar bleibt. Die Unterstellung der Gewährung von Zahlungserleichterungen für die Entrichtung von Geldstrafen nach dem Finanzstrafgesetz unter das Regelungsregime…
…zu treffende Entscheidung über ein hinsichtlich einer im (verwaltungsbehördlichen) Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafe eingebrachtes Zahlungserleichterungsansuchen ist die Aufrechterhaltung des sowohl aus spezial- als auch aus generalpräventiven Erwägungen beabsichtigten und gewollten Strafzweckes. Das so jedenfalls anzustrebende Strafübel wäre nicht nur bei einem, zB schon aufgrund der Dauer…
…zwar nicht in der von ihm gewünschten, aber doch in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt, als auch seine wirtschaftliche Existenz bei Anspannung all seiner Kräfte erhalten bleibt. Nach der Rechtsprechung (VwGH 22.10.1991, 88/14/0019) muss die…
…aber doch in solcher Höhe zu gestatten, mit der sowohl das Strafübel wirksam zugefügt, als auch die wirtschaftliche Existenz des Bestraften bei Anspannung aller ihrer Kräfte erhaltbar blieb. Die Unterstellung der Gewährung von Zahlungserleichterungen für die Entrichtung von Geldstrafen nach dem Finanzstrafgesetz unter das Regelungsregime…