…f.). Im Gegensatz dazu steht beim real geteilten Eigentum keine Quote als Miteigentümer, sondern Alleineigentum an einem ganz bestimmten Teil der Sache zu. Solches materiell geteilte Eigentum, teilweise noch bestehend in der Form insbesondere des Stockwerkseigentums, kann nicht mehr neu geschaffen werden. Nach § 5 Abs…
…f.). Im Gegensatz dazu steht beim real geteilten Eigentum keine Quote als Miteigentümer, sondern Alleineigentum an einem ganz bestimmten Teil der Sache zu. Solches materiell geteilte Eigentum, teilweise noch bestehend in der Form insbesondere des Stockwerkseigentums, kann nicht mehr neu geschaffen werden. Nach § 5 Abs…
…f.). Im Gegensatz dazu steht beim real geteilten Eigentum keine Quote als Miteigentümer, sondern Alleineigentum an einem ganz bestimmten Teil der Sache zu. Solches materiell geteilte Eigentum, teilweise noch bestehend in der Form insbesondere des Stockwerkseigentums, kann nicht mehr neu geschaffen werden. Nach § 5 Abs…
…dass die Firma G bereit gewesen wäre, der astG in irgendeiner Form Eigentumsrechte einzuräumen. Soweit in diesem Zusammenhang darauf verwiesen wird, dass die Einräumung von Stockwerkseigentum rechtlich nicht möglich sei, wird darauf hingewiesen, dass aber durchaus eine Möglichkeit der Einräumung von Wohnungseigentum bestanden hätte. Im…
…Eigentum an den einen materiellen Anteil bildenden Gebäudeteil ist ein ideeller Anteil an Grund und Boden als Zubehör verbunden. Beim materiell geteilten Eigentum (Stockwerkseigentum) ist somit als Grundstück iSd § 2 GrEStG ein bestimmter materieller Gebäudeteil anzusehen. Sind hingegen mehrere Personen Eigentümer derselben ungeteilten Sache so…
…Eigentum an den einen materiellen Anteil bildenden Gebäudeteil ist ein ideeller Anteil an Grund und Boden als Zubehör verbunden. Beim materiell geteilten Eigentum (Stockwerkseigentum) ist somit als Grundstück iSd § 2 GrEStG ein bestimmter materieller Gebäudeteil anzusehen. Sind hingegen mehrere Personen Eigentümer derselben ungeteilten Sache so…
…Eigentum an den einen materiellen Anteil bildenden Gebäudeteil ist ein ideeller Anteil an Grund und Boden als Zubehör verbunden. Beim materiell geteilten Eigentum (Stockwerkseigentum) ist somit als Grundstück iSd § 2 GrEStG ein bestimmter materieller Gebäudeteil anzusehen. Sind hingegen mehrere Personen Eigentümer derselben ungeteilten Sache so…
…Eigentum an den einen materiellen Anteil bildenden Gebäudeteil ist ein ideeller Anteil an Grund und Boden als Zubehör verbunden. Beim materiell geteilten Eigentum (Stockwerkseigentum) ist somit als Grundstück iSd § 2 GrEStG ein bestimmter materieller Gebäudeteil anzusehen. Sind hingegen mehrere Personen Eigentümer derselben ungeteilten Sache so…
…Superädifikat sei ebenfalls ausgeschieden, da es aus rechtlichen Gründen, kein Stockwerkseigentum geben könne. Der Erwerb des Mietrechtes sei sehr wohl mit einem konkreten und insofern vorhandenen Objekt in Zusammenhang (siehe Punkt III Absatz 9 des Mietvertrages vom 11. September 1989) gestanden. Die Bw. beantragen daher…
…ist: Das (lebenslange, unentgeltliche) Wohnungsrecht wurde der Gattin des Bw., nicht aber diesem selbst eingeräumt. Zudem ist der österreichischen Rechtsordnung die Begründung von Stockwerkseigentum fremd. Miteigentum an einer (bebauten oder unbebauten) Liegenschaft kann nur in Form von Anteilseigentum begründet werden, bei dem jedem Miteigentümer ein…
…so ändert dies im Ergebnis nichts daran, dass sie im Sinne obiger Ausführungen nicht als (Mit)Errichterin der gegenständlichen Wohnung anzusehen ist: Zum Einen ist der österreichischen Rechtsordnung die Begründung von Stockwerkseigentum fremd. Miteigentum an einer (bebauten oder unbebauten) Liegenschaft kann nur in Form von…
…Gebühren und Verkehrsteuern, II/3, Grunderwerbsteuer G 1987, Rz 195a) und Rechtsprechung (VwGH 30.4.1999, 99/16/0111) vor. Ebensowenig war der Fall der Überführung von Stockwerkseigentum in Wohnungseigentum (vgl. VwGH 18.6.2002, 2001/16/0409) zu beurteilen. Schließlich ging es im Berufungsfall…
…real geteiltes Eigentum, bei dem jedem Miteigentümer nicht eine Quote, sondern ein ganz bestimmter Teil der Sache gehört (so etwa in der Form des Stockwerkseigentums, welches die horizontale Teilung eines Gebäudes zur Folge hatte) kann nicht mehr neu geschaffen werden (RGBl 1879/50). Nach § 10…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bf, vertreten durch Metzler & Partner Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH, 6900 Bregenz, Dorf Rieden 7, vom 24. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 25. September 2006 betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird Folge…