…welche nach landesgesetzlichen Vorschriften gefördert worden sei. Nach § 23ff des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 werden die zu fördernden Maßnahmen detailliert aufgezählt. In der gegenständlichen Förderungszusage (GZ.: 14-64 120 4879) werde erstens dezidiert angeführt, dass es sich um eine Sanierungsförderung handle und zweitens fänden sich die…
Eine Zahlung auf ein Verrechnungskonto mit Verfügungsmacht des Zahlers begründe weder dem Grunde noch dem Zeitpunkt nach einen Abfluss; dies gelte allgemein bei Zahlungen, die zu einer Gutschrift beim Empfänger zugunsten des Zahlers führten. Es liege nur ein Buchungsvorgang vor, der zu keiner Verausgabung führe…
…einer Wohnhaussanierung, dann gilt auch der Dachbodenausbau als begünstigte Maßnahme, wenn dies in den einzelnen landesgesetzlichen Vorschriften - im vorliegenden Fall wird zufolge § 24 Abs. 1 Z 12 Stmk. WFG 1993 auch die "Schaffung von Wohnungen in Gebäuden, die den Bestimmungen des § 23 Abs. 1 unterliegen…
Errechne man aber, ausgehend von den ermittelten Einkünften aus der Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit die daraus resultierenden zahlungswirksamen Überschüsse bzw. Mittelabflüsse, so zeige sich, dass sich allein aus der Anschaffung bzw. Sanierung des Objektes und aus den laufenden (negativen) Cash Flows ohne Tilgungskomponente des Förderungsdarlehens im…
…Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, für die eine Zusage für eine Förderung nach den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung (Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 - Stmk. WFG 1993, LGBl. Nr. 25/1993) vorliegt, getätigt werden. Unter anderem sind nach § 24 Abs. 1 Z 12 Stmk. WFG 1993 auch…
…auf die Berufungsausführungen vom 12. September 2005, die Feststellungsbescheide 1997 bis 2002 betreffend, verwiesen. Darin wird zu Punkt 1) ua. ausgeführt, dass für die gegenständlichen Um- bzw. Ausbaumaßnahmen nach dem Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz (Stmk. WFG 1993, LGBl. Nr. 25/1993), viertes Hauptstück, eine Förderung für die…
…200 Abs. 2 BAO endgültig sowie in den für die Jahre 2000 bis 2002 erstmals erlassenen Feststellungsbescheiden. In der dagegen gerichteten Berufung wird zu Punkt 1) ua. ausgeführt, dass für die gegenständlichen Um- bzw. Ausbaumaßnahmen nach dem Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz (Stmk. WFG 1993, LGBl. Nr. 25…
…Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, für die eine Zusage für eine Förderung nach den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung (Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993 - Stmk. WFG 1993, LGBl. Nr. 25/1993) vorliegt, getätigt werden. Unter anderem sind nach § 24 Abs. 1 Z 7 Stmk. WFG 1993 die…
…1990, 88/16/0148; 2.7.1998, 97/16/0269). § 53 des Stmk. Wohnbauförderungesetzes LGBl. 25/1993 entspricht hinsichtlich des Veräußerungsverbotes und des Zustimmungsgebotes dem § 22 WFG 1968, weshalb diese Rechtsprechung grundsätzlich auch im gegenständlichen Fall Beachtung finden kann. Es ist daher davon auszugehen, dass…
…In diesem Vertrag ist ua. ausdrücklich festgehalten, dass das Bauvorhaben mit Hilfe von Förderungsdarlehen des Landes Steiermark nach den Richtlinien des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes 1979 (WGG 1979) und des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1989 (Stmk. WFG 1989) errichtet wird, dass die Wohnungeigentumswerber (WEB) die vertragsgegenständliche Wohnung zum Zwecke der…
…PR" in keiner Weise zutreffe), auch zwischen Familienfremden unter den selben Bedingungen abgeschlossen worden wären (unter Familienfremden wäre nach den Grundsätzen des Stmk. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 ab dem ersten Tag der Nutzung eine dem Landesgesetz entsprechende Mietzinsbildung und Vereinbarung dokumentiert worden. Dies hätte auch die Folge…
…Begründung eines Wohnsitzes liefert eine sinnvolle Erklärung für die Ausweisung der strittigen Wohnung als Eigentumswohnung des Berufungswerbers. Die von der bevollmächtigten Vertreterin des Bw. im Erörterungsgespräch am 4. Februar 2010 ohne nähere Bezugnahme auf die Bestimmungen des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993 (Stmk. WFG 1993), LGBl. Nr…
…sowohl hinsichtlich des Seniorenpflegewohnhauses als auch hinsichtlich der Wohnungen im Seniorenwohnhaus das monatliche Entgelt (Miete) im Sinne der Bestimmungen der §§ 13 und 14 WGG in Verbindung mit den Bestimmungen des Stmk. WFG 1993 samt den Durchführungsverordnungen, insbesondere der Durchführungsverordnung zum Stmk. WFG 1993 (§ 7 Abs…
…hinzuzurechnen. Eine Rückzahlungspflicht nach den Förderungsbestimmungen (Förderungszusicherung, Wohnbauförderungsgesetzen) tritt nur in Folge eines Förderungsverstoßes mit Zurückforderung durch den Förderer ein. Die Rückzahlungsverpflichtung ist daher lediglich eine bedingte. Nun ist die aufschiebend bedingte Gegenleistung aber genauso zu beurteilen wie eine nachträglich vereinbarte Gegenleistung im Sinne von …
Laut Fellner, Grunderwerbsteuer zu § 5, Rz 38, September 2003, können durch Zuschüsse aus Mitteln der Wohnbauförderung (Baukosten-, Annuitäten oder Zinsenzuschüsse) die von Banken gewährten Darlehen oder Kredite für den Empfänger der Zuschüsse zu einem unverzinslichen Darlehen oder Kredit insbesondere dann werden, wenn diese Zuschüsse die…
…zB Wohnbeihilfen nach Maßgabe der Wohnbauförderungsgesetze der Länder, in Anschlag zu bringen, die Abgeltungsbeträge also entsprechend zu kürzen sind (vgl. Hofstätter/Reichel, Tz 2 zu § 107 EStG 1988; VwGH 7.2.1990, 89/13/0085). Wohnbeihilfen nach Maßgabe der Wohnbauförderungsgesetze der Länder sind daher bei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Proksch & Partner Rechtsanwälte OG, 1030 Wien, Am Heumarkt 9/1/11, vom 18. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 30. Jänner 2008, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden…
Kaufpreis zwischen den Vertragsteilen für den Erwerb einer Liegenschaft (-anteiles) vereinbart, so bildet dieser in seinem Nennbetrag auch dann die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, wenn der Käufer in Anrechnung auf diesen nominellen Kaufpreis eine Schuld übernimmt. Es kommt nicht darauf an, ob sich der Käufer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Axel Nepraunik, 1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 7, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 11. April 2008, ErfNr., betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Axel Nepraunik, 1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 7, vom 4. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 9. Jänner 2009, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird…