Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. Reg. Rat Erich Radschek, KomzlR. Edith Corrieri und Peter Grüner im Beisein der Schriftführerin Ingrid Pavlik über die Berufung der Bw, vertreten durch Unitreu WP u. StB GmbH, Steuerberatungs…
…ist nicht entscheidend, zumal sich laut eigenem Vorbringen der Bw an der wesentlichen Gestaltung der Stifterrechte seit Gründung 1982 bis heute nichts geändert hat und die Aktenlage auch sonst keine Anhaltspunkte dafür bietet, dass die Stiftung vor oder nach dem Tod des Stifters in steuerrechtserheblicher…
8. Es liegt auf der Hand, dass die Bw über den Sorgfaltspflichtakt der im Stiftungsauftrag agierenden Bank (LGT) Bescheid wusste, insbesondere über den vom Stiftungsrat selbst initiierten, gemäß liechtensteinischem PGR erforderlichen Vermerk ihrer Stellung als "wirtschaftlich (allein) berechtigte" Person (zur Relevanz dieses Vermerkes iSd liechtensteinischen…
…S. 35) in zahlreichen Stiftungen als Treuhänderin bzw. Repräsentanz auftritt und in der von der FMA Liechtenstein veröffentlichten Liste der Treuhandunternehmungen geführt wird. Der im Regelfall (s. V. Hügel, Stifterrechte in Ö und L, Wien 2008, S.160; so schon H. Bösch, Liechtensteinisches Stiftungsrecht, Wien…
…insbesondere den Stiftungszweck, der Weiterbestand der Dispositionsbefugnis des Stifters bei einer Bindung der Ausübung der vorbehaltenen Stifterrechte an die Mitwirkung des Stiftungsvorstandes aber nicht verneint werden, weil ja auch der Stiftungszweck und Inhalt der Stiftungsurkunde allein in der Disposition des Stifters liegt und daher nicht…
…Widerruf - mit Wirkung zu Lasten aller Stifter aussprechen, da ansonsten der Widerrufsvorbehalt gänzlich sinnwidrig wäre (vgl. Kalss, Ausübung und Änderung von Stifterrechten bei einer Stiftermehrheit, GesRZ 2006, 227). Frau EL war als einzige der Stifter berechtigt, die Stiftung zu widerrufen und bewirkte ihr Widerruf ex…
…sind. Auch die Literatur sieht die umfassende Einflussnahme der Stifter auf die Willensbildung in der Privatstiftung nicht im Widerspruch zum allgemeinen Trennungsprinzip von juristischer Person gegenüber Gründern oder Mitgliedern stehend. S Nowotny, Stifterrechte - Möglichkeiten und Grenzen, JBl 2003, 778, "...Sieht man von diesen Beschränkungen ab…
Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies, dass durch den Vorbehalt der Hälfte Fruchtgenusses im Übergabsvertrag vom 23. November 1987 ein Nutzungsrecht zu Gunsten des Herrn DI Josef Y. begründet wurde. Die korrespondierende Leistungspflicht ist auf Grund des Zusammenschlussvertrages vom 9. Juni 1993 an die Fa…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Mag.jur. Josef Nothdurfter Treuhand und Steuerberatungsges.m.b.H., 5071 Wals, Lagerhausstraße 24, vom 20. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Mag. Dieter Lukesch, vom 8. April…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 5. Oktober 2009, ErfNr. xxx, StNryyy betreffend Gesellschaftsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, 1. ob…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung, Gruppe Gebühren und Verkehrsteuern, vom 25. Oktober 2001, betreffend Gesellschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 21 am 29. Juli 2003 über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Hubert Celar für JUVAVUM WirtschaftstreuhandgmbH, gegen zwei Bescheide gemäß §§ 303 ff BAO und einen endgültigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern, vertreten durch AS…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Baumgartner & Grienschgl GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 8010 Graz, Elisabethstraße 40, vom 29. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 21. November 2008 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der NE, vertreten durch Confida Hermagor GmbH, 9620 Hermagor, Gösseringlände 7, vom 28. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 15. November 2004 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den…