…2004 Am 29. Dezember 2004 brachte die BW. (die nunmehrige Berufungswerberin, kurz Bw.) für die unter den nachstehend angeführten Einheitswertaktenzeichen erfassten wirtschaftlichen Einheiten jeweils zum Stichtag 1. Jänner 2004 einen Antrag auf Wertfortschreibung ein, in dem eine Reduzierung des Gebäudewertes beantragt wurde. Im Gebäudewert seien…
…1 Z. 1 BewG genannten Grenzen übersteigen. Zum Stichtag 1. Jänner 1990 betrugen die Wertgrenzen für eine Abweichung beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen entweder mehr als ein Zwanzigstel, mindestens aber S 2.000,-- oder mehr als S 50.000,-- von dem zum letzten Feststellungszeitpunkt festgestellten…
…zu treffen, wie der festgestellte Betrag sich auf die einzelnen Beteiligten verteilt. Im Spruch von Einheitswertbescheiden ist abzusprechen über - die Art des Bewertungsgegenstandes (der wirtschaftlichen Einheit bzw. Untereinheit), - den Stichtag für die Wertermittlung, - die Höhe des Einheitswertes sowie die Zurechnung. Nach § 22 Abs. 1 Bewertungsgesetz…
…durch Erbanfall. Eine Schuld stelle nur dann eine steuerlich zu berücksichtigende Vermögensverminderung dar, wenn am Stichtag mit der Geltendmachung der gegenüberstehenden Forderung ernsthaft gerechnet werden musste. Im gegenständlichen Fall habe keine rechtliche Verpflichtung (keine Vereinbarung oder ähnliches) bestanden. Andererseits schrieb das Finanzamt der erbl. Witwe…
…durch Erbanfall. Eine Schuld stelle nur dann eine steuerlich zu berücksichtigende Vermögensverminderung dar, wenn am Stichtag mit der Geltendmachung der gegenüberstehenden Forderung ernsthaft gerechnet werden musste. Im gegenständlichen Fall habe keine rechtliche Verpflichtung (keine Vereinbarung oder ähnliches) bestanden. Andererseits schrieb das Finanzamt der erbl. Witwe…
…durch Erbanfall. Eine Schuld stelle nur dann eine steuerlich zu berücksichtigende Vermögensverminderung dar, wenn am Stichtag mit der Geltendmachung der gegenüberstehenden Forderung ernsthaft gerechnet werden musste. Im gegenständlichen Fall habe keine rechtliche Verpflichtung (keine Vereinbarung oder ähnliches) bestanden. Andererseits schrieb das Finanzamt der erbl. Witwe…
…durch Erbanfall. Eine Schuld stelle nur dann eine steuerlich zu berücksichtigende Vermögensverminderung dar, wenn am Stichtag mit der Geltendmachung der gegenüberstehenden Forderung ernsthaft gerechnet werden musste. Im gegenständlichen Fall habe keine rechtliche Verpflichtung (keine Vereinbarung oder ähnliches) bestanden. Andererseits schrieb das Finanzamt der erbl. Witwe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des HW, Adr, vertreten durch Dr. Hans Kaser, Rechtsanwalt, 4020 Linz, Landstraße 22, vom 23. Oktober 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 26. September 2003 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der angefochtene Bescheid wird wie…
…dem die Bereicherung des Erwerbers tatsächlich eingetreten ist. Die Erbschaftssteuer ist somit vom Erbanfall zu bemessen. Daher ist bei der Besteuerung der Erbschaft von den Verhältnissen am Todestag des Erblassers (Stichtag) auszugehen. Änderungen in der Zusammensetzung des Nachlassvermögens, die nach dem Zeitpunkt des Todes des…
…Finanzlandesdirektion in seiner Berufungsentscheidung das Genussrecht als ein auf 20 Jahre zu aktivierendes Wirtschaftsgut behandelt habe, sei die atypisch stille Gesellschaft dadurch nicht in subjektiven Rechten verletzt worden. (5) Zum Stichtag 31. August 1997 wurde die VNI-GmbH auf die XY-GmbH als übernehmende Gesellschaft…
…Ersten Teiles des Bewertungsgesetzes. Laut Nachstiftungsvereinbarung vom 25. September 2000 wurden die Aktien der Bw. an diesem Tag zugewendet, weswegen der 25. September 2000 der Stichtag für die Wertermittlung ist. Gemäß § 13 BewG sind Wertpapiere, die im Inland einen Kurswert haben, mit dem Kurswert anzusetzen…
…Unabhängige Finanzsenat den Einheitswert für den gegenständlichen Grundbesitz zum Stichtag 1. Jänner 2004 mit Berufungsentscheidung vom 21. April 2008 zu RV/0435-W/06 und RV/1594-W/07 festgestellt. Diese Entscheidung wurde nicht nur der Genossenschaft, die zu diesem Stichtag Eigentümerin des Grundbesitzes war…
…Verkehrsteuern vom 28. April 2005 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass im Hinblick auf das in § 18 ErbStG normierte Prinzip der Stichtagbewertung, es bei der Frage ob Verbindlichkeiten eine Abzugpost bilden, es nur darauf ankommen würde, ob diese Verbindlichkeiten…
…Verkehrsteuern vom 28. April 2005 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass im Hinblick auf das in § 18 ErbStG normierte Prinzip der Stichtagbewertung, es bei der Frage ob Verbindlichkeiten eine Abzugpost bilden, es nur darauf ankommen würde, ob diese Verbindlichkeiten…
…Hinblick darauf, dass die Erblasserin zu ihrem Todeszeitpunkt als Eigentümerin der verfahrensgegenständlichen Liegenschaftsanteile im Grundbuch eingetragen war, waren diese Anteile zu diesem, für die Bemessung der Erbschaftssteuer maßgeblichen, Stichtag ihrem Vermögen zuzurechnen. Diese Liegenschaftsanteile wurden vom Bw., als gesetzlichen Erben, durch Erbanfall erworben. Für ihn…
…nach Ablauf der Frist erstellt wurden. Ergibt sich im Einzelfall, dass die Aufstellung der erforderlichen Stichtagsbilanz erst nach Ablauf der 9-Monats-Frist erfolgt ist, ist außerhalb der von der Maßgeblichkeit der Firmenbucheintragung getragenen Umgründungen eine Anwendungsvoraussetzung für eine solche iSd. UmgrStG nicht erfüllt (BMF…
…Zurechnung zum Grundvermögen nicht zu rechtfertigen, weil hiefür der zum Stichtag objektiv gegebene Aufschließungszustand der Grundparzelle und nicht eine bloß abstrakte - von der offensichtlich nicht erteilten Zustimmung des Vaters der Berufungswerberin abhängige - Erschließungsmöglichkeit entscheidend ist. Zwar hat der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 18. Oktober 1984…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder Oberrätin Aloisia Bergauer, Prokurist Peter Falle und Dr. Josef Mäder über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Wilfried Schlick, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder Oberrätin Aloisia Bergauer, Prokurist Peter Falle und Dr. Josef Mäder über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Wilfried Schlick, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk…
…Gerichtsbeschluss grundsätzlich zustehenden 19 Teilbetrieben, tatsächlich nur 4 Teilbetriebe übernommen und verwertet worden seien. Nach Rechtsansicht des Bw. sei daher das sonst gültige "Stichtagsprinzip" insoweit zu relativieren, als eine tatsächliche Bereicherung des Erben nur hinsichtlich der vier genannten Teilbetriebe eingetreten sei. Auf Grund eines Vorhaltes…