Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Dr. Franz Fürlinger Steuerberatung GmbH, 1140 Wien, Nisselgasse 2/11, vom 2. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 26. September 2006 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO…
…ob die im Jahr 2001 von der E-GmbH bezogenen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (zeitlich gesehen bezogen vor dem Erhalt des Arbeitslosengeldes ab 1.7.2001) zur Aufrechterhaltung der vollen Steuerprogression auf ein fiktives Jahreseinkommen hochzurechnen sind (Ansicht des Finanzamtes) oder nicht (Ansicht des Bw.). …
Es trifft zu, dass sich die ausgewiesenen Verluste aus der Leasingtätigkeit durch deren steuerliche Geltendmachung (in Abhängigkeit von der jeweiligen Steuerprogressionsstufe der an der Bw. beteiligten Personen) vermindern ließen. Durch die zusätzliche steuerliche Geltendmachung der Investitionsfreibeträge von den Anschaffungskosten der verleasten Wirtschaftsgüter konnte die Leasingtätigkeit…
…aufgrund des Konkurses seines früheren Dienstgebers in einer äußerst schwierigen finanziellen Situation. Durch die Veranlagung der Nachzahlung für 2005 des IAF im Jahr 2006 sei es zu einem deutlichen Anstieg der Steuerprogression gekommen, wodurch zu seiner ohnehin schon angespannten finanziellen Situation eine zusätzliche Belastung entstehe…
…unter den Tisch fallen lassen können. Es wäre auch steuerschonend gewesen, unter Bedachtnahme auf die Steuerprogression Umsätze zu sich zu verschieben, da er selbst nicht mehr viel Umsätze erwirtschaftet habe. Seit 1998 habe sich beim Bw die Gewissheit verstärkt, dass die Tierärzte immer mehr Visiten…
…Lohnsteuerabfuhr der jeweiligen Einkünfte der Bw. vorerst laut Steuertariftabelle vorgenommen wurde, ergab sich ein der höheren Steuerprogression unterliegendes Jahreseinkommen 2009 und somit ein höherer Einkommensteuerbetrag von insgesamt € 3.407,74. Im Übrigen wird auf Folgendes verwiesen: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten…
…Arbeitslosengeld werden somit die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte aus den Haupteinkunftsarten (§ 2 Abs. 3 Z 1 bis 4) zur Aufrechterhaltung der vollen Steuerprogression auf ein fiktives Jahreseinkommen umgerechnet ("Hochrechnungsverfahren"). Hochzurechnen sind nur die Einkünfte, die außerhalb des Zeitraumes der Arbeitslosigkeit bezogen wurden (vgl…
…saisonaler Arbeitslosigkeit, wegen der zum Teil erheblichen Milderung der Steuerprogression dazu führen, dass das Nettoeinkommen eines nicht ganzjährig Beschäftigten unter Berücksichtigung der im Wege der Veranlagung erhaltenen Einkommensteuer höher wäre als das Nettoeinkommen eines ganzjährig Beschäftigten. Um nun diese Milderung der Steuerprogression auszuschließen, hat der…
…die ausländische Pension, die er erhalte, sei nicht zu "versteuern", sondern gehe lediglich in die Steuerprogression ein. Mit Berufungsvorentscheidung wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, mit dem Budgetbegleitgesetz 2009, BGBL I Nr 2009/52, sei für die Steuerberechnung von Progressionseinkünften nach einem Doppelbesteuerungsabkommen…
…befreit. Allerdings werden gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 bei der Steuerbefreiung für das Arbeitslosengeld die für das restliche Kalenderjahr bezogenen Einkünfte aus den Haupteinkunftsarten zur Aufrechterhaltung der vollen Steuerprogression auf ein fiktives Jahreseinkommen umgerechnet. Ausländisches Arbeitslosengeld ist in Österreich grundsätzlich steuerpflichtig (vgl. Doralt, EStG…
…Die Zusammenrechnung gem. § 11 mit der Wirkung, dass der allgemeine Freibetrag innerhalb zehn Jahren nur einmal gewährt wird und die Steuerprogression höher wird, bedeutet nicht, dass die Vorschenkung doppelt besteuert wird". Im Vorlageantrag wurde inhaltlich auf die Berufungsschrift verwiesen und im Weiteren gerügt, dass das…
…von Betriebsausgaben oder Werbungskosten dadurch vermindern versuchen, dass mit nahen Angehörigen Leistungsbeziehungen eingegangen werden, die möglicherweise zu einer geringeren Steuerprogression führen. Es muss also bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen eine Verlagerung privat motivierter Geldflüsse vermieden werden, woraus folgt, dass der Vertrag oder die Vereinbarung so…
…dieser Bestimmung bereits durch die gleichzeitig ausbezahlte Abfertigung zur Gänze verbraucht wurde, ist dieser Vorteil aus dem Dienstverhältnis gemeinsam mit dem laufenden Bezug des Austrittsmonates zu versteuern und unterliegt somit einer Steuerprogression von 50%. Die bereits entrichtete Lohnsteuer in Höhe von 6% wird bei der…
…also 691,20 € Sozialversicherung bezahlt. Durch diesen zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen normalen Bezug erhöhe sich die von ihm in diesem Monat abzuführende Sozialversicherung nicht. Der normale Bezug werde gemäß Steuerprogression versteuert, die Sonderzahlung über dem Freibetrag von 620,00 € mit 6 %. Die Frage sei nun…
…saisonaler Arbeitslosigkeit, wegen der zum Teil erheblichen Milderung der Steuerprogression dazu führen, dass das Nettoeinkommen eines nicht ganzjährig Beschäftigten unter Berücksichtigung der im Wege der Veranlagung erhaltenen Einkommensteuer höher wäre als das Nettoeinkommen eines ganzjährig Beschäftigten. Um nun diese Milderung der Steuerprogression auszuschließen, hat sich…
…das seien vier schulpflichtige Kinder, nicht berücksichtigt würden. Damit falle allerdings die sachliche (gleichheitsrechtliche) Rechtfertigung für die durch Steuerprogression vorgesehenen Steuersätze weg, da dieselben ja gleichheitsrechtlich nur durch die unterschiedliche Leistungsfähigkeit argumentierbar seien. Nun würden zwar die Grundbedürfnisse unterhaltsberechtigter Kinder im Wege anderer steuerlicher Maßnahmen…
…staatliche Rente, die sie von der BRD erhalte in Österreich von der Einkommensteuer befreit. Lediglich zur Berechnung der Steuerprogression erfolge eine Berücksichtigung in Österreich. In den LStR 2006 Rz 809 werde ausdrücklich festgehalten, dass nicht das gesamte Jahreseinkommen für die Einschleifung maßgeblich sei, sondern das…
…in Höhe von 2.000,00 €. Bei Erstellung des Jahresabschlusses für 2002 sei ein Günstigkeitsvergleich zwischen der LAPr und dem Lehrlingsfreibetrag (LFB) angestellt worden. Aus der Steuerprogression habe sich ergeben, dass die Inanspruchnahme des LFB günstiger gewesen sei. Die im Jahr 2004 durchgeführte Betriebsprüfung…
…sei seitens der IAF Service GmbH bereits ein Lohnsteuerabzug vorgenommen worden. Aufgrund der Zahlungen der IAF Service GmbH ergebe sich aber für 2004 eine höhere Steuerprogression für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und damit für diese Einkünfte eine höhere Steuerbelastung. Ohne die Nachzahlungen aus nichtselbständiger Tätigkeit…
…diese Transferleistungen bezieht, neutralisiert wird. Ansonsten könnte es wegen der zum Teil erheblichen Milderung der Steuerprogression dazu kommen, dass das Nettoeinkommen eines nicht ganzjährig Beschäftigten unter Berücksichtigung der im Wege der Veranlagung erhaltenen Lohnsteuer höher wäre als das Nettoeinkommen eines ganzjährig Beschäftigten. Die Veranlagung ist…