…gemäß § 208 Abs. 2 BAO die Verjährung des Rechtes zur Festsetzung dieser Abgaben nicht vor Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde von dem Erwerbsvorgang Kenntnis erlangt, zu laufen. Im gegenständlichen Fall erfolgte die Anzeige der Versicherungszahlungen durch die Austria Kollegialität am 27. Juni 1995…
…Betracht. Es ist aber davon auszugehen, dass aufgrund des von Kunden der Bw. tatsächlich verfolgten Zweckes, nämlich durch Lukrierung der beim Ankauf gutgeschriebenen Kapitalertragsteuer, Entnahme der Wertpapiere und Verkauf oder sonstige Verwertung ohne Kapitalertragsteuerabzug einen dauerhaften Vermögensvorteil zu erlangen, nach der Logik der Vorgangsweise ein…
…Betracht. Es ist aber davon auszugehen, dass aufgrund des von Kunden der Bw. tatsächlich verfolgten Zweckes, nämlich durch Lukrierung der beim Ankauf gutgeschriebenen Kapitalertragsteuer, Entnahme der Wertpapiere und Verkauf oder sonstige Verwertung ohne Kapitalertragsteuerabzug einen dauerhaften Vermögensvorteil zu erlangen, nach der Logik der Vorgangsweise ein…
…Betracht. Es ist aber davon auszugehen, dass aufgrund des von Kunden der Bw. tatsächlich verfolgten Zweckes, nämlich durch Lukrierung der beim Ankauf gutgeschriebenen Kapitalertragsteuer, Entnahme der Wertpapiere und Verkauf oder sonstige Verwertung ohne Kapitalertragsteuerabzug einen dauerhaften Vermögensvorteil zu erlangen, nach der Logik der Vorgangsweise ein…
…Betracht. Es ist aber davon auszugehen, dass aufgrund des von Kunden der Bw. tatsächlich verfolgten Zweckes, nämlich durch Lukrierung der beim Ankauf gutgeschriebenen Kapitalertragsteuer, Entnahme der Wertpapiere und Verkauf oder sonstige Verwertung ohne Kapitalertragsteuerabzug einen dauerhaften Vermögensvorteil zu erlangen, nach der Logik der Vorgangsweise ein…
…Betracht. Es ist aber davon auszugehen, dass aufgrund des von Kunden der Bw. tatsächlich verfolgten Zweckes, nämlich durch Lukrierung der beim Ankauf gutgeschriebenen Kapitalertragsteuer, Entnahme der Wertpapiere und Verkauf oder sonstige Verwertung ohne Kapitalertragsteuerabzug einen dauerhaften Vermögensvorteil zu erlangen, nach der Logik der Vorgangsweise ein…
…diese Vorgangsweise als rechtswidrig zu beurteilen (VwGH vom 16.11.2006, 2002/14/007) Der Verwaltungsgerichtshof hat auch in den Erkenntnissen vom 24.5.2005, 2005/15/0052 und vom 27. 6.1991, 90/13/0156, zum Ausdruck gebracht, dass der Grundsatz von Treu und…
…auch nicht durchbrochen. Systemimmanent ist es demzufolge auch nicht rechtswidrig diesbezüglich Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, welche vor dem 1.1.2000 ergangen ist, zur rechtlichen Beurteilung heranzuziehen. Ergänzend wäre noch auszuführen, dass Gegenstand der Übertragung von der Mutter das (Mit)Eigentum der Mutter ist, welches nicht…
…wieder rückgängig gemacht werden könne, was aber aufgrund der eindeutig und unmissverständlichen Erklärung in der Berufungsergänzung vom 18. Oktober 2006 - "Ich erkläre meine Option für eine Steuerpflicht hinsichtlich der Mieteinnahmen von der Firma X. und ich nehme meine gegenteilige Erklärung (vgl. diesbezüglichen Antrag vom 5…
…von einer als gesetzwidrig erkannten Verwaltungsübung abzugehen (VwGH 3.11.2005, 2003/15/0136), wobei auch der Umstand, dass eine abgabenbehördliche Prüfung eine bestimmte Vorgangsweise des Abgabepflichtigen unbeanstandet gelassen hat, die Behörde nicht hindert, diese Vorgangsweise für spätere Zeiträume als rechtswidrig zu beurteilen. Darüber hinaus…
…2002 in Höhe von € 113.469,47 geltend gemachten und im angefochtenen Bescheid anerkannten Vorsteuer aus Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzung mit der Firma B. AG sei Folgendes auszuführen: Nach Abschluss der USt-Sonderprüfung habe das Finanzamt davon Kenntnis erlangt…
…im Bereich der wirtschaftlichen Betrachtungsweise prinzipiell unbedeutsam (siehe Stoll, BAO-Kommentar, 272). Dass im Falle von Rückzahlungen der ungerechtfertigt erlangten Beträge (nur) die Geltendmachung als Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 2 EStG in Betracht kommt, hat der Verwaltungsgerichtshof schon in seinem Erkenntnis vom 16…
…der von der Firma I. verlangt wurde; Steuerpflicht der A., Vorrang des "betrieblichen" Bereichs vor einer verdeckten Ausschüttung) vorlag, ist davon auszugehen, dass bei Einholung einer Rechtsbelehrung durch einen Steuerberater von diesem bei Kenntnis der Sachlage sicher die - richtige- Auskunft erhalten hätte, dass nach herrschender…
…Gesetzgebers zur steuerlichen Berücksichtigung von Substanzgewinnen aus Investmentfonds beim Anteilinhaber- nicht gefolgt werden. Ebenso verhält es sich mit dem im Vorlageantrag erstatteten Vorbringen zur Notwendigkeit einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Sinne des § 21 BAO. Wie aus einer (über EDV-Abfrage des Finanzamtes erlangten) Auskunft des Bundesministeriums…
…RWZ 2005/23, 77). Zahlungen wegen Übertretung eines Wettbewerbsverbotes sind daher insoweit abzugsfähig, als sie einen Abschöpfungsanteil enthalten (Abschöpfung des rechtswidrig erlangten wirtschaftlichen Vorteils bzw der Bereicherung - EStR 1699). Dies gilt sinngemäß auch für Kartellstrafen der EU sowie für Geldbußen nach § 29 Z 1 KartellG…
…über die Steuerpflicht der Einkünfte aus Liechtenstein in Irrtum gewesen und habe daher schlimmstenfalls sorglos, mithin fahrlässig gehandelt, als sie ihrer Erklärungspflicht nicht vollständig nachkam. Der UFS sieht daher den Vorsatz zur Verkürzung von Einkommensteuer hinsichtlich der in der Selbstanzeige nachträglich einbekannten Zuwendungen aus Liechtenstein…
…gegeben. Soweit der Bw. angibt, er habe zu Beginn der Tätigkeit "auf Kommission" gearbeitet, ändert dies nichts an der Steuerpflicht für den gesamten von ihm erzielten Umsatz. Hinsichtlich des Zeitpunktes der Versteuerung ist darauf zu verweisen, dass bei Nichtausstellung einer Rechnung gemäß § 19 Abs. 2…
…Bw und die steuerlichen Auswirkungen dieses Verhaltens schwerer als Billigkeitsüberlegungen. Denn wer durch offensichtlich unrichtige Zuordnung von Werbungskosten in der Höhe von 8.230,20 € einen rechtswidrigen Steuervorteil von ca. 2.500 € erlangt, dem ist auch bei zwei bzw drei hintereinander erfolgenden Bescheidaufhebungen…
…die DC GmbH seien daher für die DC GmbH von Vorteilhaftigkeitsüberlegungen geprägt gewesen. Die wirtschaftlichen Vorgänge, an die die Abgabentatbestände geknüpft worden seien, seien objektiv zu prüfen, wobei es völlig irrelevant sei, ob bei einer Vermietung Steuerpflicht entstanden sei oder aus welchen Gründen jemand versuche…
…Option zum Kurs von 60,01564, was 450.117,30 USD gleichkomme, erfolgt. Der sich daraus ergebene Kursverlust sei gemäß der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs steuerlich wirksam und daher nicht mit den Zinserträgen zu verrechnen. Lediglich der sich aus dem Verkauf der so erlangten US-Dollar…